Schülerspezialverkehr des Johannes-Falk-Hauses für die Schuljahre 2023/24 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr des Johannes-Falk-Hauses für die Schuljahre 2023/24 ff.
Schülerspezialverkehr des Johannes-Falk-Hauses für die Schuljahre 2023/24 ff. für die Standorte Rathausstraße 2/Kampstraße 4 in Hiddenhausen sowie Neuer Weg 3 in Hiddenhausen
Fahrlinien Vlotho/Löhne/Kirchlengern/Herford
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Johannes-Falk-Haus ist eine Institution in der Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Herford („Auftraggeberin“) und betreibt als Teilbereich eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kinder und Jugendliche in Hiddenhausen. Sie wird derzeit von 320 Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Herford und angrenzend besucht. Bis zum Jahr 2026 wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf etwa 345 anwachsen. Die Auftraggeberin, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind auf eine verlässliche, sichere und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angemessene Beförderung über zum Teil erhebliche Strecken zu den Standorten der Förderschule in der Rathausstraße 2/Kampstraße 4 in Hiddenhausen sowie in der Straße Neuer Weg 3 in Hiddenhausen angewiesen. Die bestehenden Beförderungsverträge für die Fahrlinien der Förderschule laufen zum Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Die nunmehr ausgeschriebenen Verträge sollen am 01.08.2023 in Kraft treten und bis zum 31.07.2026 fest abgeschlossen werden. Die einzelnen Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt werden. In jedem Falle enden die Auftragsverhältnisse zum 31.07.2028. Mit dieser Ausschreibung für das Los 1 wird der Vertragspartner für die Fahrlinien Vlotho/Löhne/Kirchlengern/Herford (6 Fahrlinien mit 70 Schülerinnern und Schülern) gesucht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt wird. In jedem Falle endet der Vertrag zum 31.07.2028.
Fahrlinien Herford
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Johannes-Falk-Haus ist eine Institution in der Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Herford („Auftraggeberin“) und betreibt als Teilbereich eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kinder und Jugendliche in Hiddenhausen. Sie wird derzeit von 320 Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Herford und angrenzend besucht. Bis zum Jahr 2026 wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf etwa 345 anwachsen. Die Auftraggeberin, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind auf eine verlässliche, sichere und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angemessene Beförderung über zum Teil erhebliche Strecken zu den Standorten der Förderschule in der Rathausstraße 2/Kampstraße 4 in Hiddenhausen sowie in der Straße Neuer Weg 3 in Hiddenhausen angewiesen. Die bestehenden Beförderungsverträge für die Fahrlinien der Förderschule laufen zum Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Die nunmehr ausgeschriebenen Verträge sollen am 01.08.2023 in Kraft treten und bis zum 31.07.2026 fest abgeschlossen werden. Die einzelnen Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt werden. In jedem Falle enden die Auftragsverhältnisse zum 31.07.2028. Mit dieser Ausschreibung für das Los 2 wird der Vertragspartner für die Fahrlinien Herford (5 Fahrlinien mit 81 Schülerinnen und Schülern) gesucht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt wird. In jedem Falle endet der Vertrag zum 31.07.2028.
Fahrlinien Bünde/Rödinghausen/Stift Quernheim
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Johannes-Falk-Haus ist eine Institution in der Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Herford („Auftraggeberin“) und betreibt als Teilbereich eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kinder und Jugendliche in Hiddenhausen. Sie wird derzeit von 320 Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Herford und angrenzend besucht. Bis zum Jahr 2026 wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf etwa 345 anwachsen. Die Auftraggeberin, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind auf eine verlässliche, sichere und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angemessene Beförderung über zum Teil erhebliche Strecken zu den Standorten der Förderschule in der Rathausstraße 2/Kampstraße 4 in Hiddenhausen sowie in der Straße Neuer Weg 3 in Hiddenhausen angewiesen. Die bestehenden Beförderungsverträge für die Fahrlinien der Förderschule laufen zum Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Die nunmehr ausgeschriebenen Verträge sollen am 01.08.2023 in Kraft treten und bis zum 31.07.2026 fest abgeschlossen werden. Die einzelnen Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt werden. In jedem Falle enden die Auftragsverhältnisse zum 31.07.2028. Mit dieser Ausschreibung für das Los 3 wird der Vertragspartner für die Fahrlinien Bünde/Rödinghausen/Stift Quernheim (6 Fahrlinien mit 79 Schülerinnen und Schülern) gesucht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt wird. In jedem Falle endet der Vertrag zum 31.07.2028.
Fahrlinien Enger/Spenge/Bünde
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Johannes-Falk-Haus ist eine Institution in der Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Herford („Auftraggeberin“) und betreibt als Teilbereich eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kinder und Jugendliche in Hiddenhausen. Sie wird derzeit von 320 Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Herford und angrenzend besucht. Bis zum Jahr 2026 wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf etwa 345 anwachsen. Die Auftraggeberin, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind auf eine verlässliche, sichere und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angemessene Beförderung über zum Teil erhebliche Strecken zu den Standorten der Förderschule in der Rathausstraße 2/Kampstraße 4 in Hiddenhausen sowie in der Straße Neuer Weg 3 in Hiddenhausen angewiesen. Die bestehenden Beförderungsverträge für die Fahrlinien der Förderschule laufen zum Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Die nunmehr ausgeschriebenen Verträge sollen am 01.08.2023 in Kraft treten und bis zum 31.07.2026 fest abgeschlossen werden. Die einzelnen Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt werden. In jedem Falle enden die Auftragsverhältnisse zum 31.07.2028. Mit dieser Ausschreibung für das Los 4 wird der Vertragspartner für die Fahrlinien Enger/Spenge/Bünde (5 Fahrlinien mit 63 Schülerinnen und Schülern) gesucht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt wird. In jedem Falle endet der Vertrag zum 31.07.2028.
Standort Neuer Weg 3 in Hiddenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Johannes-Falk-Haus ist eine Institution in der Trägerschaft des Ev. Kirchenkreises Herford („Auftraggeberin“) und betreibt als Teilbereich eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kinder und Jugendliche in Hiddenhausen. Sie wird derzeit von 320 Schülerinnen und Schülern aus dem Kreis Herford und angrenzend besucht. Bis zum Jahr 2026 wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler auf etwa 345 anwachsen. Die Auftraggeberin, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind auf eine verlässliche, sichere und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angemessene Beförderung über zum Teil erhebliche Strecken zu den Standorten der Förderschule in der Rathausstraße 2/Kampstraße 4 in Hiddenhausen sowie in der Straße Neuer Weg 3 in Hiddenhausen angewiesen. Die bestehenden Beförderungsverträge für die Fahrlinien der Förderschule laufen zum Ende des Schuljahres 2022/2023 aus. Die nunmehr ausgeschriebenen Verträge sollen am 01.08.2023 in Kraft treten und bis zum 31.07.2026 fest abgeschlossen werden. Die einzelnen Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern sie nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt werden. In jedem Falle enden die Auftragsverhältnisse zum 31.07.2028. Mit dieser Ausschreibung für das Los 5 wird der Vertragspartner für die Fahrlinien zum/vom Standort Neuer Weg 3 in Hiddenhausen (5 Fahrlinien mit 29 Schülerinnen und Schülern) gesucht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern er nicht vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Schluss eines Schuljahres (31.07. eines Kalenderjahres) gekündigt wird. In jedem Falle endet der Vertrag zum 31.07.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gern. §§ 123,124 GWB; Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten; Eigenerklärung RusslandEmbargo; Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (s. Eigenerklärung nach §§ 123,124 GWB). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als drei Monate sein; Der Auftraggeber behält sich vor, vom jeweiligen Bestbieter auf gesonderte Anfrage die Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates zu fordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung des gesondert angeforderten Auszugs nicht älter als drei Monate sein.
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise: Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt und die fälligen Versicherungsprämien bezahlt wurden oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine entsprechende Versicherungsbestätigung anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate sein.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens 1,5 Mio. EUR mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut und Erklärung, dass die fälligen Versicherungsprämien bezahlt wurden oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann.
Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise:
(1) Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags und des Auftragswertes pro Schul- oder Kalenderjahr, der Ausführungszeit sowie des Namens des Auftraggebers. Die Referenzen dürfen sich nur auf Aufträge beziehen, deren Ausführungszeit jedenfalls teilweise – und zwar mind. für ein volles Jahr – in die letzten drei Jahre vor Ablauf der oben genannten Einreichungsfrist für die Angebotsunterlagen fällt.
(2) Eigenerklärung, dass der Bieter über eine genügende Anzahl von geeigneten Fahrzeugen verfügt bzw. bereit und in der Lage ist, diese rechtzeitig zu Leistungsbeginn zu beschaffen und diese ständig die gesetzlichen und untergesetzlichen Sicherheitsbestimmungen erfüllen sowie Eigenerklärung, dass der Bieter über eine genügende Anzahl von qualifizierten Mitarbeitern (Verwaltung, Fahr- und Begleitpersonal) verfügt bzw. bereit und in der Lage ist, diese rechtzeitig zu Leistungsbeginn bereitzustellen.
Zu (1): Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist nur dann gegeben, wenn der Auftragswert pro Schul- oder Kalenderjahr mindestens 100.000,00 EUR netto (Lose 1 – 4) bzw. 75.000,00 EUR netto (Los 5) beträgt und der Leistungsgegenstand die Beförderung von besonders betreuungsbedürftigen Menschen ist (insbesondere Schülerspezialverkehr, Beförderung von heilpädagogisch zu betreuenden Kindergartenkindern, Beförderung von erwachsenen Mitarbeitern von Werkstätten für Behinderte). Die Referenzen müssen für unterschiedliche Einrichtungen erbracht werden, wobei durchaus unterschiedliche Einrichtungen in derselben Trägerschaft als Referenzgeber zugelassen sind. Wenn also etwa ein Landkreis mehrere Schuleinrichtungen betreibt, für die der Bieter Beförderungsleistungen erbringt, kann jede einzelne Schuleinrichtung als Referenzgeber angegeben werden. Es ist jedoch ausgeschlossen, dass ein Referenzgeber mehrfach angegeben wird, etwa weil mehrere Lose vom Bieter bedient werden oder aber der Bieter für mehrere Schuljahre als Auftragnehmer dieser Einrichtung unter Vertrag steht.
Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, bei der Auftragsausführung die landesgesetzlichen Tariftreuevorschriften umzusetzen. Weitere Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.