Lieferung von Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-012-27-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom
Lieferung von Ökostrom
Teil des Verbandsgebietes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
Lieferung von Ökostrom für diverse LWL-Liegenschaften
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen, zur vertretungsberechtigten Person, Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen.
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 Korruptionsb G NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Zudem muss eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abgegeben werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Umsatz des Unternehmens für den Geschäftsbereich "Lieferung von Strom (Gesamt) und davon Ökostrom" der letzten 3 Geschäftsjahre muss angegeben werden.
Sofern ein Bieter zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, behält sich der Auftragnehmer im Zweifelsfall vor, eine weitergehende Bonitätsprüfung vorzunehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Jahresumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte jährliche Jahresauftragswert (brutto). Der Bieter hat bei einer Bonitätsprüfung eine mindestens mittlere Bonität nachzuweisen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich "Lieferung von Strom" zu benennen. Die Referenzen sollten hinsichtlich Art und Um-fang möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens 1 Referenz anzugeben. In der Regel muss die Referenz:
- mindestens die gleiche Liefermenge enthalten,
- mindestens die gleiche Anzahl an Abnahmestellen,
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurückliegen,
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Der Nachweis kann auch durch mehrere Referenzen erbracht werden, sofern diese in der Summe die geforderten Mindestkriterien erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die genannte Ansprechperson bis zum 23.05.2022 zu richten.
Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewerbezentralregister vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.