Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Lernen mit Rückenwind" (LmR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3171

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zsl-bw.de/Startseite
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6K5B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ6K5B
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Lernmaterialien im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Lernen mit Rückenwind" (LmR)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/3171
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39162000 Lehrmaterial
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind analoge sowie digitale Lernmaterialien bzw. der Druck und die Lieferung von Lernmaterialien auf Basis von dem ZSL bereits vorliegenden Druckvorlagen, die im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Lernen mit Rückenwind" (LmR) beschafft werden. LmR ist Teil der Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg zur Umsetzung des Bund-Länder-Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche". Es sollen vor allem Schülerinnen und Schüler profitieren, deren Bildungserfolg in besonderem Maße gefährdet ist.

Allgemeine, losübergreifende Anforderungen -

Für alle Materialien gilt:

- Es muss sich um deutschsprachiges Material handeln.

- Sie müssen auf der Grundlage des aktuellen Bildungsplans in Baden-Württemberg anwendbar sein.

- Die Materialien müssen schulbuchunabhängig einsetzbar sein.

- Neben den Schülermaterialien stehen für Lehrkräfte Begleitmaterialien mit Aufgaben und didaktischen Hinweisen zur Verfügung.

- Die Materialien müssen als White-Label-Produkte die Möglichkeit bieten, die Signaturen des Kultusministeriums Baden-Württemberg und des ZSL zu tragen sowie Vorworte durch das Kultusministerium bzw. ZSL einzubinden

- Die Materialien müssen nachgewiesenermaßen urheberrechtlich abgesichert sein. Der Auftragnehmer versichert, dass die Produkte bzw. von ihm erstellten Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter sind und insbesondere etwaige Nutzungsrechte

Dritter eingeräumt wurden.

- Die Bereitstellung der Materialien muss den Regelungen der EU Datenschutzgrundverordnung

entsprechen.

- Die Bestell- und Lieferungslogistik ist im Angebot enthalten.

- Variabilität der Bestellmengen: Je Los werden initiale und optionale Bestellmengen festgelegt. Die initiale Bestellmenge wird dem jeweiligen künftigen Auftragnehmer als Mindestabnahmemenge zugesichert. Die Lieferung der initialen Bestellmengen muss bis 28.07.2023 erfolgen. Auf Wunsch des Auftraggebers

wird ein Teil der zu liefernden initialen Bestellungen beim Bieter eingelagert.

- Der späteste Lieferzeitpunkt für optionale Bestellmengen ist der 03.06.2024. Die Lieferung der optionalen Bestellmengen muss innerhalb von 6 Wochen ab Eingang der jeweiligen Bestellung beim Anbieter erfolgen. Hinsichtlich der optionalen

Bestellmengen wird keine Mindestabnahme zugesichert.

- Das Reklamationsmanagement erfolgt durch den Anbieter.

Die Materialien beziehen sich auf den Erwerb von Basiskompetenzen, diese umfassen:

- Verständnisgrundlagen zu den wichtigsten Begriffen und Konzepten, auf die Lernende in der Folgezeit immer wieder zurückgreifen können,

- das sichere Beherrschen grundlegender Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sprachliches und mathematisches Arbeiten ermöglichen,

- basale Problemlösefähigkeiten und Strategien, die zum flexiblen Umgang mit

mehrschrittigen oder offenen Anforderungssituationen beitragen.

Für die Fächer Deutsch und Mathematik wird dazu verwiesen auf:

- die Homepage des ZSL ZSL - Starke BASIS! (zsl-bw.de)

- die Bildungspläne in Baden-Württemberg (www.bildungsplaene-bw.de )

o Grundschule Deutsch: Bildungsplan - Deutsch (bildungsplaene-bw.de)

o Grundschule Mathematik: Bildungsplan - Mathematik (bildungsplaenebw.

de)

o Sekundarstufe I Deutsch: Bildungsplan - Deutsch (bildungsplaenebw.

de)

o Sekundarstufe I Mathematik: Bildungsplan - Mathematik (bildungsplaene-

bw.de)

- die Veröffentlichungen des IQB zu den Kompetenzstufen: IQB - Kompetenzstufenmodelle

(hu-berlin.de)

Im Übrigen wird auf die losspezifischen Leistungsbeschreibungen verwiesen. Initiale und optionale Bestellmenge für das jeweilige Los ergibt sich aus dem Dokument "Preisblatt".

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundschulmaterialien für Mathematik und Deutsch

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39162100 Lehrmittel
39162110 Lehrbedarf
22112000 Lehrbücher
22111000 Schulbücher
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Grundschule werden folgende Materialien beschafft:

- Deutsch: Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb.

- Mathematik: Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten beim Aufbau von mathematischen Basiskompetenzen.

a) Deutschmaterialien

Angeschafft werden Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb, die folgenden Kriterien genügen:

- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 1-4 geeignet und

bauen inhaltlich und methodisch aufeinander auf.

- Die Entwicklung und Erstellung ist in Kooperation mit einem anerkannten universitären

Institut in Deutschland erfolgt.

- Die Materialien wurden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert Die Evaluationsergebnisse

belegen positive Effekte auf die Verbesserung der Schülerleistungen.

- Die Materialien ermöglichen eine systematische und kontinuierliche Diagnostik

und Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten beim

Schriftspracherwerb.

- Die Materialien sind geeignet, Lehrkräfte durch die Ableitung von individueller

Förderung und Dokumentation der Lernentwicklung zu entlasten.

- Es werden sowohl die Basiskompetenzen im Lesen als auch im Schreiben

gefördert.

b) Mathematikmaterialien

Angeschafft werden sollen Printmaterialien für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte zur frühzeitigen Erkennung und Förderung der Kinder mit Schwierigkeiten beim Aufbau von mathematischen Basiskompetenzen, die folgenden Kriterien genügen:

- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 1-4 geeignet und

bauen aufeinander auf.

- Die Entwicklung und Erstellung ist in Kooperation mit einem anerkannten universitären

Institut in Deutschland erfolgt.

- Die Materialien wurden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert. Die Evaluationsergebnisse

belegen positive Effekte auf die Verbesserung der Schülerleistungen.

- Die Materialien sind geeignet, mathematikschwachen Schülerinnen und Schülern

Basiskompetenzen zu vermitteln, die sowohl Grundvorstellungen als

auch zentrale mathematische Begriffe umfassen.

- Die Materialien unterstützen Lehrkräfte, um leistungsschwache Kinder im Anfangsunterricht

zu diagnostizieren und frühzeitig zu fördern.

c) Initiale und optionale Bestellmenge

Die Bestellmenge für die benötigten Grundschulmaterialien ergibt sich aus dem Preisblatt, auf welches hiermit verwiesen wird. Darin sind insbesondere die initialen und die optionalen Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die optionalen Bestellmengen

können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus noch nicht abschließend feststehenden Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.

d) Lieferung

Der Anbieter hat die Materialien direkt an die Schulen auszuliefern. Die Lieferadressen und jeweiligen Liefermengen werden dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 03/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Nachbestellungsmöglichkeit von Lernmaterialien gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Materialien für Sekundarstufe I in digitaler Form für die Fächer Deutsch und Mathematik mit einem Teilauszug des Mathematikmaterials in Printform

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39162100 Lehrmittel
39162110 Lehrbedarf
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Sekundarstufe I sollen folgende Materialien beschafft werden:

- Deutsch: Materialien in digitaler Form zur umfassenden Förderung von Lesekompetenz

- Mathematik: Materialien in digitaler Form zur umfassenden Förderung von

Mathematikkompetenz.

a) Deutsch: Beschafft werden sollen Materialien in digitaler Form zur umfassenden

Förderung von Lesekompetenz, die das Leseverständnis nachhaltig und

langfristig verbessern.

- Das digitale Material ist auf allen Endgeräten lesbar (PDF).

- Es handelt sich um Schullizenzen, die über entsprechende Links als Download

zur Verfügung stehen. Die Lizenzen können für einen Zeitraum von mindestens

fünf Jahren - mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils

zwei Jahre - unabhängig von der Nutzerzahl eingesetzt werden.

- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 5 bis 8 geeignet und

bauen aufeinander auf.

- Das Material ermöglicht durch einen progressiven Aufbau und entsprechende

Anordnung eine Strukturierung der verschiedenen Lesekompetenzbereiche

zur langfristigen Verbesserung des Leseverständnisses.

- Das Material ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler anhand der Rückmeldung

zu ihrem individuellen Lernstand und durch progressiv fortschreitende

Übungen in individuellen Lernphasen eigenständig oder in kooperativen

Lernformen Texte erschließen und interpretieren können.

- Die Lesekompetenz wird umfassend behandelt.

- Das Lesetraining ist schlüssig aufgebaut und verfolgt eine stringente Methodik.

- Das Material zielt auf das Erarbeiten von Lesestrategien ab, die so erarbeitet

und trainiert werden, dass sie auch unabhängig vom Fach Deutsch in anderen

Unterrichtsfächern abgerufen und eingesetzt werden können.

- Das Material beinhaltet Diagnosematerial für Lehrkräfte mit Handreichungen

zum Einsatz im Unterricht und zur individuellen Lernstanddiagnostik.

- Die Entwicklung und Erstellung ist in Kooperation mit einem anerkannten universitären

Institut in Deutschland erfolgt.

- Die Materialien wurden nach wissenschaftlichen Standards evaluiert. Die Evaluationsergebnisse

belegen positive Effekte auf die Verbesserung der Schülerleistungen.

- Die Materialien sind für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg geeignet.

b) Mathematik:

Beschafft werden sollen Materialien in digitaler Form zur umfassenden Förderung

von Mathematikkompetenz zur nachhaltigen und langfristigen Verbesserung

mathematischer Basiskompetenzen, die folgenden Kriterien genügen:

- Das digitale Material ist auf allen Endgeräten lesbar (PDF).

- Es handelt sich um Schullizenzen, die über entsprechende Links als Download

zur Verfügung stehen. Die Lizenzen können für einen Zeitraum von fünf

Jahren - mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei Jahre

- unabhängig von der Nutzerzahl eingesetzt werden.

- Die Materialien sind für den Einsatz von Klassenstufen 5 bis 8 geeignet und

bauen aufeinander auf.

- Die Materialien sind geeignet, Schülerinnen und Schüler Basiskompetenzen

zu vermitteln, die sowohl Grundvorstellungen als auch zentrale mathematische

Begriffe umfassen. Sie ermöglichen nach einer Eingangsdiagnostik die

eigenständige individuelle, am Lernstand orientierte Bearbeitung von Übungen

in individuellen Lernphasen.

- Die Materialien sind in Kooperation mit einem anerkannten universitären Institut

in Deutschland entwickelt und nach wissenschaftlichen Standards evaluiert.

- Die Evaluationsergebnisse belegen positive Effekte auf die Verbesserung der

Schülerleistungen

- Die Materialien sind für den Einsatz an Schulen in Baden-Württemberg geeignet.

- Das Material ermöglicht, dass Schülerinnen und Schüler in individuellen Lernphasen

eigenständig oder in kooperativen Lernformen damit arbeiten

- Das Material ist schlüssig aufgebaut und verfolgt einer stringenten Methodik,

die sich an einem progressiven Kompetenzzuwachs orientiert.

- Das Material beinhaltet Diagnosematerial für Lehrkräfte mit Handreichungen

zum Einsatz im Unterricht und zur individuellen Lernstanddiagnostik.

c) Druckauftrag - Teilauszug der digitalen Materialien im Bereich Mathematik

Beschafft werden soll ein Auszug der unter b) ausgeschriebenen Materialien in

Printform. Die initialen sowie optionalen Bestellmengen hinsichtlich der zu druckenden

Teilauszüge ergeben sich aus dem Preisblatt, dort unter Los 2, auf das insoweit

verwiesen wird. Die Inhalte der zu druckenden Teilauszüge aus den Schüler- sowie

Lehrkräftematerialien sowie die Druckparameter werden im Zuge der Auftragsausführung

mit dem künftigen Auftragnehmer abgestimmt. Es handelt sich dabei um

grundlegende Themen für den Mathematikunterricht der jeweiligen Klassenstufen

(z. B. Dezimalzahlen, Brüche, ganze Zahlen und Prozente). Die Materialien sollen

im DIN A4 Format in gebundener Form als Arbeitshefte oder als Sammelordner zur

Verfügung stehen.

d) Initiale und optionale Bestellmenge

Die Bestellmenge für die benötigten Lernmaterialien für die Sekundarstufe I ergibt

sich aus dem Preisblatt, auf welches hiermit verwiesen wird. Darin sind insbesondere

die initialen und die optionalen Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die

optionalen Bestellmengen können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus

noch nicht abschließend feststehenden Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung

des Auftraggebers besteht nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 03/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Nachbestellungsmöglichkeit von Lernmaterialien gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Digitale Lesestifte

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39162100 Lehrmittel
39162110 Lehrbedarf
39162200 Lehrmittel und -geräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden sollen digitale Lesestifte, die im Rahmen des vorhandenen Programms

"Die Textprofis" des ZSL eingesetzt werden können. Sie genügen folgenden

Kriterien:

- Der digitale Lesestift ermöglicht über digitale Codes die Nutzung der Schülerund

Lehrkräftematerialien des Programmes "Die Textprofis", das vom Mercator

Institut der Universität zu Köln entwickelt wurde (Testseite als Anlage) und

an Schulen in Baden-Württemberg bereits eingesetzt wird.

- Der digitale Lesestift verfügt über eine Audiofunktion dergestalt, dass eigene

Audiodateien (Individualvertonungen) aufgenommen und abgespielt werden

können.

- Der digitale Lesestift ermöglicht ein hohes Maß an individueller Gestaltung

des Lernprozesses und hat eine ausreichende Aufnahmekapazität, um eigene

Audiodateien (Individualvertonungen) aufzuspielen.

- Der digitale Lesestift wird inkl. Software und Support (Verfügbarkeit eines

Kundenservices und Softwaresupport bei Softwarefehlern) angeboten. Es

wird gewährleistet, dass der Lesestift über mindestens vier Schuljahre - je

nach Bedarf - mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils zwei

Jahre - ohne Update zum Einsatz kommen kann.

- Eine fachdidaktische Eignung kann nachgewiesen werden.

- Der Lesestift eignet sich über die Nutzung im Rahmen des Programmes "Die

Textprofis" hinaus für den Einsatz im Bereich der Sprachförderung (Sprachförderung

bei Mehrsprachigkeit, LRS, phonologische Bewusstheit, Lese- und

Schreiberwerb, Grammatikförderung, Prosodie, auditive Wahrnehmung, Leseverständnis,

Aktivierung von aktivem und passivem Wortschatz, Nutzung von

Symbolen zur unterstützenden Kommunikation).

- Der Lesestift ist für heterogene Lerngruppen einsetzbar (z.B. im Rahmen der

Inklusion). Die Vorgaben nach der EN 301 549 zur Barrierefreiheit werden

eingehalten.

- Der Lesestift ist durch eine kindgerechte, intuitive Bedienung in den Klassenstufen

5 und 6 innerhalb kurzer Zeit nach einer einmaligen Einführung durch

die Lehrkraft einsetzbar und kann von den Schülerinnen und Schülern selbstständig

aktiviert und deaktiviert werden.

- Individuell nutzbare, neutrale Aufkleber sind vorhanden, die die Aktivierung

von weiteren, selbstständig aufgezeichneten Audiodateien durch den Lesestift

auslösen.

- Der Lesestift ist als zugelassenes und erstattungsfähiges Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis

des GKV-Spitzenverbandes anerkannt (Produktgruppe 16

"Kommunikationshilfen").

- Eine wissenschaftliche Begleitung bei der Entwicklung und Weiterentwicklung

und beim Einsatz der digitalen Lesestifte kann nachgewiesen werden.

- Das Angebot umfasst das notwendige Zubehör: Kopfhörer, nicht kabelgebundener

Energiespeicher (Akku, Batterien), Schutzhüllen.

Das Angebot umfasst eine einführende Online-Schulung für Lehrkräfte, die den Stift neu

einsetzen, in die Handhabung des Lesestiftes und dessen didaktische Verwendung im

Projekt "Die Textprofis". Es werden nach Bedarf und Absprache im Schuljahr mindestens

fünf Termine der 60 - 90-minütigen digitalen Initialschulung zur Auswahl für teilnehmende

Lehrkräfte angeboten.

Initiale und optionale Bestellmenge

Die Bestellmenge für die benötigten Digitalen Lesestifte ergibt sich aus dem Preisblatt,

auf welches hiermit verwiesen wird. Darin sind insbesondere die initialen und die optionalen

Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die optionalen Bestellmengen können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus noch nicht abschließend feststehenden

Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht

nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.

Lieferung

Der Anbieter hat die Digitalen Lesestifte direkt an die Bedarfsträger auszuliefern. Die

Lieferadressen und jeweiligen Liefermengen werden diesem rechtzeitig mitgeteilt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 03/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Nachbestellungsmöglichkeit von Lernmaterialien gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck und Lieferung von Materialien

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes
79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
79824000 Druckerei- und Verteilerdienste
79821000 Fertigstellung im Bereich Druck
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Druck von Lernmaterialien auf Basis der vom ZSL zur Verfügung gestellten

Druckvorlagen in der im Folgenden angegebenen Menge

- Der Auftrag umfasst die Bestell- und Lieferungslogistik an die Schulen

- Der Auftragnehmer hat die gedruckten Materialien an die seitens des Auftraggebers

zu benennenden Adressen zu senden

- Zusendung der Paketnummernnachweise in digitaler Form an Zentrum für Schulqualität

und Lehrkräftebildung

- Produkt muss in handlichen Kartons verpackt werden.

Die Bestellmenge für die benötigten Drucke ergibt sich aus dem Preisblatt, auf welches

hiermit verwiesen wird. Es sind insbesondere jeweils die initialen und die optionalen

Bestellmengen als solche gekennzeichnet. Die optionalen Bestellmengen

können dabei gesamthaft oder in einzelnen, im Voraus noch nicht abschließend

feststehenden Tranchen abgerufen werden. Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers

besteht nur hinsichtlich der initialen Bestellmenge.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 03/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optionale Nachbestellungsmöglichkeit gemäß den im "Preisblatt" aufgeführten Mengen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.

2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.

3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.

Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,

(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,

(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),

(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014,

5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen beschäftigten Vollzeitkräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022)

(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:

Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.

Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:

- Bezeichnung des Auftrags

- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs

- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner

- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)

- Zeitraum der Leistungserbringung

- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum

Die Einreichung von mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter hat je Los folgende Mindestreferenzen vorzulegen:

Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten je Los über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.

Die geforderten Mindestreferenzen müssen je Los bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6K5B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/03/2023

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