AOK Mein Leben - Liefer- und Betriebsbasis für ePA-Anwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-29-AML-ACK-Liefer_Betriebsbasis_ePA-Anwendungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
AOK Mein Leben - Liefer- und Betriebsbasis für ePA-Anwendungen
Die Auftraggeberinnen streben an, bisherige und künftige Anforderungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen nachhaltig und standardisiert anzubieten. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher (1) die Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen und (2) der Betrieb von ePA-Anwendungen. Hinsichtlich der Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen wird eine Lösung angestrebt, die primär aus den am Markt bewährten Standardkomponenten besteht. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen mit der Möglichkeit der Abgabe eines Kombinationsloses.
Die Abkürzung ePA meint dabei eine elektronische Patientenakte i.S.v. §§ 341 ff SGB V, die allen gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen, inkl. Anforderungen an die Zulassung, Rechnung trägt. Es handelt sich jeweils in wesentlichen Teilen um Rahmenvereinbarungen. Die Verträge werden jeweils mit Zuschlag wirksam und lösen unmittelbar einzelne Leistungspflichten aus (z.B. hinsichtlich Transition/Migration, Integration in die Systemlandschaft, Konzeptionsleistungen oder der Betrieb von Entwicklungs- und Testumgebungen). Abrufzeiträume für die rahmenvertraglichen Leistungen (Produktivsetzungen) sind für Los 1: 01.07.2023 bis 30.06.2027 (ePA-Anwendungen im Backend) und 01.01.2026 bis 30.06.2027 (ePA-Anwendungen im Frontend) und für Los 2: 01.07.2023 bis 30.06.2027, jeweils mit Verlängerungsoption(en) nach näherer Maßgabe der Vertragsbestimmungen bis maximal 30.06.2031.
Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen
Los 1 umfasst die Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen im Frontend und Backend. Der künftige Auftragnehmer für Los 1 ("AN Los 1") muss alle technischen bzw. organisatorischen Maßnahmen zu deren Entwicklung und Umsetzung sicherstellen.
Der AN Los 1 ist verantwortlich für die Überlassung und Entwicklung der beauftragten ePA-Anwendungen. Damit muss der AN Los 1 den Entwicklungszyklus (Entwicklung, Tests, Dokumentation, organisatorische Aufgaben) für alle herzustellenden ePA-Anwendungen umsetzen und die Überlassung an den künftigen Auftragnehmer für Los 2 ("AN Los 2") gewährleisten. Die beauftragten Anwendungen umfassen hierbei sowohl ePA-Anwendungen im Frontend als auch ePA-Anwendungen im Backend.
Um den Zeitplan gemäß den Vergabeunterlagen einzuhalten, muss der AN Los 1 mit der Lieferung der ePA-Anwendungen im Backend (insbesondere ePA-Aktensystem und weitere TI-Backends) sowie mit deren Integration in die AOK-weiten Anwendungen im Backend (v.a. AOK Identity Provider (IDP), TI-Messenger (TIM)-HomeServer und Kontenverwaltungssystem [KVS]) direkt nach dem Zuschlag beginnen. Zudem muss der AN Los 1 spätestens zum 01.07.2023 die Anwendungen im Frontend des bisherigen Auftragnehmers Frontend an die von ihm bereitgestellten ePA-Anwendungen anbinden. Der AN Los 1 muss die von ihm bereitgestellten ePA-Anwendungen im Frontend zum 01.01.2026 produktiv stellen. Entsprechende Vorarbeiten müssen durch den AN Los 1 selbstständig im Vorfeld ausgeführt werden.
Für die Erstellung der ePA-Anwendungen im Frontend für mobile und stationäre Endgeräte muss der AN Los 1 auf Aufforderung die Integration in weitere AOK-weite Lösungen herstellen. Zusätzlich muss der AN Los 1 auf Aufforderung Anwendungen oder Dienste Dritter in das Frontend integrieren. Dies können Anwendungen oder Dienste auf Basis der TI-Lösungen oder spezifische AOK-Eigenentwicklungen sein.
Zusätzlich zur Überlassung der beauftragten ePA-Anwendungen muss der AN Los 1 Betriebsunterstützung für den AN Los 2 leisten.
Das Nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Betrieb von ePA-Anwendungen
Los 2 umfasst den Betrieb der ePA-Anwendungen gemäß den gematik-Spezifikationen und darüber hinaus den spezifizierten Service Level Agreements. Der künftige AN Los 2 muss den Aufbau einer Betriebs-, Test- und Wartungslandschaft samt zugehöriger Organisation sicherstellen.
Der AN Los 2 ist verantwortlich für den Betrieb der vom AN Los 1 bereitgestellten ePA-Anwendungen im Backend sowie für die Erfüllung der von den Auftraggeberinnen an ihn delegierten gematik-Anforderungen. Hierzu muss der AN Los 2 die entsprechende Infrastruktur beschaffen, aufsetzen und selbstständig betreiben. Dies beinhaltet neben der Hardware auch die betriebsnotwendigen sowie ggf. auch fakultative Softwarebestandteile für alle benötigten Umgebungen. Darüber hinaus muss der AN Los 2 Anbindungen an die TI sowie an externe Dienste und Komponenten sicherstellen. Außerdem ist der AN Los 2 maßgeblich für die Durchführung der Betriebsprozesse für die ePA-Anwendungen im Frontend und Backend verantwortlich und wird hierbei vom AN Los 1 unterstützt. Hierzu gehören insbesondere das Change- und Releasemanagement, das Incident- und Problemmanagement sowie die übergreifende Koordinierung aller Support Levels.
Das Nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb von ePA-Anwendungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswertes und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6N3F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.