Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 + 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 + 4), Objektplanung Verkehrsanlagen + Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung) Referenznummer der Bekanntmachung: 45-22-5063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastr. 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 + 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 + 4), Objektplanung Verkehrsanlagen + Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung)
Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 + Lph 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 + Lph 4) Objektplanung Verkehrsanlagen + Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung) in Anlehnung an die HOAI
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Außenstelle Köln
Im Rahmen des vorliegenden Vertrages sind für den o.g. Abschnitt der A 4 die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Objektplanung Verkehrsanlage: Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 und 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) für den 8-streifigen Ausbau AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg mit Ausbau AK Köln-Gremberg in Anlehnung an die HOAI.
- Objektplanung Landespflege (UVS, ASP, FFH-VP, LBP, Biotoptypenkartierung): Grundlagenermittlung und Vorplanung AK Gremberg (Lph 1 und 2) sowie Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 und 4) für den 8-streifigen Ausbau AK Köln-Süd bis AK Köln-Gremberg mit Ausbau AK Köln-Gremberg in Anlehnung an die HOAI.
- Lärmtechnisches Gutachten
- Luftschadstoffgutachten
- Leistungen für den fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Leistungen für Geotechnik
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind die folgenden Sachverhalte wesentlich:
- Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Landschaftsplanung im Zuge von Großbaumaßnahmen im Fernstraßenbau.
- Erfahrungen mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG NRW.
Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen in Bezug auf Qualität und Quantität.
Wichtung: 30 %
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind die folgenden Sachverhalte wesentlich:
- Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Landschaftsplanung im Zuge von Großbaumaßnahmen im Fernstraßenbau.
- Erfahrungen mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG NRW.
Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen in Bezug auf Qualität und Quantität.
Wichtung: 30 %
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind die folgenden Sachverhalte wesentlich:
- Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen für die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Objektplanung Landschaftsplanung im Zuge von Großbaumaßnahmen im Fernstraßenbau.
- Erfahrungen mit früher Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 25 VwVfG NRW.
Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen in Bezug auf Qualität und Quantität.
Wichtung: 40 %
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 - 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnameantrag abzugeben.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.
Die Maximierung der Ersatzleistung beträgt mindestens das Zweifache der Versicherungssumme.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschl. Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mind. folgende Umsätze aufweisen: ≥ 1 Mio. €/anno (netto).
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der techn. Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufl. Befähigung.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Mind. eine techn. Fachkraft sowie deren Stellvertretung die maßgebl. die Planungsleistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen, Fachrichtung Verkehrsplanung o. vergl. mit mind. 5-jähr. Berufserfahrung im Bereich Planung von Verkehrsanlagen (in Anlehnung an Lph 1 - 4 § 47 HOAI) im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit Stützweite >100 m), das dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht
Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht
Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch 2 Referenzen nachgewiesen werden.
Lärmschutzgutachten
Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl., mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Lärmschutzgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Lärmschutzgutachten für eine Maßnahme (Streckenlänge von mind. 3 km) oder einem Autobahnkreuz für die Lph 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI
- Lärmschutzgutachten einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Luftschadstoffgutachten
Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl., mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung im Bereich Erstellung von Luftschadstoffgutachten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Luftschadstoffgutachten für eine Maßnahme (Streckenlänge von mind. 3 km) oder einem Autobahnkreuz für die Lph 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI
- Luftschadstoffgutachten einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Geotechnik
Mind. eine techn. Fachkraft die maßgebl. die Leistung erbringt, mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen/Geotechnisches Ingenieurwesen, Angewandte Geowissenschaften, Geologie/Ingenieurgeologie o. vergl. Ingenieurgeol. Studium mit mind. 3-jähr. Berufserfahrung in folgenden Einsatzgebieten:
- Geotechn. Voruntersuchung von Brückenbauwerken der geotechn. Kategorie GK 3
- Geotechn. Voruntersuchung von Baugruben, Spundwänden und Ankern im Grundwasserbereich
- Geotechn. Voruntersuchung bei der Herstellung von Bohrpfählen
- Geotechn. Voruntersuchung einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße
Für die benannte Person muss mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden, das die o.g. Kriterien erfüllt.
UVS und ergänzenden Untersuchungen
Mind. eine techn. Fachkraft sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation mit mind. 3-jähr. Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen.
Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Abgeschl. UVS und/oder LBP mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhabens
- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km oder komplexer planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz)
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergl. sind.
Der Beurteilungszeitraum wird von 3 auf 10 Jahre erweitert.
Objektplanung Verkehrsanlage
Der Bewerber muss mind. für ein vergl., abgeschl. Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI für die Objektplanung Verkehrsanlagen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit Stützweite >100 m), das dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht
- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
Objektplanung Verkehrsanlagen in Anlehnung an § 47 HOAI, Lph. 1 - 4 mit gleichzeitigem Neu- oder Ausbau einer Bundesfernstraße o. vergl. Straße und mind. einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht.
Gepl. Streckenlänge mind. 3 km
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch 2 Referenzen nachgewiesen werden.
UVS und ergänzenden Untersuchungen
Der Bewerber muss mind. für ein vergl., abgeschl. Projekt die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 in Anlehnung an die HOAI für die Objektplanung Landschaftsplanung erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
- Abgeschl. UVS und/oder LBP mit Fachbeitrag Artenschutz zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhabens
- Gepl. Streckenlänge mind. 3 km oder komplexer planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz)
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die techn. Leitung innehaben inkl. berufl. Befähigung.
Objektplanung Verkehrsanlagen
Mind. eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen o. vergl. mit mind. 10-jähr. Berufserfahrung im Bereich Planung und Steuerung von Großprojekten im Zuge von Bundesfernstraßen o. vergl. Straßen in Anlehnung an Lph 1 - 4 § 47 HOAI. Für die benannten Personen muss jeweils ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- Bauvolumen > 50 Mio.€
- Mind. ein vergl. Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk mit einer Stützweite > 100 m oder einem komplexen planfreien Knotenpunkt (Autobahnkreuz), der dem Schwierigkeitsgrad der vorliegenden Maßnahme entspricht)
- Vorstellung des Projekts im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
UVS und ergänzenden Untersuchungen
Mind. eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation mit mind. 3-jähr. Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Bundesfernstraßenbau o. vergl. Straßen. Für die benannten Personen muss jeweils mind. ein abgeschl. Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
- UVS für die Vorplanung zum Neu- oder Ausbau eines Bundesfernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhaben
- LBP mit Artenschutzprüfung zum Neu- oder Ausbau eines Fernstraßenbauprojektes o. vergl. Vorhaben
- Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2013
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschn. jährl. Beschäftigungszahl des Unternehmens und Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mind.
- 5 techn. Fachkräfte mit abgeschl. Studium Bauingenieurwesen/Verkehrswesen o. vergl. Qualifikation und
- 3 techn. Fachkräfte mit abgeschl. Studium Landschaftsarchitektur o. vergl. umweltfachl. Studium oder Qualifikation beschäftigt haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- MS Office 2013 oder höher
- Datentransfersystem zur Projektkommunikation und Projektmanagement
- OKSTRA (OKSTRA-Format: CTE, XML mit Fachbedeutungen NRW)
- Straßenplanungssoftware, z.B. AKG Vestra Infravision
- SoundPLAN ab Version 8.2
- Arc GIS o. vergl. Geoinformationssystem-Software
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden soll.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen:
Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Haftpflichtversicherung bei Personenschäden von 3,0 Mio. € und sonstigen Schäden von 5,0 Mio. €. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb sowie der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischen Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.vergabe.autobahn.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de