851 LVR-Klinik Bonn, Neubau SPZ, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
851 LVR-Klinik Bonn, Neubau SPZ, Objektplanung Gebäude
Vergabe der Objektplanung Gebäude für den Neubau des SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) für die LVR-Klinik Bonn
Bonn
Der LVR plant nach derzeitigem Stand die Errichtung eines sozialpädriatrischen Zentrums (SPZ) in Modulbauweise auf dem Gelände der LVR-Klinik Bonn. Das SPZ soll als ambulantes Zentrum in drei- bzw. viergeschossiger Bauweise auf dem Gelände des Bestandsgebäudes Haus 17 errichtet werden. Das Baufeld liegt im Bereich eines Bebauungsplanes in einer Parkanlage mit schützenswertem Baumbestand. Das genehmigte Raumprogramm sieht eine Nutzungsfläche von 1.422 m² (ohne Technikflächen) vor. Eine Teilunterkellerung ist angedacht.
Der Auftrag verlängert sich entsprechend der Projektlaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien können der Datei ,,1_3.2 Kriterien Bewertungen Erläuterungen" entnommen werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphase 2 im Sinne von § 34 HOAI.
Zweite Stufe: Leistungsphase 3 im Sinne von § 34 HOAI.
Dritte Stufe: Leistungsphase 4 - 9 im Sinne von § 34 HOAI.
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt.
Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen/Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten /Architekteninnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt
sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit 20% gewichtet und ist mittels Teilnahmeantrag (Pkt.3) durch die Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich Objektplanung Gebäude in den Geschäftsjahren 2020-2022 gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV nachzuweisen.
Der durchschnittliche Umsatz der entsprechenden Leistungen in den Geschäftsjahren 2020-2022 muss mindestens 190.000 € brutto betragen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV über vom Bewerber /von der Bewerberin seit dem 01.03.2013 bereits bei Referenzobjekten erbrachte vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen werden mit 80% gewichtet (siehe Teilnahmeantrag, Pkt. 3.2).
Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III (drei) im Sinne §35 HOAI entsprechen. Die erbrachte Leistung muss mindestens die Leistungsphasen Vorentwurf, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss zudem die Leistungsphasen Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (6 + 7) sowie Objektüberwachung (8) beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss einer Größe von = 1.500 m² (BGF) entsprechen.
Mindestens bei einer Referenz müssen die anrechenbaren Kosten der KG 300+ 400 (netto) = 3.900.000 € betragen.
Mindestens eine Referenz muss ein Neubau sein.
Mindestens eine Referenz muss ein Gebäude für Kinder und Jugendliche und zwar: eine Kita, Schule, Jugendheim oder Kinder- und Jugend Psychiatrie sein.
Mindestens eine Referenz muss ein Modulbau sein.
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten /Architekteninnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalen berechtigt
sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass im Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem abzuschließenden Vertrag eine gültige und marktübliche Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten
Mindestdeckungssummen besteht und während des gesamten Auftrags beibehalten wird: 2.000.000 € für Personenschäden / 2.000.000 € für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers im Auftragsfall vorzulegen.
Auf gesonderte Aufforderung durch den AG ist durch den Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine "Erklärung/Vereinbarung zu Tariftreue/Mindestlohn" (§ 4 TVgG NRW) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]