0012 - medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT, 1.BA - Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 0012.4012.001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0012 - medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT, 1.BA - Starkstromanlagen
0012 - medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT, 1.BA - Starkstromanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibung LV Starkstromanlagen mit Beleuchtung
Kurztext
Integration in die Elektrotechnik des Klinikums
- Mittelspannungs-Schaltanlage mit 9 Feldern
- 2.000 m Mittelspannungskabel
- 4 Transformatoren mit je 1.250 kVA
- Zentrale Sicherheitsbeleuchtung 4 kW mit ca. 300 Leuchten
- Notstromaggregat 1.250 kVA und Mobilaggregat
- 2 USV-Anlagen miz je 150 kVA und separaten Leitungsnetzen
- 5 BSV-Anlagen bis 25 kVA und separaten Leitungsnetzen
- NSHV AV mit 20 Feldern
- NSHV SV mit 20 Feldern
- ca. 40 Unterverteilungen AV und SV und ca. 25 Steuertafeln
- ca. 16.000 m Hauptleitungen
- ca. 3.600 m Kabelrinnen, ca. 1.000 m Kanäle
- ca. 440.000 m Installationsleitungen
- ca. 15.000 Stk Schalter und Steckdosen
- ca. 4.000 Leuchten
- ca. 50 Medienschienen und Medienschränke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.