Rahmenvereinbarung zum Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städtischen Straßenbäumen der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städtischen Straßenbäumen der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Rahmenvereinbarung zum Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städtischen Straßenbäumen in drei Losen europaweit aus.
Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städt. Straßenbäumen in den Bezirken Mitte und Uentrop
Stadtgebiet Hamm 59065 Hamm Die Leistung wird in den Bezirken Mitte und Uentrop der Stadt Hamm erbracht.
An den 4.011 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Stamm- und Stockaustriebe an Stammfuß und Stamm bis zu einer Höhe von 4,5m über GOK (Lichtraumprofil) vollständig (100%) zu entfernen.
Die Bäume sind einstämmig.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm entlang von Straßen, Geh- und oder Radwegen.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städt. Straßenbäumen in den Bezirken Rhynern, Pelkum und Herringen
Stadtgebiet Hamm 59065 Hamm Die Leistung wird in den Bezirken Rhynern, Pelkum und Herringen der Stadt Hamm erbracht.
An den 4.011 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Stamm- und Stockaustriebe an Stammfuß und Stamm bis zu einer Höhe von 4,5m über GOK (Lichtraumprofil) vollständig (100%) zu entfernen.
Die Bäume sind einstämmig.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm entlang von Straßen, Geh- und oder Radwegen.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Entfernen der Stamm- und Stockaustriebe an städt. Straßenbäumen in den Bezirken Bockum-Hövel und Heessen
Stadtgebiet Hamm 59065 Hamm Die Leistung wird in den Bezirken Bockum-Hövel und Heessen der Stadt Hamm erbracht.
An den 4.011 Bäumen im Stadtgebiet von Hamm sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Stamm- und Stockaustriebe an Stammfuß und Stamm bis zu einer Höhe von 4,5m über GOK (Lichtraumprofil) vollständig (100%) zu entfernen.
Die Bäume sind einstämmig.
Es gilt die ZTV-Baumpflege.
Die Ausführung erfolgt unter erschwerten Bedingungen, im Gefahrenbereich der Fahrbahn, unter Berücksichtigung des Fahrbetriebes von Kraftfahrzeugen, an allen Tagen.
Die Baumstandorte befinden sich innerhalb des Stadtgebietes von Hamm entlang von Straßen, Geh- und oder Radwegen.
Optionale Positionen für zusätzliche Leistungen im Leistungsverzeichnis/Preisblatt:
Zusätzliche Leistungen werden separat schriftlich beauftragt.
Als "Optionale Positionen" gekennzeichnete Positionen sind beispielsweise in den Leistungsverzeichnissen an der Positionskennzeichnung "O.1, O.2, O.3" zu erkennen.
Der Preis ist nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Eine Abnahmeverpflichtung dieser optionalen Postionen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mitte und Uentrop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radevormwald
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rhynern, Pelkum Herringen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radevormwald
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42477
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bockum-Hoevel und Heessen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radevormwald
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0JH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html