Fahrzeugersatzbeschaffung - Lieferung von 2 Geräteträgern Referenznummer der Bekanntmachung: 181 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugersatzbeschaffung - Lieferung von 2 Geräteträgern
Der Kreis Minden-Lübbecke schreibt die Lieferung von 2 Universalgeräteträgern aus. Ein Geräteträger für die Kreisstraßenmeisterei Minden mit Anbaugeräten und ein Geräteträger für die Kreisstraßenmeisterei in Lübbecke ohne Anbaugeräte.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Minden-Lübbecke schreibt die Lieferung von 2 Universalgeräteträgern aus. Ein Geräteträger für die Kreisstraßenmeisterei Minden mit Anbaugeräten und ein Geräteträger für die Kreisstraßenmeisterei in Lübbecke ohne Anbaugeräte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis als Ausbildungsbetrieb im kaufmännischen und gewerblichen Bereich
- Vorlage der Gesamtumsatzzahlen der letzten 3 Jahre
- Nachweis über das Vorhalten eines 24 h Notdienstes der Fachwerkstatt an Wochenenden und Feiertagen
- Präqualifikationszertifikat
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.