Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swte-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für die Wohnbebauung Lotte-Schafwinkel
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung "Gebäude und
Innenräume" gem. § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI zum Zwecke der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern
sowie von ggf. zwei Tiefgaragen als alternativen Lösungsansatz zu Stellplätzen im Außenbereich der beiden
Gebäude. Insgesamt sollen 20 Wohneinheiten verteilt auf 12 und 8 Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus
und 75% geförderter Wohnraum gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027“ des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem
Förderprogramm liegen die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass
vom 15. Februar 2022, 54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.
Gemeinde Lotte
Die SWTE Kommunal GmbH & Co. KG beauftragt im Rahmen des Projekts „Innovatives Bauen im
Tecklenburger Land“ die Planung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie von zwei Tiefgaragen als alternativen
Lösungsansatz zu Stellplätzen im Außenbereich der beiden Gebäude im Neubaugebiet Lotte-Schafwinkel
der Gemeinde Lotte. Das Baufeld liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 81 „Schafwinkel“ und ist Teil
des Programms kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt sollen 20
Wohneinheiten verteilt auf 12 und 8 Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus und 75% geförderter Wohnraum
gemäß dem „Wohnraumförderprogramm 2023 – 2027“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) entstehen. Dem Förderprogramm liegen
die „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Runderlass vom 15. Februar 2022,
54.02.03.01- 279/2023)“ zugrunde.
Die Teilnahmeanträge werden auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber geeignet sind. Liegen mehr geeignete Bewerber vor, findet eine Begrenzung von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber geringer ist als vier, findet keine Begrenzung statt. Inwieweit maximal fünf Bieter zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.
Die Kriterien für die Begrenzung der Teilnahmeanträge sind:
1) Referenzen im Leistungsbild Objektplanung "Gebäude und Innenräume" und durchgeführte Leistungsphasen
1 - 9 im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (max. 15 Punkte): Für die Vorlage einer auf die Kriterien zutreffenden Referenz erhält der Bewerber 4 Punkte. Bei Vorlage von zwei auf die Kriterien zutreffenden Referenzen erhält der Bewerber 8 Punkte. Für die Vorlage von drei die Kriterien erfüllenden Referenzen erhält der Bewerber 15 Punkte. Es werden maximal drei Referenzen bewertet, die die geforderten Angaben erfüllen.
2) Gesamtberufserfahrung des Projektleiters (max. 20 Punkte):
10 Punkte werden für die Angabe von mindestens fünf Jahren Gesamtberufserfahrung des Projektleiters vergeben. Ab jedem weiteren Jahr gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 20 Punkte für die Angabe von 10 Jahren Gesamtberufserfahrung des Projektleiters erzielt werden.
3) Mitarbeiteranzahl (max. 30 Punkte):
10 Punkte werden für die Angabe von im Jahresdurchschnitt mindestens fünf festangestellten Architekten und/oder Ingenieuren vergeben. Ab jedem weiteren im Jahresdurchschnitt festangestellten Architekten und/oder Ingenieur gibt es weitere 2 Punkte. Es können maximal 30 Punkte für die Angabe von 15 im Jahresdurchschnitt festangestellten Architekten und/oder Ingenieuren erzielt werden.
Für die Wertung sind die geforderten Angaben maßgeblich. Es können maximal 65 Punkte erzielt werden. Die unter den vorstehenden Kriterien erzielten Punkte des jeweiligen Bewerbers werden addiert und bilden die für die Begrenzung der Bewerber relevante Gesamtpunktzahl. Die Bewerber werden entsprechend ihrer Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge berücksichtigt. Bei Punktegleichstand von mehr als sechs Bewerbern entscheidet das Los.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 1 - 4 bezogen auf die Grundleistungen sowie die verbindlichen besonderen Leistungen gemäß Planervertrag beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen (LPH) 5 - 9 sowie der optionalen besonderen Leistungen gemäß Planervertrag erfolgen entsprechend den Regelungen im Planervertrag.
Das bei der Entwicklung des Baufeldes beratende Büro wird im Falle einer Bewerbung im hiesigen Verfahren zugelassen. Ein Wettbewerbsvorteil besteht nicht. Die Planungsskizze in Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung wird im Rahmen dieser Bekanntmachung allen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
(4) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs
Für die vorstehende Erklärungen soll die "Eigenerklärung Russland" (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag)
verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
(5) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht
werden
In Form von Eigenerklärungen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestbedingungen: Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens € 500.000,00 netto.
(2) Erklärung über die Umsätze des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Planungs- und Beratungsleistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen:
(3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist
Mindestbedingungen: Die Deckungssumme der Versicherungen muss mindestens jeweils € 3.000.000,00 für
Personen- und Sachschäden sowie mindestens € 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
Falls eine Versicherung bzw. die Versicherungen mit diesen Deckungssummen derzeit nicht besteht/bestehen, genügt die Vorlage
• einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall, eine entsprechende Versicherung bzw. Versicherungen auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abschließt und
• die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Mindestbedingungen:
- Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens € 500.000,00 netto
- Die Deckungssummen der Versicherung muss mindestens jeweils € 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden sowie mindestens € 3.000.000,00 für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
(1) Erklärung zu der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) durchschnittlich jährlichen Anzahl von Beschäftigten und festangestellten Architekten und/oder Ingenieure.
Mindestbedingungen:
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 im Jahresdurchschnitt mindestens vier festangestellte Architekten und/oder Ingenieure hatten.
(2) Angabe von drei Referenzen über Planungs- und Beratungsleistungen, mit denen der zu vergebende Auftrag vergleichbar ist. Zu nennen sind die erbrachten wesentlichen Leistungen, der Empfänger (Referenzkunde mit Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), der Leistungszeitraum, das Bauvolumen in € brutto sowie die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschlossenen
Leistungsphasen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können Referenzen im Zeitraum ab 2018 bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist eingereicht werden.
Mindestbedingungen:
- Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bis einschließlich Leistungsphase (LPH) 4 abgeschlossen ist.
Soweit der Bewerber mehr als drei Referenzen angeben möchte, kann dies unter Übernahme der Gliederung unter G. im "Teilnahmeantrag" auf einer gesonderten Anlage erfolgen.
(3) Gesamtberufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (Angabe in Jahren).
Für die vorstehenden Erklärungen soll das Formblatt "Teilnahmeantrag" verwendet werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht
werden.
Mindestbedingungen:
- Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 im Jahresdurchschnitt mindestens vier festangestellte Architekten und/oder Ingenieure hatten.
- Eine Referenz wird nur dann berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist bis einschließlich Leistungsphase (LPH) 4 abgeschlossen ist.
Soweit vorliegend als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten bzw. des Ingenieurs gefordert wird, ist nach § 75 Abs. 1 und 2 VgV zugelassen, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Abs. 1 S. 1 oder 2 VgV benennen.
(1) Einsatz des im Teilnahmeantrag (S. 12) benannten Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters bei der Vertragsdurchführung.
(2) Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag) zu benennen und die Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Anlage 3a zum Teilnahmeantrag) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die
Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags
durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 2 zum Teilnahmeantrag) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind in
Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Anlage 2a zum Teilnahmeantrag mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 2 zum Teilnahmeantrag die Unterauftragnehmer zu benennen und, unter Verwendung der Anlage 2a zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die ihnen erforderlichen
Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen. Dies erfolgt durch Anlage 4 zum Teilnahmeantrag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html