Sicherungsdienstleistungen Sport- und Freizeitbetriebe, Zoo, Westfalenpark und Botanischer Garten Referenznummer der Bekanntmachung: L010/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsdienstleistungen Sport- und Freizeitbetriebe, Zoo, Westfalenpark und Botanischer Garten
Sicherungsdienstleistungen Sport- und Freizeitbetriebe, Zoo, Westfalenpark und Botanischer Garten in zwei Losen gemäß Vergabeunterlagen.
Sicherungsdienstleistungen Sport- und Freizeitbetriebe
Sicherungsdienstleistungen für die Sport- und Freizeitbetriebe gemäß Vergabeunterlagen
Sicherheits- und Ordnungsdienst Westfalenpark
Sicherungsdienstleistungen für die Sport- und Freizeitbetriebe gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vollständige Bewachungserlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer,
Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über
abgeführte Steuern
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der
zuständigen Stadtkasse
- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz mit vergleichbaren
Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
- Referenzen über gleichartig erbrachte Leistungen
- Aufstellung der personellen und technischen Ausstattung und Auflistung der vor Ort eingeplanten Mitarbeiter*innen mit Namen und Adresse.
- Benennung von Unterauftragnehmern und Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen.
Des Weiteren werden von den Bietern Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschluss-gründe nach §§ 123 und 124 GWB verlangt.
Des Weiteren speziell für das Los 1:
- Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens nach DIN 77200 Stufe 1.
Sollte das Unternehmen nicht nach DIN 77200 zertifiziert sein, sind zwingend
folgende Nachweise zusätzlich einzureichen:
1. Nachweis über den Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen lassen
muss, dass er auf die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen gerichtet ist;
den Unterlagen ist ein entsprechendes Organigramm mit dazugehörigen
Stellenbeschreibungen beizufügen
2. Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Abgedeckt sein müssen:
- Personenschäden (für die einzelne Person) 1.500.000 Euro
- Sachschäden 1.000.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln 250.000 Euro
- Vermögensschäden
- Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250.000 Euro
- Verlust bewachter Sachen 250.000 Euro
sowie speziell für das Los 2:
- Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens nach DIN 77200 Stufe 2.
Sollte das Unternehmen nicht nach DIN 77200 zertifiziert sein, sind zwingend
folgende Nachweise zusätzlich einzureichen:
1. Nachweis über den Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen lassen
muss, dass er auf die Erbringung von Sicherungsdienstleistungen gerichtet ist;
den Unterlagen ist ein entsprechendes Organigramm mit dazugehörigen
Stellenbeschreibungen beizufügen
2. Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Abgedeckt sein müssen:
- Personenschäden (für die einzelne Person) 1.500.000 Euro
- Sachschäden 1.000.000 Euro
- Verlust von Schlüsseln 250.000 Euro
- Vermögensschäden
- Schäden gem. Bundesdatenschutzgesetz 250.000 Euro
- Verlust bewachter Sachen 250.000 Euro
- Weitere zur Stufe 2 gleichwertige Nachweise:
- DIN ISO 9001:2008 (Existenz eines Qualitätsmanagementsystems)
- Nachweis einer länger als drei Jahre bestehenden Erlaubnis für das Unternehmen nach 34a GewO durch das zuständige Ordnungsamt
- Nachweis der Liquidität des Unternehmens in Höhe von min. 200.000 EUR
- Nachweis einer Datenschutzverpflichtungserklärung der Beschäftigten und des Gewerbe-treibenden mit Verweis auf DSGO, bzw. Ziffer 4.11.3 (Abs. 3 Satz 1) DIN 77200
- Nachweis einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung des Gewerbetreibenden sowie der Beschäftigten gem. § 17 Abs. 3 der BewachV
- Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Aufbauorganisation durch Vorlage eines Organigramms einschließlich der dazugehörigen Stellenbeschreibungen [DIN 77200, Ziffer 4.1]
- Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Ablauforganisation durch Vorlage tätigkeitsbezogener mit dem Auftraggeber abgestimmter Dienstanweisungen auf Grundlage der Anforderungsprofile [DIN 77200, Ziffer 4.9]
- Nachweis einer Einsatzdokumentation [DIN 77200, Ziffer 4.14]
- Nachweis einer dienstanweisungsbezogenen Unterweisung der Beschäftigten [DIN 77200, Ziffer 4.11.5]
- Nachweis eines organisierten Qualitätsmanagementsystems (Vorlage eines Qualitätsmanagementhandbuchs) [DIN 77200, Ziffer 4.3]
- Nachweis bzw. Verpflichtung, dass die Beschäftigten die deutsche Sprache in Wort und Schrift analog dem Sprachniveau B2 beherrschen gem. § 6 Abs. 1 BewachV
- Nachweis der Mindestanforderungen an die Beschäftigten und ihrer gesundheitlichen (phy-sischen/psychischen) Eignung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anforderungsprofil [DIN 77200, Ziffer 4.11.1 und 4.11.2, S. 2 i. V. m. Anhang B.2]
- Nachweis von Firmenausweisen für Einsatzkräfte und Führungskräfte gem. § 18 BewachV, DIN 77200 Nr. 4.11.4]
- Nachweis von zweckmäßiger, unverwechselbarer und einheitlicher Dienstkleidung für alle Beschäftigten [§ 19 BewachV, DIN 77200, Nr. 4.12.2]
- Nachweis über die Verfügbarkeit einer jederzeit mit Führungspersonal besetzten und er-reichbaren Einsatzleitung [DIN 77200 Nr. 4.6, DIN 15602, Nr. 2.5.2]
- Einsatz- und/ oder Abschnittsleitung ortsnah zum Einsatzbereich [DIN 77200, Nr. 6.3 Abs. 2 S. 2]
- Nachweis der Verfügbarkeit zusätzlicher Kräfte und Führungs? und Einsatzmittel (FEM) als Reserve (10%) mit einer Reaktionszeit 2 Stunden (gemäß Stufe 2)
- Nachweis über 50 % der Gesamtbeschäftigten mit mindestens zehn Verwendungen bei Großveranstaltungen mit min. 10.000 Gästen
- Führungskräfte: Nachweis über zwei Jahre Führungserfahrung bei Veranstaltungen sowie Führungsverantwortung bei mindestens zehn Veranstaltungen mit min. 15.000 Gästen
- Führungskräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen
- Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen
- Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden So-fortmaßnahmen
- Nachweis von min. 50 fest angestellten Einsatzkräften mit Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 9 BewachV und mindestens der Sachkundeprüfungsbescheinigung nach § 34 a GewO der IHK die als festes Stammpersonal regelmäßig im Westfalenpark eingesetzt werden.
Diese Mitarbeiter müssen im Bewacherregister des BAFA mit der Verwendung "Einsatz bei Großveranstaltungen" eingetragen und frei gegeben sein.
Die Freigabe muss vor Vertragsabschluss nachgewiesen werden.
Die Mitarbeiter müssen über eine Bewacher ID verfügen.
Während der Vertragslaufzeit dürfen nur geprüfte und für Veranstaltungen frei gegebene Einsatzkräfte eingesetzt werden.
- Darstellung einer Kommunikationsstrategie für die eingesetzten Mitarbeiter
- Darlegung der Ausbildungs- und Weiterbildungspläne des Unternehmens für die Mitarbeiter insbesondere der auftragsspezifischen Schulungen
- Darlegung wie auch bei personeller Fluktuation die auftragsspezifische Schulung der Mitarbeiter sichergestellt wird.
Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen" Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR12.2.2006 -Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Der Auftraggeber wird bei Auftragssummen ab 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweiseunaufgefordert einzureichen.
Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingenderforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD0N3
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.