Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 030-2023-005 eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkkomponenten
Lieferung von Netzwerkkomponenten.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Zur Segmentierung von Geräten auf dem Campus und zur Absicherung des Netzwerkes nach aktuellem Standard an der FernUniversität in Hagen werden Netzwerkkomponenten benötigt.
Die Lieferung aller Komponenten ist spätestens zum 31.12.2023 zu erfolgen.
Weitere Details entnehmen Sie der Anlage Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Finanzierung durch einen Zuweisungsbescheid, der sehr kurzfristig erlassen wurde & mit einer sehr kurzen Frist für die Verausgabung der Mittel versehen ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Netzwerkkomponenten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.magellan-net.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDSRS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.