148 - Leistungselektronik Referenznummer der Bekanntmachung: 10028949
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
148 - Leistungselektronik
Es wird Leistungselektronik (AC/DC-Wandler, DC/DC-Wandler, Steuerungseinheiten) beschafft, um Batteriesysteme
in einem stationären Speichersystem auf hoher Leistungsebene gemeinsam zu betreiben. Die Beschaffung ist unabdingbar. Ohne die Leistungselektronik wird das Forschungsprojekt "Fluxlicon" mit höchster
Wahrscheinlichkeit zeitlich und entwicklungstechnisch nicht umsetzbar sein.
Chair of Production Engineering of E-Mobility Components (PEM) Bohr 12 52072 Aachen
modulare Leistungselektronik (Wechselrichter und Gleichspannungswandler):
Lieferung von 72 Wechselrichtern, 72 Gleichspannungswandlern sowie den dazugehörigen Steuerungssystemen (Gateways)
Nähere Details im Anforderungsprofil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden; Eigenerklärung in Dok 3
- Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist, Eigenerklärung in Dok 3
- signierte Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (Dok 2.1)
- signierte Eigenerklärung-Sanktionen-EU gem. Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Dok 2.3)
- Versicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden; Mindestdeckung von 1.000.000 Euro jeweils kumuliert auf alle Schadensfälle/Jahr
- Angabe von mind. einer Referenz, max. 2 Referenzen:
Bitte geben Sie vergleichbare Systeme, inkl. Angabe des Verwendungszwecks, an, welche in den vergangenen 3 Jahren in Betrieb genommen wurden. Die Referenzen müssen folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
Der Wechselrichter und der
Gleichspannungswandler müssen industrielle Marktreife besitzen. Dazu
müssen die Komponenten alle notwendigen Entwicklungsstufen eines
Produktentwicklungsprozesses durchlaufen haben und in industriellen Anwendungen über
mindestens 3 Monate störungsfrei verwendet worden sein.
Die Darstellung der Referenz muss in nachprüfbarer Weise durch Name des Kunden, Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden erfolgen. Die RWTH behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Die Angaben werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird gebeten, das Einverständnis der angegebenen Referenzkunden vor Ablauf der Angebotsfrist einzuholen.
Folgende Anforderungen an die Referenzen sind zu erfüllen:
o Die modulare Funktionsweise des Gesamtsystems wurde erprobt, indem je mind. zwei Gleichspannungswandler und Wechselrichter parallelgeschaltet wurden
o Der Wechselrichter und der
Gleichspannungswandler müssen industrielle Marktreife besitzen. Dazu müssen die Komponenten alle notwendigen Entwicklungsstufen eines
Produktentwicklungsprozesses durchlaufen haben und in industriellen Anwendungen über
mindestens 3 Monate störungsfrei verwendet worden sein.
o Die Referenz läuft 3 Monate ohne Störungen. Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten
hat, werden nicht berücksichtigt.
Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind:
a) Dok 7 Erklärung Nachunternehmer_Eignungsleihe (vom Unterauftragnehmer auszufüllen)
b) Dok 8 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (vom Nachunternehmer ausgefüllt und unterzeichnet)
c) Dok 2.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (vom Nachunternehmer auszufüllen)
d) Dok 2.3 Eigenerklärung-Sanktionen-EU gem. Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (vom Nachunternehmer ausgefüllt und unterzeichnet)
Sofern zutreffend auch: Dok. 15 Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird; (iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YW1PA30TX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer