24 St. Niederflurgelenkbusse mit Elektroantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 361_02.05.2023- Niederflurgelenkbusse mit Elektro-Antrieb: 12 + 12 St. E-Gelenkbusse
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
24 St. Niederflurgelenkbusse mit Elektroantrieb
Die Stadtwerke Münster GmbH beabsichtigen die Beschaffung von 24 St. Niederflurgelenkbussen 18 mtr. Elektro, 3-Türig mit Klimatisierung
für den Linienverkehr in Münster.
Stadtwerke Münster GmbH - Verkehrsbetrieb Rösnerstraße 13 48155 Münster
Die Stadtwerke Münster GmbH beabsichtigen die Beschaffung von 24 St. Niederflurgelenkbussen 18 mtr. Elektro, 3-Türig mit Klimatisierung
für den Linienverkehr in Münster.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Eintrages im Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in der der Bieter ansässig ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis über die Eigentumsverhältnisse
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens im Bereich der Busherstellung jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (keine Geschäftsberichte)
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren nicht beantragt bzw. eröffnet ist
- Nachweis, dass keine Steuer oder Abgabeschulden vorliegen.
- Beschreibung und/oder Fotografien der zu liefernden Erzeugnisse;
- Nachweis einer mindestens 3-jährigen Erfahrung in der Produktion von Niederflur-Linienbussen mit Elektroantrieb gem. VDV-Empfehlung;
- Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9000/EN 29001ff.;
- Abgabe einer Referenzliste von Kunden, die in den letzten 3 Jahren mit Niederflurbussen mit Elektroantrieb beliefert wurden (Ausweis des Lieferjahres, der Stückzahl, der Fahrzeughauptmerkmale sowie desEinsatzgebietes);
- Möglichkeit einer Kontrolle durch den Auftraggeber in den Produktionsstätten des Bieters;
- Zusicherung einer 15-jährigen Versorgung mit sämtlichen Ersatzteilen;
- Angabe der vom jeweiligen Auftraggeber aus gesehenen nächstgelegenen Niederlassung oder Vertretung, die sämtliche Verschleiß- und sonstige Teile unverzüglich ausliefern und darüber hinaus bei Bedarf sämtliche Reparaturarbeiten vornehmen kann
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Münster GmbH
Abt. Einkauf
Hafenplatz 1
48155 Münster.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJLYPY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg.muenster.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 g. GWB wirdhingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "(3) Der Antragist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".