Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Rohbauarbeiten mit Tiefgründung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusterdingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Rohbauarbeiten mit Tiefgründung
Neubau Feuerwehrhaus Kusterdingen - Rohbauarbeiten mit Tiefgründung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Feuerwehrhauses in Kusterdingen inkl. Übungsturm. Der Neubau soll in Massivbauweise, als Effizienzgebäude 40, erfolgen. Grobangaben zum Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten:ca. 700,0 m3 Aushub Z0 - Z2ca. 680,00 m Stahlbetonfertigteilpfähleca. 1.300,0 m2 Perimeterdämmung unter der Bodenplatteca. 1.250,0 m3 Beton in diversen Druckfestigkeits- und Expositionsklassenca. 180,0 to Betonstahl als Stabstahl, Betonstahlmatten, UnterstützungskörbeDiv. St Fertigteiltreppenläufeca. 150,0 m2 Spannbeton-Elementdeckenca. 1.125,0 m2 ElementdeckenDiv. St Fertigteilträgerca. 80,0 m2 Doppelwandelementeca. 380,0 m2 KS-Mauerwerk Lochsteine
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72766
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.