Beschaffung von zwei Tanklöschfahrzeugen TLF 3000 Feuerwehr Bruchsal 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bruchsal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Tanklöschfahrzeugen TLF 3000 Feuerwehr Bruchsal 2023
Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan als Ersatz für vorhandene ältere Fahrzeuge für ihre zwei Abteilungen Heidelsheim und Untergrombach zwei Tanklöschfahrzeuge entsprechend der Bezeichnung - Fahrzeug DIN 14530-22 – TLF 3000 - auf Allrad- Fahrgestellen mit Motoren nach EURO 6.
Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan als Ersatz für vorhandene ältere Fahrzeuge für ihre zwei Abteilungen Heidelsheim und Untergrombach zwei Tanklöschfahrzeuge entsprechend der Bezeichnung - Fahrzeug DIN 14530-22 – TLF 3000 - auf Allrad- Fahrgestellen mit Motoren nach EURO 6.
Lieferung nach Angaben des Herstellers
Die Stadt Bruchsal als Träger der freiwilligen Feuerwehr Bruchsal beschafft gemäß Fahrzeugbeschaffungsplan als Ersatz für vorhandene ältere Fahrzeuge für ihre zwei Abteilungen Heidelsheim und Untergrombach zwei Tanklöschfahrzeuge entsprechend der Bezeichnung - Fahrzeug DIN 14530-22 – TLF 3000 - auf Allrad- Fahrgestellen mit Motoren nach EURO 6.
Lieferung nach Angaben des Hersteller
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe d
- Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe i
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Eigenerklärungen:
- Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE – Buchstabe a
- Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe e und f
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Angaben der Referenzen gemäß Formblatt Komm EU (L) - Buchstabe b
- Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe c
- Bestätigung, Zuverlässigkeit des Bieters gemäß Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe g
- Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäße Formblatt Komm EU (L) EigE - Buchstabe h
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform Subreport. Schriftliche Angebote oder Angebote per Mail sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zum Submissionstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland