Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20KatS nach DIN14530-8:2021-01 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20KatS nach DIN14530-8:2021-01
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20KatS nach DIN14530-8:2021-01
Lieferung eines Fahrgestells uneingeschränkt geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20KatS nach o.g. Norm, sowie Um-/Aufbau zum Löschfahrzeug LF 20 KatS
Feuerwehr Ahlen Konrad-Adenauer-Ring 50 59227 Ahlen
Lieferung eines Fahrgestells uneingeschränkt geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20KatS nach o.g. Norm, sowie Um-/Aufbau zum Löschfahrzeug LF 20 KatS
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehr Ahlen Konrad-Adenauer-Ring 50 59227 Ahlen
Feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers, dass keine Ausschlussgründen gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (Formular 521 EU)
2. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist von der Bietergemeinschaft die ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) einzureichen.
Die Angaben zu vorstehender Ziffer 1 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Eigenerklärung, dass das bietende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe)
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient (Formular 532 EU)
4. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient (Formular 532 EU)
- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
- Bewerbungs- und Vergabebedingungen (511 EU)
- Vertragsbedingungen der Stadt Ahlen (512 EU)
- Kommt/kommen der/die Auftragnehmer mit den Vertragsfristen in Verzug, hat/haben er/sie für jeden Werktag der Verspätung 0,3 % der Abrechnungssumme, maximal jedoch 5 % der Abrechnungssumme, an den Auftraggeber zu zahlen
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabekriterien:
Die Zuschlagskriterien werden wie folgt berücksichtigt:
- Angebotspreis: max. 60 Punkte
- Funktionalität: max. 20 Punkte
- Liefertermin: max. 10 Punkte
- Servicebedingungen: max. 5 Punkte
- Gewährleistungs- und Garantiebedingungen: max. 5 Punkte
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Bieterfragen / Aufklärungsfragen:
Schlusstermin für die Einreichung von Aufklärungsfragen ist der 18.04.2023.
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Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
- das Angebotsschreiben, Formular 324 EU
- inhaltliches Angebot zu den angebotenen Losen (bepreiste/s LV)
- (521 EU) Eigenerklaerung Ausschlussgruende
- (523) Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU
- (531 EU) Bewerber- / Bietergemeinschaftserklaerung
- (532 EU) Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe
- (533 EU) Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YWW4AZ8YU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.