148 - 335 TIN Neubau Tiegelschule, Tiegelstr. 29, 45141 Essen hier: Riemchenfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-GVE-00063
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gve-gruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
148 - 335 TIN Neubau Tiegelschule, Tiegelstr. 29, 45141 Essen hier: Riemchenfassade
Die Tiegelschule in Essen wird im Rahmen des Gute Schule Projekte 2020 neu errichtet.
Diese Ausschreibung enthält die Leistungen der Riemchenfassade.
Der genaue Umfang der Leistungen ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Tiegelschule Tiegelstr. 29 45141 Essen
Die vorliegende Ausschreibung enthält die Leistungen der Riemchenfassade mit folgenden Teilleistungen: Untergrundvorbereitung, Sockelausbildung, Mineraldämmplatten WDVS für Wand und Decke und Keramische Wandbeläge und Flachverblender Decke. Das Gebäude wird im Passivhausstandard gebaut, daher ist mit Hohne Dämmstärken zu arbeiten, Teilweise sind Einzelfallzulassungen notwendig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:
- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (siehe
Eigenerklärungen unter B)
Die GVE stellt allen Bietern eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
C.I) Nachweise Personeller Leistungsfähigkeit
Personalkapazitäten
Das Unternehmen verfügt über mindestens zwanzig (20) für die Ausführung dieser Arbeiten entsprechend qualifizierte technische Mitarbeiter/-innen.
Und hat genug Kapazitäten um mindestens sechs (6) qualifizierte technische Mitarbeiter/-innen für die Baustelle abzustellen.
Bauleiter:
Das Unternehmen verfügt über mindestens einen (1) Bauleiter mit mindestens zehn (10) Jahren Berufserfahrung als sachkundiger Aufsichtsführender bei WDVS und Riemchenarbeiten. Der Bauleiter ist namentlich zu benennen.
Stellvertretender Bauleiter:
Das Unternehmen verfügt über mindestens einen (1) stellvertretenden Bauleiter mit mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung als sachkundiger Aufsichtsführender WDVS und Riemchen. Der stellvertretende Bauleiter ist namentlich zu benennen.
C.II) Referenzprojekte
Ausschlusskriterium für Referenzen:
Mindestens drei (3) Referenzen über die Errichtung von Riemchenfassaden (vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung) müssen vorliegen.
Die Leistung enthält Arbeiten mit Fassadenaufbauten, die eine Zustimmung im Einzelfall bedingen. Daher ist die Erfahrung mit dieser nachzuweisen in Form von Referenzen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
Referenz 1-3:
o Auftragshöhe mindestens jeweils 500.000 Euro (netto)
o Errichtung einer Riemchenfassade
Folgende Elemente müssen mindestens in einer Referenz nachgewiesen werden:
o Umsetzung des folgenden Wandaufbaus: Mineralwolle mit mind. 200 mm mit Riemchenbekleidung, Zulassung im Einzelfall notwendig (Nachweis ist zu erbringen)
o Umsetzung des folgenden Deckenaufbaus: Mineralwolle mit mindestens 250 mm und einem Flachverblender, Zulassung im Einzelfall im über Kopf Bereich notwendig (Nachweis ist zu erbringen)
o Die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet von der Schlussrechnung der Leistung)
HINWEIS: Die Umsetzung der besonderen Aufbauten mit Einzelfallzulassungen kann sowohl in einer oder auch in verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Wichtig ist der Nachweis der Besonderen Aufbauten.
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronische Angebote
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform in den dafür vorgesehenen Bereich "Abgabe" einzustellen, d. h. verschlüsselte Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
Die Vergabeunterlagen beinhalten einen "Leitfaden", den die Bieter zunächst lesen sollten. Jeder Bieter darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über die elektronische Vergabeplattform einzureichen.
Ein Besichtigungstermin ist nicht Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein Bieter das Objekt besichtigen möchte, muss er dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter zu gewährleisten.
Die GVE wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD5YW1KCZK8X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.gve-gruppe.de