Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der NL Rheinland, veröffentlicht 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: OH-NL RHL-2023-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrages Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der NL Rheinland, veröffentlicht 2023
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt:
Leistungsbereich 01: Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke
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Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist).
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Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden.
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Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
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Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
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Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten, in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Deutschland
Gegenstand des Loses / Leistungsbereichs 1 sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 in Bezug auf Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Kein zwingender oder fakultativer Ausschluss unter entsprechender Anwendung der §§ 123, 124 GWB sowie entsprechender Berücksichtigung von §§ 125, 126 GWB. Zur Prüfung wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(2) Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(3) Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00 (vgl. § 19 Abs. 3 MiLoG). Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert sowie Angaben, die eine Überprüfung im Wettbewerbsregister ermöglichen.
(4) Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister. Hierzu ist eine aktuelle Kopie des Eintragungsnachweises beizufügen oder ein Nachweis, dass keine Eintragungspflicht in einem Register besteht. Der Eintragungsnachweis ist aktuell, wenn er den Stand der letzten Änderung an der Eintragung wiedergibt.
(5) Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen. Hierzu wird eine Eigenerklärung gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert.
(1) Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung und Erklärung, dass diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Hierzu wird eine Eigenerklärung mit Angabe der Deckungssummen gemäß Vordruck im Zulassungsformular gefordert, aufgrund der sich die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards prüfen lässt.
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen müssen mindestens abdeckt werden:
• Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.500.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
• Für Vermögensschäden mindestens 1.500.000,00 EUR je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
(a) Vorlage von nachfolgend unter der Rubrik "Möglicherweise geforderte Mindeststandards:" aufgeführten Anerkennungen.
(b) Das antragstellende Unternehmen muss sich kurz vorstellen. Die Kurzvorstellung muss mindestens umfassen:
(1) Kurze Beschreibung des Unternehmens
(2) Schwerpunkte des Unternehmens in Bezug auf die von ihm erbrachten Leistungen, einschließlich bestehender, besonderer Qualifizierungen und Erfahrungen (ggf. unter Beifügung einer tabellarischen Referenzliste) sind darzustellen
(3) Es ist ein(e) Ansprechpartner*in für die spätere Kontaktaufnahme zwecks der Erteilung von Einzelaufträgen zu benennen. Für die Kurzvorstellung ist zwingend der Formularvordruck unter Ziffer IX.2 des Zulassungsformulars zu verwenden! Auf ggf. ergänzend beigefügte Anlagen ist durch "setzen von Kreuzen" an den entsprechenden Stellen des Formularvordrucks hinzuweisen...
zu (a) Eigenerklärung UND Nachweis über ein gültiges VFIB-Zertifikat (Lehrgang Bauwerksprüfung des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren/-innen der Bauwerksprüfung).
Zu (b) Die Abgabe der oben bezeichneten Angaben für die Kurzvorstellung sind zwingende Voraussetzung für eine Zulassung. Über die Angaben hinaus bestehen jedoch keine inhaltlichen Anforderungen an die vom Unternehmen im Rahmen der Kurzvorstellung gemachten Angaben für eine Zulassung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Zulassungsunterlagen sind auf elektronischem Wege ausschließlich per Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter dem Verfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076" der Niederlassung Rheinalnd an die Vergabestelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
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Die Zulassungsunterlagen einschließlich des erforderlichen Zulassungsformulars werden über die unter Ziffer I.3 bezeichnete elektronische Adresse zur Verfügung gestellt.
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" und die o. g. Verfahrensfristen, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Damit die Bekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag einer möglichen Zulassung als Angebotsfrist einzutragen. Da der Beitritt während der gesamten Laufzeit möglich ist, werden die eingereichten Unterlagen nach Eingang überprüft. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen. Jedes Unternehmen, das die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann dem Rahmenvertrag in Bezug auf den/die Leistungsbereich(e) beitreten, für die es die Erfüllung der Zulassungsanforderungen nachgewiesen hat. Die Nennung von Zuschlagskriterien innerhalb dieses Formulars erfolgt auch in Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu dem Rahmenvertrag ist der Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen durch Einreichung eines Zulassungsantrags, für den zwingend das zur Verfügung gestellte Zulassungsformular, einschließlich sämtlicher dort benannten Anlagen entsprechend den weiteren Vorgaben im Anschreiben (Bestandteil der Zulassungsunterlagen) zu verwenden ist.
Die Modalitäten zum Einzelabruf ergeben sich aus dem Rahmenvertrag.
Ort: XXX
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de