Grünpflegemaßnahmen an städtischen Objekten (6 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000248
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflegemaßnahmen an städtischen Objekten (6 Lose)
Grünpflegemaßnahmen an städtischen Objekten in Freiburg.
Durchführung von Grünpflegearbeiten an städtischen Schulen, Kindergärten, Verwaltungsgebäuden und sonstigen Einrichtungen der Stadt Freiburg ab dem 01.04.2023. Der Auftrag ist in 6 Gebietslose unterteilt.
LOS 1: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79111 und 79112
LOS 2: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79114 und 79115
LOS 3: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79100, 79102 und 79117
LOS 4: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79098, 79104 und 79106
LOS 5: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79108 und 79110
LOS 6: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79106
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit Verlängerungsoption um jeweils ein weiters Jahr (insgesamt maximal 4 Jahre)
Grünpflegearbeiten PLZ 79111 und 79112
Freiburg i.Br.
LOS 1: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79111 und 79112
Nachrücker-Klausel, Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (siehe Leistungsverzeichnis Nr. 6.1):
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung bis Vertragsende wegen Kündigung (z.B. während der Probezeit, siehe § 10 Mustervertrag), Insolvenz oder aus einem anderen Grunde bei einem beauftragten Los oder einer Einrichtung innerhalb eines beauftragten Loses endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden bzw. weiteren Leistungen ohne erneutes Vergabeverfahren an denjenigen Bieter aus diesem Verfahren anzutragen bzw. zu vergeben, der sich nach den genannten Zuschlagskriterien als nächstes ergibt.
Davon unberührt bleiben evtl. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin, wie z.B. Mehrkosten, die unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen sind.
Ein Bieter kann Angebote für alle sechs Lose abgeben, erhält jedoch maximal für zwei Lose den Auftrag (Zuschlagslimitierung).
Dabei wird - unter Berücksichtigung der Prämisse, dass jedes Los an einen anderen Bieter vergeben werden muss - diejenige Kombination von Angeboten ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber das wirtschaftlichste Gesamtangebot über alle Lose ergibt. Sollten nur von einem Bieter wertbare Angebote vorliegen, können auch mehrere Lose an den Bieter vergeben werden.
Ergibt sich aufgrund der Angebotspreise keine Differenz entscheidet eine Auslosung über die Losverteilung.
Grünpflegearbeiten PLZ 79114 und 79115
Freiburg i.Br.
LOS 2: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79114 und 79115
Siehe Los 1 Ziffer II.2.11)
Siehe Los 1 Ziffer II.2.14)
Grünpflegearbeiten PLZ 79100, 79102, 79117
LOS 3: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79100, 79102 und 79117
Siehe Los 1 Ziffer II.2.11)
Siehe Los 1 Ziffer II.2.14)
Grünpflegearbeiten PLZ 79098, 79104, 79106
Freiburg i.Br.
LOS 4: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79098, 79104 und 79106
Siehe Los 1 Ziffer II.2.11)
Siehe Los 1 Ziffer II.2.14)
Grünpflegearbeiten PLZ 79108 und 79110
Freiburg i.Br.
LOS 5: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79108 und 79110
Siehe Los 1 Ziffer II.2.11)
Siehe Los 1 Ziffer II.2.14)
Grünpflegearbeiten PLZ 79106
LOS 6: Durchführung von Grünpflegearbeiten im Gebiet der PLZ 79106
Siehe Los 1 Ziffer II.2.11)
Siehe Los 1 Ziffer II.2.14)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegearbeiten PLZ 79111 und 79112
Ort: Munzingen
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79112
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegearbeiten PLZ 79114 und 79115
Ort: Sölden
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79294
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegearbeiten PLZ 79100, 79102, 79117
Ort: Sölden
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79294
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegearbeiten PLZ 79098, 79104, 79106
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegearbeiten PLZ 79108 und 79110
Ort: Waldkirch
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79183
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünpflegearbeiten PLZ 79106
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de