Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Lernen mit Rückenwind" (LmR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3171
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zsl-bw.de/Startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Lernen mit Rückenwind" (LmR)
Gegenstand der Ausschreibung sind analoge sowie digitale Lernmaterialien bzw. der Druck und die Lieferung von Lernmaterialien auf Basis von dem ZSL bereits vorliegenden Druckvorlagen, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Lernen mit Rückenwind" (LmR) beschafft werden. LmR ist Teil der Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bund-Länder-Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche". Es sollen vor allem Schülerinnen und Schüler profitieren, deren Bildungserfolg in besonderem Maße gefährdet ist.
Allgemeine, losübergreifende Anforderungen -
Für alle Materialien gilt:
- Es muss sich um deutschsprachiges Material handeln.
- Sie müssen auf der Grundlage des aktuellen Bildungsplans in Baden-Württemberg anwendbar sein.
- Die Materialien müssen schulbuchunabhängig einsetzbar sein.
- Neben den Schülermaterialien stehen für Lehrkräfte Begleitmaterialien mit Aufgaben und didaktischen Hinweisen zur Verfügung.
- Die Materialien müssen als White-Label-Produkte die Möglichkeit bieten, die Signaturen des Kultusministeriums Baden-Württemberg und des ZSL zu tragen sowie Vorworte durch das Kultusministerium bzw. ZSL einzubinden
- Die Materialien müssen nachgewiesenermaßen urheberrechtlich abgesichert sein. Der Auftragnehmer versichert, dass die Produkte bzw. von ihm erstellten Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind und insbesondere etwaige Nutzungsrechte
Dritter eingeräumt wurden.
- Die Bereitstellung der Materialien muss den Regelungen der EU Datenschutzgrundverordnung
entsprechen.
- Die Bestell- und Lieferungslogistik ist im Angebot enthalten.
- Variabilität der Bestellmengen: Je Los werden initiale und optionale Bestellmengen festgelegt. Die initiale Bestellmenge wird dem jeweiligen künftigen Auftragnehmer als Mindestabnahmemenge zugesichert. Die Lieferung der initialen Bestellmengen muss bis 28.07.2023 erfolgen. Auf Wunsch des Auftraggebers
wird ein Teil der zu liefernden initialen Bestellungen beim Bieter eingelagert.
- Der späteste Lieferzeitpunkt für optionale Bestellmengen ist der 03.06.2024. Die Lieferung der optionalen Bestellmengen muss innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der jeweiligen Bestellung beim Anbieter erfolgen. Hinsichtlich der optionalen
Bestellmengen wird keine Mindestabnahme zugesichert.
- Das Reklamationsmanagement erfolgt durch den Anbieter.
Die Materialien beziehen sich auf den Erwerb von Basiskompetenzen, diese umfassen:
- Verständnisgrundlagen zu den wichtigsten Begriffen und Konzepten, auf die Lernende in der Folgezeit immer wieder zurückgreifen können,
- das sichere Beherrschen grundlegender Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sprachliches und mathematisches Arbeiten ermöglichen,
- basale Problemlösefähigkeiten und Strategien, die zum flexiblen Umgang mit
mehrschrittigen oder offenen Anforderungssituationen beitragen.
Für die Fächer Deutsch und Mathematik wird dazu verwiesen auf:
- die Homepage des ZSL ZSL - Starke BASIS! (zsl-bw.de)
- die Bildungspläne in Baden-Württemberg (www.bildungsplaene-bw.de )
o Grundschule Deutsch: Bildungsplan - Deutsch (bildungsplaene-bw.de)
o Grundschule Mathematik: Bildungsplan - Mathematik (bildungsplaenebw.
de)
o Sekundarstufe I Deutsch: Bildungsplan - Deutsch (bildungsplaenebw.
de)
o Sekundarstufe I Mathematik: Bildungsplan - Mathematik (bildungsplaene-
bw.de)
- die Veröffentlichungen des IQB zu den Kompetenzstufen: IQB - Kompetenzstufenmodelle
(hu-berlin.de)
Im Übrigen wird auf die losspezifischen Leistungsbeschreibungen verwiesen. Initiale und optionale Bestellmenge für das jeweilige Los ergibt sich aus dem Dokument "Preisblatt".
Grundschulmaterialien für Mathematik und Deutsch
Für die Grundschule werden folgende Materialien beschafft:
- Deutsch: Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb.
- Mathematik: Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten beim Aufbau von mathematischen Basiskompetenzen.
a) Deutschmaterialien
Angeschafft werden Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb, die folgenden Kriterien genügen:
- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 1-4 geeignet und
bauen inhaltlich und methodisch aufeinander auf.
- Die Entwicklung und Erstellung ist in Kooperation mit einem anerkannten universitären
Institut in Deutschland erfolgt.
- Die Materialien wurden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert Die Evaluationsergebnisse
belegen positive Effekte auf die Verbesserung der Schülerleistungen.
- Die Materialien ermöglichen eine systematische und kontinuierliche Diagnostik
und Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim
Schriftspracherwerb.
- Die Materialien sind geeignet, Lehrkräfte durch die Ableitung von individueller
Förderung und Dokumentation der Lernentwicklung zu entlasten.
- Es werden sowohl die Basiskompetenzen im Lesen als auch im Schreiben
gefördert.
b) Mathematikmaterialien
Angeschafft werden sollen Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten beim Aufbau von mathematischen Basiskompetenzen, die folgenden Kriterien genügen:
- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 1-4 geeignet und
bauen aufeinander auf.
- Die Entwicklung und Erstellung ist in Kooperation mit einem anerkannten universitären
Institut in Deutschland erfolgt.
- Die Materialien wurden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert. Die Evaluationsergebnisse
belegen positive Effekte auf die Verbesserung der Schülerleistungen.
- Die Materialien sind geeignet, mathematikschwachen Schülerinnen und Schülern
Basiskompetenzen zu vermitteln, die sowohl Grundvorstellungen als
auch zentrale mathematische Begriffe umfassen.
- Die Materialien unterstützen Lehrkräfte, um leistungsschwache Kinder im Anfangsunterricht
zu diagnostizieren und frühzeitig zu fördern.
c) Initiale und optionale Bestellmenge
Die Bestellmenge für die benötigten Grundschulmaterialien ergibt sich aus dem Preisblatt, auf welches hiermit verwiesen wird. Darin sind insbesondere die initialen und die optionalen Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die optionalen Bestellmengen
können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus noch nicht abschließend feststehenden Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.
d) Lieferung
Der Anbieter hat die Materialien direkt an die Schulen auszuliefern. Die Lieferadressen und jeweiligen Liefermengen werden dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt.
Optionale Nachbestellungsmöglichkeit von Lernmaterialien gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.
Materialien für Sekundarstufe I in digitaler Form für die Fächer Deutsch und Mathematik mit einem Teilauszug des Mathematikmaterials in Printform
Für die Sekundarstufe I sollen folgende Materialien beschafft werden:
- Deutsch: Materialien in digitaler Form zur umfassenden Förderung von Lesekompetenz
- Mathematik: Materialien in digitaler Form zur umfassenden Förderung von
Mathematikkompetenz.
a) Deutsch: Beschafft werden sollen Materialien in digitaler Form zur umfassenden
Förderung von Lesekompetenz, die das Leseverständnis nachhaltig und
langfristig verbessern.
- Das digitale Material ist auf allen Endgeräten lesbar (PDF).
- Es handelt sich um Schullizenzen, die über entsprechende Links als Download
zur Verfügung stehen. Die Lizenzen können für einen Zeitraum von mindestens
fünf Jahren - mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils
zwei Jahre - unabhängig von der Nutzerzahl eingesetzt werden.
- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 5 bis 8 geeignet und
bauen aufeinander auf.
- Das Material ermöglicht durch einen progressiven Aufbau und entsprechende
Anordnung eine Strukturierung der verschiedenen Lesekompetenzbereiche
zur langfristigen Verbesserung des Leseverständnisses.
- Das Material ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler anhand der Rückmeldung
zu ihrem individuellen Lernstand und durch progressiv fortschreitende
Übungen in individuellen Lernphasen eigenständig oder in kooperativen
Lernformen Texte erschließen und interpretieren können.
- Die Lesekompetenz wird umfassend behandelt.
- Das Lesetraining ist schlüssig aufgebaut und verfolgt eine stringente Methodik.
- Das Material zielt auf das Erarbeiten von Lesestrategien ab, die so erarbeitet
und trainiert werden, dass sie auch unabhängig vom Fach Deutsch in anderen
Unterrichtsfächern abgerufen und eingesetzt werden können.
- Das Material beinhaltet Diagnosematerial für Lehrkräfte mit Handreichungen
zum Einsatz im Unterricht und zur individuellen Lernstanddiagnostik.
- Die Entwicklung und Erstellung ist in Kooperation mit einem anerkannten universitären
Institut in Deutschland erfolgt.
- Die Materialien wurden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert. Die Evaluationsergebnisse
belegen positive Effekte auf die Verbesserung der Schülerleistungen.
- Die Materialien sind für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg geeignet.
b) Mathematik:
Beschafft werden sollen Materialien in digitaler Form zur umfassenden Förderung
von Mathematikkompetenz zur nachhaltigen und langfristigen Verbesserung
mathematischer Basiskompetenzen, die folgenden Kriterien genügen:
- Das digitale Material ist auf allen Endgeräten lesbar (PDF).
- Es handelt sich um Schullizenzen, die über entsprechende Links als Download
zur Verfügung stehen. Die Lizenzen können für einen Zeitraum von fünf
Jahren - mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei Jahre
- unabhängig von der Nutzerzahl eingesetzt werden.
- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 5 bis 8 geeignet und
bauen aufeinander auf.
- Die Materialien sind geeignet, Schülerinnen und Schüler Basiskompetenzen
zu vermitteln, die sowohl Grundvorstellungen als auch zentrale mathematische
Begriffe umfassen. Sie ermöglichen nach einer Eingangsdiagnostik die
eigenständige individuelle, am Lernstand orientierte Bearbeitung von Übungen
in individuellen Lernphasen.
- Die Materialien sind in Kooperation mit einem anerkannten universitären Institut
in Deutschland entwickelt und nach wissenschaftlichen Standards evaluiert.
- Die Evaluationsergebnisse belegen positive Effekte auf die Verbesserung der
Schülerleistungen
- Die Materialien sind für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg geeignet.
- Das Material ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler in individuellen Lernphasen
eigenständig oder in kooperativen Lernformen damit arbeiten
- Das Material ist schlüssig aufgebaut und verfolgt einer stringenten Methodik,
die sich an einem progressiven Kompetenzzuwachs orientiert.
- Das Material beinhaltet Diagnosematerial für Lehrkräfte mit Handreichungen
zum Einsatz im Unterricht und zur individuellen Lernstanddiagnostik.
c) Druckauftrag - Teilauszug der digitalen Materialien im Bereich Mathematik
Beschafft werden soll ein Auszug der unter b) ausgeschriebenen Materialien in
Printform. Die initialen sowie optionalen Bestellmengen hinsichtlich der zu druckenden
Teilauszüge ergeben sich aus dem Preisblatt, dort unter Los 2, auf das insoweit
verwiesen wird. Die Inhalte der zu druckenden Teilauszüge aus den Schüler- sowie
Lehrkräftematerialien sowie die Druckparameter werden im Zuge der Auftragsausführung
mit dem künftigen Auftragnehmer abgestimmt. Es handelt sich dabei um
grundlegende Themen für den Mathematikunterricht der jeweiligen Klassenstufen
(z. B. Dezimalzahlen, Brüche, ganze Zahlen und Prozente). Die Materialien sollen
im DIN A4 Format in gebundener Form als Arbeitshefte oder als Sammelordner zur
Verfügung stehen.
d) Initiale und optionale Bestellmenge
Die Bestellmenge für die benötigten Lernmaterialien für die Sekundarstufe I ergibt
sich aus dem Preisblatt, auf welches hiermit verwiesen wird. Darin sind insbesondere
die initialen und die optionalen Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die
optionalen Bestellmengen können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus
noch nicht abschließend feststehenden Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung
des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.
Optionale Nachbestellungsmöglichkeit von Lernmaterialien gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.
Digitale Lesestifte
Beschafft werden sollen digitale Lesestifte, die im Rahmen des vorhandenen Programms
"Die Textprofis" des ZSL eingesetzt werden können. Sie genügen folgenden
Kriterien:
- Der digitale Lesestift ermöglicht über digitale Codes die Nutzung der Schülerund
Lehrkräftematerialien des Programmes "Die Textprofis", das vom Mercator
Institut der Universität zu Köln entwickelt wurde (Testseite als Anlage) und
an Schulen in Baden-Württemberg bereits eingesetzt wird.
- Der digitale Lesestift verfügt über eine Audiofunktion dergestalt, dass eigene
Audiodateien (Individualvertonungen) aufgenommen und abgespielt werden
können.
- Der digitale Lesestift ermöglicht ein hohes Maß an individueller Gestaltung
des Lernprozesses und hat eine ausreichende Aufnahmekapazität, um eigene
Audiodateien (Individualvertonungen) aufzuspielen.
- Der digitale Lesestift wird inkl. Software und Support (Verfügbarkeit eines
Kundenservices und Softwaresupport bei Softwarefehlern) angeboten. Es
wird gewährleistet, dass der Lesestift über mindestens vier Schuljahre - je
nach Bedarf - mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei
Jahre - ohne Update zum Einsatz kommen kann.
- Eine fachdidaktische Eignung kann nachgewiesen werden.
- Der Lesestift eignet sich über die Nutzung im Rahmen des Programmes "Die
Textprofis" hinaus für den Einsatz im Bereich der Sprachförderung (Sprachförderung
bei Mehrsprachigkeit, LRS, phonologische Bewusstheit, Lese- und
Schreiberwerb, Grammatikförderung, Prosodie, auditive Wahrnehmung, Leseverständnis,
Aktivierung von aktivem und passivem Wortschatz, Nutzung von
Symbolen zur unterstützenden Kommunikation).
- Der Lesestift ist für heterogene Lerngruppen einsetzbar (z.B. im Rahmen der
Inklusion). Die Vorgaben nach der EN 301 549 zur Barrierefreiheit werden
eingehalten.
- Der Lesestift ist durch eine kindgerechte, intuitive Bedienung in den Klassenstufen
5 und 6 innerhalb kurzer Zeit nach einer einmaligen Einführung durch
die Lehrkraft einsetzbar und kann von den Schülerinnen und Schülern selbstständig
aktiviert und deaktiviert werden.
- Individuell nutzbare, neutrale Aufkleber sind vorhanden, die die Aktivierung
von weiteren, selbstständig aufgezeichneten Audiodateien durch den Lesestift
auslösen.
- Der Lesestift ist als zugelassenes und erstattungsfähiges Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis
des GKV-Spitzenverbandes anerkannt (Produktgruppe 16
"Kommunikationshilfen").
- Eine wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung
und beim Einsatz der digitalen Lesestifte kann nachgewiesen werden.
- Das Angebot umfasst das notwendige Zubehör: Kopfhörer, nicht kabelgebundener
Energiespeicher (Akku, Batterien), Schutzhüllen.
Das Angebot umfasst eine einführende Online-Schulung für Lehrkräfte, die den Stift neu
einsetzen, in die Handhabung des Lesestiftes und dessen didaktische Verwendung im
Projekt "Die Textprofis". Es werden nach Bedarf und Absprache im Schuljahr mindestens
fünf Termine der 60 - 90-minütigen digitalen Initialschulung zur Auswahl für teilnehmende
Lehrkräfte angeboten.
Initiale und optionale Bestellmenge
Die Bestellmenge für die benötigten Digitalen Lesestifte ergibt sich aus dem Preisblatt,
auf welches hiermit verwiesen wird. Darin sind insbesondere die initialen und die optionalen
Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die optionalen Bestellmengen können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus noch nicht abschließend feststehenden
Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht
nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.
Lieferung
Der Anbieter hat die Digitalen Lesestifte direkt an die Bedarfsträger auszuliefern. Die
Lieferadressen und jeweiligen Liefermengen werden diesem rechtzeitig mitgeteilt.
Optionale Nachbestellungsmöglichkeit von Lernmaterialien gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.
Druck und Lieferung von Materialien
- Druck von Lernmaterialien auf Basis der vom ZSL zur Verfügung gestellten
Druckvorlagen in der im Folgenden angegebenen Menge
- Der Auftrag umfasst die Bestell- und Lieferungslogistik an die Schulen
- Der Auftragnehmer hat die gedruckten Materialien an die seitens des Auftraggebers
zu benennenden Adressen zu senden
- Zusendung der Paketnummernnachweise in digitaler Form an Zentrum für Schulqualität
und Lehrkräftebildung
- Produkt muss in handlichen Kartons verpackt werden.
Die Bestellmenge für die benötigten Drucke ergibt sich aus dem Preisblatt, auf welches
hiermit verwiesen wird. Es sind insbesondere jeweils die initialen und die optionalen
Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die optionalen Bestellmengen
können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus noch nicht abschließend
feststehenden Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers
besteht nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.
Optionale Nachbestellungsmöglichkeit gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.
Der Bieter hat je Los folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten je Los über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen je Los bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6K5B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.