Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Cafeteria und Lieferung der Mittagsverpflegung für das Märkische Gymnasium der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für die Bewirtschaftung der Cafeteria und Lieferung der Mittagsverpflegung für das Märkische Gymnasium der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Konzession zur Bewirtschaftung der Cafeteria und der Lieferung der Mittagsverpflegung im Märkischen Gymnasium der Stadt Hamm europaweit aus. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die Sicherstellung der Schulverpflegung für die Sekundarstufen 1 und 2 im Märkischen Gymnasium inklusive der Bewirtschaftung der Cafeteria.
Märkisches Gymnasium Wilhelm-Liebknecht-Straße 11 59067 Hamm Die Verwendungsstelle ist die Mensa der Schule. Diese liegt im Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.
Der Auftragnehmer hat an den Liefertagen drei preisgleiche Gerichte zu liefern, eines davon als vegetarisches Gericht (i. d. R. Ovo-Lacto).
Des Weiteren ist ein Nudelbuffet mit wechselnden Saucen/Pestos und ein Salatbuffet anzubieten.
Ein Tagesgericht (ohne Dessert) setzt sich dabei wie folgt zusammen:
a) eine eiweißreiche Komponente wie Fleisch oder Fisch (beim vegetarischen Gericht ist
diese entsprechend zu ersetzen)
b) eine Stärkekomponente
c) eine Gemüsekomponente oder ein Beilagensalat oder Rohkost
d) ein Dessert (gegen Aufpreis).
Trinkwasser ist immer kostenlos anzubieten. Trinkwasserspender (vom Schulträger gestellt) sind in den vorgeschriebenen Intervallen zu reinigen und auf Rechnung des Bewirtschafters mit Ersatzpatronen für die Kohlensäurezufuhr zu versorgen.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Einrichtungsgegenstände, etc. in der Schule können die Verpflegungsformen "Cook & Hold" (Warmverpflegung) oder Cook & Chill" angeboten werden.
Die im Rahmen des Cafeteria-/Kioskbetriebs angebotene Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Lebensmittelauswahl einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr. Sie ist immer im Zusammenhang mit der Mittagsmahlzeit zu sehen. Das spezifische Angebot soll an die Vorgaben zur Mittagsverpflegung angelehnt werden und hat in Absprache mit der Schule zu erfolgen. Schule und Schulträger sind berechtigt, die Abgabe- bzw. Größenmengen z. B. von Backwaren und Konfekt/ Süßigkeiten vorzugeben.
Auf Wunsch der Schulleitung sollen zusätzlich Snacks (Wraps, Baguettes, Obst, Salate, o. ä.) angeboten werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei bis zum 15.02. des Schuljahres gekündigt wird. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen zulässig und bedarf der Schriftform.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt insgesamt vier Schuljahre, so dass der Vertrag spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2026/27 endet. Der Vertrag endet dann automatisch. Einer besonderen Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Der Auftragnehmer hat folgende Gerichte mit besonderen Anforderungen preisgleich zum regulären Mittagessen anzubieten:
- Schonkost
- vegetarische Kost
- spezielle Kost bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten
- kulturspezifischen/religiösen Ansprüchen genügende Kost
Durch Abgabe eines Angebots sichert der Bieter zu, dass die genannten optionalen Gerichte preisgleich angeboten werden.
Es wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. In der Probezeit ist eine Kündigung durch den Auftraggeber mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Das Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht unmittelbar den vergaberechtlichen Bestimmungen. Es soll jedoch ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher wird diese Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VgV wie eine Europaweite Ausschreibung gestaltet. Die Stadt Hamm bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften der VgV. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen unter Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze. Die Anforderungen an den bzw. die Konzessionsnehmer ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung bzw. den Besonderen Konzessionsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Nachweis der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung inklusive Deckungssummen im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:
Personenschäden 1.500.000 EUR
Sachschäden: 1.500.000 EUR
Vermögensschäden: 250.000 EUR
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Referenzschreiben der in der Referenzliste benannten Auftraggeber.
(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm;
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2027
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".
(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.
(1.4) Bei Eignungsleihe:
(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.4.2) Eigenerklärung des Bieters (Eignungsleihender) zum Bezug zu Russland
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:
(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
(1.5.2) Eigenerklärung des Bieters (Nachunternehmer) zum Bezug zu Russland
(1.6) Angebot (Vordruck)
(1.7) Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.8) Speisenplan (Zeitraum 4 Wochen)
(1.9) Datenschutzvereinbarung
(1.10) Erklärung über vorhandene DGE-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis
(1.11) Nachweis über die DGE-Zertifizierung
(1.12) Erklärung über vorhandene Bio-Zertifizierung im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.13) Nachweis über die BIO-Zertifizierung
(1.14) Erklärung zur Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems im Leistungsverzeichnis (Vordruck)
(1.15) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems
(3) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) DGE_Qualitaetsstandard_Schule
(5.3) Bewertungsmatrix
(5.4) Bewerbungsbedingungen
(5.5) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
(5.6) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.7) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.8) Informationsblatt DSGVO
(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0ZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html