Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 + 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 + 4), Objektplanung Verkehrsanlagen + Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 45-22-5063

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Postanschrift: Hansastr. 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187038b77d2-724875f408e8548a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 + 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 + 4), Objektplanung Verkehrsanlagen + Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung)

Referenznummer der Bekanntmachung: 45-22-5063
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 + Lph 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 + Lph 4) Objektplanung Verkehrsanlagen + Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung) in Anlehnung an die HOAI

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

Außenstelle Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des vorliegenden Vertrages sind für den o.g. Abschnitt der A 4 die folgenden Leistungen zu erbringen:

- Objektplanung Verkehrsanlage: Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 und 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) für den 8-streifigen Ausbau AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg mit Ausbau AK Köln-Gremberg in Anlehnung an die HOAI.

- Objektplanung Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung): Grundlagenermittlung und Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 und 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) für den 8-streifigen Ausbau AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg mit Ausbau AK Köln-Gremberg in Anlehnung an die HOAI.

- Lärmtechnisches Gutachten

- Luftschadstoffgutachten

- Leistungen für den fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

- Leistungen für Geotechnik

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personal und Sicherstellung der Ausführungsfrist / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher und technischer Wert / Gewichtung: 45,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 30/06/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

Bei der Wertung sind die folgenden Sachverhalte wesentlich:

- Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Landschaftsplanung im Zuge von Großbaumaßnahmen im Fernstraßenbau.

- Erfahrungen mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG NRW.

Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen in Bezug auf Qualität und Quantität.

Wichtung: 30 %

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.

Bei der Wertung sind die folgenden Sachverhalte wesentlich:

- Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Landschaftsplanung im Zuge von Großbaumaßnahmen im Fernstraßenbau.

- Erfahrungen mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG NRW.

Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen in Bezug auf Qualität und Quantität.

Wichtung: 30 %

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben, inkl. berufliche Befähigung.

Bei der Wertung sind die folgenden Sachverhalte wesentlich:

- Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Landschaftsplanung im Zuge von Großbaumaßnahmen im Fernstraßenbau.

- Erfahrungen mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG NRW.

Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen in Bezug auf Qualität und Quantität.

Wichtung: 40 %

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,

E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],

- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 - 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnameantrag abzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 45 (4) Nr. 2 VgV:

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.

Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.

Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme.

§ 45 (4) Nr. 4 VgV:

Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschl. Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

Der Bewerber muss mind. folgende Umsätze aufweisen: ≥ 1 Mio. €/anno (netto).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV:

Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufl. Befähigung.

Objektplanung Verkehrsanlagen

Mind. eine techn. Fachkraft sowie deren Stellvertretung die maßgebl. die Planungsleistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Verkehrsplanung o. vergl. mit mind. 5-jähr. Berufserfahrung im Bereich Planung von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an Lph 1 - 4 § 47 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.

Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:

- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit Stützweite >100 m), das dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht

Gepl. Streckenlänge mind. 3 km

- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht

Gepl. Streckenlänge mind. 3 km

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch 2 Referenzen nachgewiesen werden.

Lärmschutzgutachten

Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl., mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Lärmschutzgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.

Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:

- Lärmschutzgutachten für eine Maßnahme (Streckenlänge von mind. 3 km) oder einem Autobahnkreuz für die Lph 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI

- Lärmschutzgutachten einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

Luftschadstoffgutachten

Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl., mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Luftschadstoffgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.

Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:

- Luftschadstoffgutachten für eine Maßnahme (Streckenlänge von mind. 3 km) oder einem Autobahnkreuz für die Lph 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI

- Luftschadstoffgutachten einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

Geotechnik

Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen/Geotechnisches Ingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften, Geologie/Ingenieurgeologie o. vergl. Ingenieurgeol. Studium mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung in folgenden Einsatzgebieten:

- Geotechn. Voruntersuchung von Brückenbauwerken der geotechn. Kategorie GK 3

- Geotechn. Voruntersuchung von Baugruben, Spundwänden und Ankern im Grundwasserbereich

- Geotechn. Voruntersuchung bei der Herstellung von Bohrpfählen

- Geotechn. Voruntersuchung einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße

Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das die o.g. Kriterien erfüllt.

UVS und ergänzenden Untersuchungen

Mind. eine techn. Fachkraft sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation mit mind. 3-jähr. Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.

Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:

- Abgeschl. UVS und/oder LBP mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhabens

- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km oder komplexer planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz)

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

§ 46 (3) Nr. 1 VgV:

Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergl. sind.

Der Beurteilungszeitraum wird von 3 auf 10 Jahre erweitert.

Objektplanung Verkehrsanlage

Der Bewerber muss mind. für ein vergl., abgeschl. Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI für die Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:

- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit Stützweite >100 m), das dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht

- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km

Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht.

Gepl. Streckenlänge mind. 3 km

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch 2 Referenzen nachgewiesen werden.

UVS und ergänzenden Untersuchungen

Der Bewerber muss mind. für ein vergl., abgeschl. Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI für die Objektplanung Landschaftsplanung erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:

- Abgeschl. UVS und/oder LBP mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhabens

- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km oder komplexer planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz)

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

§ 46 (3) Nr. 6 VgV:

Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die techn. Leitung innehaben inkl. berufl. Befähigung.

Objektplanung Verkehrsanlagen

Mind. eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl. mit mind. 10-jähr. Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung von Großprojekten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen in Anlehnung an Lph 1 - 4 § 47 HOAI. Für die benannten Personen muss jeweils ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:

- Bauvolumen > 50 Mio.€

- Mind. ein vergl. Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit einer Stützweite > 100 m oder einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht)

- Vorstellung des Projekts im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

UVS und ergänzenden Untersuchungen

Mind. eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation mit mind. 3-jähr. Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Bundesfernstraßenbau o. vergl. Straßen. Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:

- UVS für die Vorplanung zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhaben

- LBP mit Artenschutzprüfung zum Neu- oder Ausbau eines Fernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhaben

- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013

§ 46 (3) Nr. 8 VgV:

Durchschn. jährl. Beschäftigungszahl des Unternehmens und Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.

Der Bewerber muss mind.

- 5 techn. Fachkräfte mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen/Verkehrswesen o. vergl. Qualifikation und

- 3 techn. Fachkräfte mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation beschäftigt haben.

§ 46 (3) Nr. 9 VgV:

Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.

- MS Office 2013 oder höher

- Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement

- OKSTRA (OKSTRA-Format: CTE, XML mit Fachbedeutungen NRW)

- Straßenplanungssoftware, z.B. AKG Vestra Infravision

- SoundPLAN ab Version 8.2

- Arc GIS o. vergl. Geoinformationssystem-Software

§ 46 (3) Nr. 3 VgV:

Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.

Der Bewerber muss über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

§ 46 (3) Nr. 10 VgV:

Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird:

Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.

Zahlungsbedingungen:

Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt.

Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3,0 Mio. € und sonstigen Schäden von 5,0 Mio. €. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb sowie der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischen Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.vergabe.autobahn.de heruntergeladen werden.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/03/2023

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