Rahmenvereinbarung über den Bau von Gattern in den staatswaldbewirtschaften Lehr- und Versuchsrevieren des Regionalforstamtes Arnsberger Wald Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/09/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Bau von Gattern in den staatswaldbewirtschaften Lehr- und Versuchsrevieren des Regionalforstamtes Arnsberger Wald
Das Regionalforstamt Arnsberger Wald ist eines von 16 Forstämtern von Wald und Holz NRW. Um modellhaft neue Arbeitstechniken und Waldbauverfahren erproben zu können, stehen im Regionalforstamt Arnsberger Wald in fünf Lehr- und
Versuchsrevieren rund 10.000 Hektar landeseigener Forstbetriebsfläche zur Verfügung. Ziel ist ein nachhaltiges Waldmanagement, das den Ansprüchen der Gesellschaft gerecht wird.
Im Rahmen der Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen schreibt der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen für das Regionalforstamt Arnsberger Wald den Bau von Gattern in den Revieren Lattenberg, Hirschberg, Rumbeck und Breitenbruch
aus.
Gatterbau im Revier Rumbeck
59757 Arnsberg Leistungserbringung für Los 1 im Revier Rumbeck
Für die Lose 1 und 2 (Reviere Rumbeck und Breitenbruch) ist der Bau von Gattern je Los von 5.000 lfm mit einem Pfahlabstand von 4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 1 und 2 umfasst die Lieferleistung von Materialien sowie den Bau als Dienstleistung.
Für die Lose 3 und 4 (Lattenberg und Hirschberg) ist der Bau von Gattern je Los von 2.000 lfm mit einem Pfahlabstand von
4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 3 und 4 umfasst nur den Bau als Dienstleistung, jedoch keine Lieferleistung von Materialen (Ausnahme siehe Leistungsbeschreibung).
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung und die Preisblätter verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung und den Preisblättern genannten Mengenangaben (5.000 lfm, bzw. 2.000 lfm) abzuweichen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Dementsprechend entsteht ein Zahlungsanspruch nur für erfüllte und abgenommene Leistungen.
Gatterbau im Revier Breitenbruch
59823 Arnsberg Leistungserbringung für Los 2 im Revier Breitenbruch
Für die Lose 1 und 2 (Reviere Rumbeck und Breitenbruch) ist der Bau von Gattern je Los von 5.000 lfm mit einem Pfahlabstand von 4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 1 und 2 umfasst die Lieferleistung von Materialien sowie den Bau als Dienstleistung.
Für die Lose 3 und 4 (Lattenberg und Hirschberg) ist der Bau von Gattern je Los von 2.000 lfm mit einem Pfahlabstand von
4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 3 und 4 umfasst nur den Bau als Dienstleistung, jedoch keine Lieferleistung von Materialen (Ausnahme siehe Leistungsbeschreibung).
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung und die Preisblätter verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung und den Preisblättern genannten Mengenangaben (5.000 lfm, bzw. 2.000 lfm) abzuweichen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Dementsprechend entsteht ein Zahlungsanspruch nur für erfüllte und abgenommene Leistungen.
Gatterbau im Revier Lattenberg
59823 Arnsberg Leistungserbringung für Los 3 im Revier Lattenberg
Für die Lose 1 und 2 (Reviere Rumbeck und Breitenbruch) ist der Bau von Gattern je Los von 5.000 lfm mit einem Pfahlabstand von 4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 1 und 2 umfasst die Lieferleistung von Materialien sowie den Bau als Dienstleistung.
Für die Lose 3 und 4 (Lattenberg und Hirschberg) ist der Bau von Gattern je Los von 2.000 lfm mit einem Pfahlabstand von
4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 3 und 4 umfasst nur den Bau als Dienstleistung, jedoch keine Lieferleistung von Materialen (Ausnahme siehe Leistungsbeschreibung).
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung und die Preisblätter verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung und den Preisblättern genannten Mengenangaben (5.000 lfm, bzw. 2.000 lfm) abzuweichen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Dementsprechend entsteht ein Zahlungsanspruch nur für erfüllte und abgenommene Leistungen.
Gatterbau im Revier Hirschberg
59519 Möhnesee Leistungserbringung für Los 4 im Revier Hirschberg
Für die Lose 1 und 2 (Reviere Rumbeck und Breitenbruch) ist der Bau von Gattern je Los von 5.000 lfm mit einem Pfahlabstand von 4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 1 und 2 umfasst die Lieferleistung von Materialien sowie den Bau als Dienstleistung.
Für die Lose 3 und 4 (Lattenberg und Hirschberg) ist der Bau von Gattern je Los von 2.000 lfm mit einem Pfahlabstand von
4 m sowie abgestrebten Eckpfosten einzuplanen.
Die Leistungserbringung für die Lose 3 und 4 umfasst nur den Bau als Dienstleistung, jedoch keine Lieferleistung von Materialen (Ausnahme siehe Leistungsbeschreibung).
Für weitere Details wird auf die Vergabeunterlagen und im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung und die Preisblätter verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den in der Leistungsbeschreibung und den Preisblättern genannten Mengenangaben (5.000 lfm, bzw. 2.000 lfm) abzuweichen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Dementsprechend entsteht ein Zahlungsanspruch nur für erfüllte und abgenommene Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierzu gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung.
Der Auftragnehmer hat die Anforderungen an seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß der anliegenden AGB Forst NRW zu erfüllen und in der dazugehörigen Bewerbererklärung zu führen. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
Der Auftragnehmer hat die Anforderungen an seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß der anliegenden AGB Forst NRW zu erfüllen und in der dazugehörigen Bewerbererklärung zu führen. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB Forst NRW Anwendung
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- 523 EU 04-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): docx-Vordruck
- Preisblatt/Preisblätter des jeweiligen Loses (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Excel-Vordruck(e)
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Die Möglichkeit einer Verlängerung dieser Rahmenvereinbarung ist nicht gegeben.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: voraussichtlich 15.05.2023 - 14.05.2023, ohne Möglichkeit der Verlängerung.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Frühjahr 2024
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur mit der Vergabestelle, nur schriftlich und auch nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potenziellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YW18DE6QG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.