Bürgercampus Stadt Ahlen, Neubau Stadthaus, Archäologische Begleitung Kanal und Baugrubenaushub Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0048
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgercampus Stadt Ahlen, Neubau Stadthaus, Archäologische Begleitung Kanal und Baugrubenaushub
Bürgercampus Stadt Ahlen, Neubau Stadthaus
Stadt Ahlen Westenmauer 10 59227 Ahlen
Archäologische Begleitung Kanal und Baugrubenaushub
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers, dass keine Ausschlussgründen gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
2. Berufszulassung: Der Grabungsleiter muss über einen fachspezifischen Hochschulabschluss verfügt und nachgewiesene mehrmonatige praktische Erfahrungen in Grabungstechnik, Vermessung sowie in der Leitung/stellvertretenden Leitung von Ausgrabungen bzw. Prospektionen besitzen.
Der wissenschaftliche Grabungsleiter muss über umfangreiche Erfahrungen bei stadtkernarchäologischen Untersuchungen verfügen sowie Grundkenntnisse in der Anwendung von Datenbanken, CAD- und GIS-Programmen sowie in Geologie und Bodenkunde besitzen.
3. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung einzureichen.
Die Angaben zu den vorstehenden Ziffern sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Eigenerklärung des Bieters / Bewerbers, dass keine Ausschlussgründen gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
2. gültige Berufshaftpflichtversicherung gem. Mindeststandards
3. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
4. Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient
5. Wird die Leistung von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme für Personenschäden i.H. v. mindestens 3.000.000 EUR und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr
Erklärung, für welche Teile des Auftrags sich der Bieter evtl. Dritter bedient
- A1_Bewerbungs- und Angebotsbedingungen Archäologische Begleitung SH
- B4_Objektbezogene Vertragsbedingungen Archäologische Begleitung SH
- Besondere Vertragsbedingungen gem. TVgG (513 EU)
- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zuschlagskriterien und Gewichtung gem. Zuschlagsmatrix
- Projektbezogenes Konzept (40)
- Vorgesehene Projektleitung (20)
- Angebotspreis (40)
b) Bieterfragen / Aufklärungsfragen:
Schlusstermin für die Einreichung von Bieterfragen ist der 14.04.2023.
c) Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
d) Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sofern durch die Vergabestelle hierfür Vordrucke zur Verfügung gestellt
werden, ist bei Angebotsabgabe jeweils die neueste veröffentlichte Fassung zu verwenden.
- B1 Angebotsschreiben (ausgefüllt)
- B2.1 Leistungsverzeichnis (ausgefüllt)
- B2.2 Angaben zur Projektleitung (ausgefüllt)
- B2.3 Bieterformulare (ausgefüllt)
- ZY Vorläufiges Grabungsgrobkonzept
- ZZ Projektkonzept
- 523 EU 08-2022 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YWTHKN3JL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.