Schülerspezialverkehr- Beförderung zum Schwimmbad/Bücherei Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/23-57
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr- Beförderung zum Schwimmbad/Bücherei
Schülerspezialverkehr für die Fahrten verschiedener Schulen zu verschiedenen Schwimmbädern, bzw. Bibliothek und zurück, Details entnehmen Sie bitte den einzelen Losen
Regebogenschule Bergkamen
Regenbogenschule Bergkamen Rünther Str. 80 59192 Bergkamen
jeden Dienstag vom Schulstandort Rünther Str,80, 59192 Bergkamen zur Schwimmhalle Lagune Hamm, Fritz-Husemann-Str. 2, 59077 Hamm
Erste Hinfahrt zur Lagune 9.30h ab Schule, zweite Hinfahrt zur Lagune 10.20h ab Schule;
Erste Rückfahrt von Lagune zum Schulstandort 10.45h, zweite Rückfahrt 11.35h
jeweils ca. 19 Schüler/innen zzgl. 5 Erwachsene (Lehrkräfte, I-Kräfte)
Die Beförderungsleistung wird für das Schuljahr 2023/2024 vergeben. Bei Vorliegen einer Bedarfsgrundlage besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um jeweils zwölf Mo-nate für die Schuljahre 2024/2025 , 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028.
Eine Kündigung des Vertrages ist sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber jeder-zeit mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Förderzentrum Nord, Standort Lünen
Förderzentrum Nord, Standort Lünen Moltkestr. 93 44536 Lünen
jeden Montag vom Schulstandort Moltkestr. 93, 44536 Lünen zum LippeBad Lünen, Konrad-Adenauer-Str. 28
erste Hinfahrt zum LippeBad 8.30h ab Schule, Rückfahrt 9.35h ab Lippebad;
im Anschluss zweite Hinfahrt zum LippeBad 10.15h ab Schule, Rückfahrt 11.30h ab Lippebad
jeweils ca. 30 Schüler/innen zzgl. Lehrkräfte
Die Beförderungsleistung wird für das Schuljahr 2023/2024 vergeben. Bei Vorliegen einer Bedarfsgrundlage besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um jeweils zwölf Mo-nate für die Schuljahre 2024/2025 , 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028.
Eine Kündigung des Vertrages ist sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber jeder-zeit mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Förderzentrum Nord, Standort Lünen
Förderzentrum Nord, Standort Lünen Moltkestr. 93 44536 Lünen
jeden Mittwoch vom Schulstandort Moltkestr. 93, 44536 Lünen zum LippeBad Lünen, Konrad-Adenauer-Str. 28
Hinfahrt zum LippeBad 13.30h ab Schule, Rückfahrt 14.40 ab Lippebad;
ca. 30 Schüler/innen zzgl. Lehrkräfte
Die Beförderungsleistung wird für das Schuljahr 2023/2024 vergeben. Bei Vorliegen einer Bedarfsgrundlage besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um jeweils zwölf Mo-nate für die Schuljahre 2024/2025 , 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028.
Eine Kündigung des Vertrages ist sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber jeder-zeit mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Förderzentrum Nord, Standort Selm
Förderzentrum Nord, Standort Selm Waltroper Str. 19 59379 Selm
jeden Donnerstag vom Schulstandort Waltroper Str. 19, 59379 Selm zum Hallenbad, Sandforter Weg 2, 59379 Selm
Hinfahrt zum Hallenbad 8.20h ab Schule, Rückfahrt 9.20 ab Hallenbad;
ca. 40 Schüler/innen zzgl. Lehrkräfte
jeweils um ein Jahr bis längstens 31.07.2028
Förderzentrum Nord, Standort Selm
Förderzentrum Nord, Standort Selm Waltroper Str. 19 59379 Selm
Beförderung an wechselnden Tagen vom Schulstandort Waltroper Str. 19, 59379 Selm zur Bibliothek Selm, Willy-Brandt-Platz 5, 59379 Selm
ca. 1x im Monat, Hinfahrt 10h/10.30h ab Schule, Rückfahrt je nach Termin 60-120 Minuten später.
Die einzelnen Termine werden zu Schuljahresbeginn direkt von der Schule mitgeteilt
ca. 15 Schüler/innen zzgl. Lehrkräfte
Die Beförderungsleistung wird für das Schuljahr 2023/2024 vergeben. Bei Vorliegen einer Bedarfsgrundlage besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um jeweils zwölf Mo-nate für die Schuljahre 2024/2025 , 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028.
Eine Kündigung des Vertrages ist sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber jeder-zeit mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Jakob-Muth-Schule Unna
Jakob-Muth-Schule Unna Döbelener Str. 3 59425 Unna
jeden Mittwoch vom Schulstandort Döbelner Str. 3, 59425 Unna zur Schwimmhalle Sonnenbergschule, Sonnenbergstr. 18, 58730 Fröndenberg
Hinfahrt zur Schwimmhalle 8.20h ab Schule, Rückfahrt 10.30h ab Schwimmhalle
jeweils ca. 19 Schüler/innen zzgl. Lehrkräfte und I-Kräfte
Die Beförderungsleistung wird für das Schuljahr 2023/2024 vergeben. Bei Vorliegen einer Bedarfsgrundlage besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um jeweils zwölf Mo-nate für die Schuljahre 2024/2025 , 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028.
Eine Kündigung des Vertrages ist sowohl dem Auftragnehmer als auch dem Auftraggeber jeder-zeit mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521_EU")
- Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Angabe von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren im Rahmen einer Eigenerklärung
- Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Eine deutschsprachige verantwortliche Person ist obligatorisch.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D0ZZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zustellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung der Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Wege oder durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).