Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 701 O 2/23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 051-151906)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jobcenterkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für das Jobcenter Köln
Das Jobcenter Köln (AG) ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Köln (§§ 44b, 6d SGB II), deren Ziel es ist, Mitmenschen in sozialen Notlagen die erforderliche Unterstützung zu bieten, um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zum Erreichen dieses Ziels liegen die grundsätzlichen Hauptaufgaben des Jobcenter Köln in der Leistungsgewährung und in der Vermittlung in Arbeit.
Die neun Liegenschaften des Jobcenter Köln verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet Kölns und umfassen inklusive aller Lagerflächen eine Gesamtfläche von ca. 57.000 qm. Zum Schutz und zur Sicherheit der Mitarbeitenden, der Kundschaft und der Objekte und Sachgegenstände soll nun ein geeignetes Sicherheitsunternehmen beauftragt werden. Daneben können auf gesonderte Anfrage auch Veranstaltungen des Jobcenter Köln zu sichern sein.
*****
Der nachfolgend angegebene geschätzte Gesamtwert bezieht sich auf die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung über vier Jahre, also inklusive Option auf Vertragsverländerung (s.a. II.2.4). Der Wert der hypothetischen HÖCHSTABNAHMEMENGE mit einer Laufzeit von vier Jahren beziffert sich auf 7.733.209,00 EUR netto.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Anforderungen an die Auftragnehmerin (AN) resultieren im Wesentlichen aus der DIN 77200, Leistungsstufe
2.
Die Art der zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen gliedert sich in den Separatwachdienst und den
Schließ- und Kontrolldienst.
Aufgaben des Separatwachdienstes:
Zu den Aufgaben des Separatwachdienstes gehören im Allgemeinen:
- Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot,
Mitbringen von Hunden etc.)
- Durchführung von Einlasskontrollen
- Abweisen von Kunden bzw. Kundinnen, denen ein Hausverbot erteilt wurde
- Initiativ oder auf Anforderung Schutz der Mitarbeitenden vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen
(Rufbereitschaft per Mobiltelefon)
- Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen
- Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone,
den Fluren und Wartebereichen
- Auf Anforderung: Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Kunden und Kundinnen
- Detaillierte Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw.
einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Regelmäßige Unterrichtung des Jobcenter Köln zu besonderen Vorkommnissen
- Ggf. Bereitstellung der Schlüssel für den Reinigungsdienst
- Verschließen der Kundenzugänge jeweils vor und nach den Kundenöffnungszeiten
- Sicherung von Veranstaltungen des AG (z.B. Bewerbertage, Informationsveranstaltungen, "Job Speed Dating",
etc.),
Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes:
Zu den Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes gehören im Allgemeinen:
- Aufschließen bzw. Abschließen der Haupteingangstüren zu den unter Nr. 2.3 der Leistungsbeschreibung
genannten Schließzeiten
- Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom
Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Im Zuge des Aufschließens: Unscharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
- Im Zuge des Abschließens:
- Kontrolle der Fenster und Oberlichter in den Fluren inklusive ggf. erforderlichem Verschließen bzw.
Ausschalten
- Verweis von bei Verschlussgang evtl. noch anwesenden Fremdpersonen
- Scharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
Einsatzorte und -zeiten:
Die nachfolgend angegebenen Einsatzzeiten beruhen auf Erfahrungswerten und stellen jeweils einen
Durchschnittswert für die Auftragserbringung in den Liegenschaften - ohne Veranstaltungen - dar; im Einzelfall kann es zu Abweichungen kommen. An Rosenmontag, Heiligabend und Silvester bleiben die Liegenschaften
des Jobcenters grundsätzlich geschlossen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Daher können sich Änderungen (Verringerungen oder
Erhöhungen) ergeben, die mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden (s.a. Ziffer 1.2 des Vertrags).
Die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE beläuft sich auf ca.
- im Separatwachdienst an Werktagen - 51.522 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen - 2.142 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen mit Nachtzuschlag - 254 Std./jährlich.
Diese Stundenangaben sind SCHÄTZMENGEN, daher besteht keine Abnahmeverpflichtung des AG.
Die HÖCHSTABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige vorgenannte geschätzte
Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20% begrenzt.
Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen.
*****
Durch die Zutrittskontrolle und die eventuelle Teilnahme an Gesprächen des AG mit Kund*innen handelt es
sich vorliegend um eine Auftragsverarbeitung iSd. Art. 28 DS-GVO. Dementsprechend ist Bestandteil der
Vertragsunterlagen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Die Anforderungen an die Auftragnehmerin (AN) resultieren im Wesentlichen aus der DIN 77200.
Die Art der zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen gliedert sich in den Separatwachdienst und den
Schließ- und Kontrolldienst.
Aufgaben des Separatwachdienstes:
Zu den Aufgaben des Separatwachdienstes gehören im Allgemeinen:
- Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot,
Mitbringen von Hunden etc.)
- Durchführung von Einlasskontrollen
- Abweisen von Kunden bzw. Kundinnen, denen ein Hausverbot erteilt wurde
- Initiativ oder auf Anforderung Schutz der Mitarbeitenden vor verbalen und tätlichen Bedrohungen und Angriffen
(Rufbereitschaft per Mobiltelefon)
- Aktive deeskalierende Einflussnahme in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen
- Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone,
den Fluren und Wartebereichen
- Auf Anforderung: Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Kunden und Kundinnen
- Detaillierte Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw.
einer vom Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Regelmäßige Unterrichtung des Jobcenter Köln zu besonderen Vorkommnissen
- Ggf. Bereitstellung der Schlüssel für den Reinigungsdienst
- Verschließen der Kundenzugänge jeweils vor und nach den Kundenöffnungszeiten
- Sicherung von Veranstaltungen des AG (z.B. Bewerbertage, Informationsveranstaltungen, "Job Speed Dating",
etc.),
Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes:
Zu den Aufgaben des Schließ- und Kontrolldienstes gehören im Allgemeinen:
- Aufschließen bzw. Abschließen der Haupteingangstüren zu den unter Nr. 2.3 der Leistungsbeschreibung
genannten Schließzeiten
- Dokumentation über die Auftragsausführung und unaufgeforderte Vorlage dieser bei einem bzw. einer vom
Jobcenter Köln benannten Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin
- Im Zuge des Aufschließens: Unscharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
- Im Zuge des Abschließens:
- Kontrolle der Fenster und Oberlichter in den Fluren inklusive ggf. erforderlichem Verschließen bzw.
Ausschalten
- Verweis von bei Verschlussgang evtl. noch anwesenden Fremdpersonen
- Scharf-Schaltung der Einbruchmeldeanlage
Einsatzorte und -zeiten:
Die nachfolgend angegebenen Einsatzzeiten beruhen auf Erfahrungswerten und stellen jeweils einen
Durchschnittswert für die Auftragserbringung in den Liegenschaften - ohne Veranstaltungen - dar; im Einzelfall
kann es zu Abweichungen kommen. An Rosenmontag, Heiligabend und Silvester bleiben die Liegenschaften
des Jobcenters grundsätzlich geschlossen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Daher können sich Änderungen (Verringerungen oder
Erhöhungen) ergeben, die mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt werden (s.a. Ziffer 1.2 des Vertrags).
Die GESCHÄTZTE ABNAHMEMENGE beläuft sich auf ca.
- im Separatwachdienst an Werktagen - 51.522 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen - 2.142 Std./jährlich
- im Schließ- und Kontrolldienst an Werktagen mit Nachtzuschlag - 254 Std./jährlich.
Diese Stundenangaben sind SCHÄTZMENGEN, daher besteht keine Abnahmeverpflichtung des AG.
Die HÖCHSTABNAHMEMENGE dieser Rahmenvereinbarung ist auf die jeweilige vorgenannte geschätzte
Abnahmemenge in Stunden zzgl. 20% begrenzt.
Details entnehmen Sie bitte den Auftragsunterlagen.
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Durch die Zutrittskontrolle und die eventuelle Teilnahme an Gesprächen des AG mit Kund*innen handelt es
sich vorliegend um eine Auftragsverarbeitung iSd. Art. 28 DS-GVO. Dementsprechend ist Bestandteil der
Vertragsunterlagen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Effizienz und Verlässlichkeit muss der/die
Bieter*in ein zertifiziertes Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 besitzen.
Als Nachweis ist dem Angebot ist das aktuell gültige Zertifikat in Kopie beizufügen.
*****
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Fachkunde muss der /die Bieter*in über ein
Zertifikat gemäß DIN 77200 Leistungsstufe 2 verfügen.
Dem Angebot ist das aktuell laufende Zertifikat in Kopie beizufügen.
*****
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ausreichenden personellen Mittel ist die Zahl
der durchschnittlich jährlich in den letzten drei Jahren bei der Bieter*in im Bereich Sicherheitsdienstleistungen
beschäftigten Mitarbeitenden anzugeben.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden anzugeben, hierzu sind entsprechende Angaben in der Anlage Eignung (Formular 5.2) Punkt 7
zu tätigen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Effizienz und Verlässlichkeit muss der/die
Bieter*in ein zertifiziertes Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung, wobei die Vergleichbarkeit durch den/die Bieter*in darzulegen ist, besitzen.
Als Nachweis ist dem Angebot ist das aktuell gültige Zertifikat in Kopie beizufügen.
*****
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Fachkunde muss der /die Bieter*in über ein
Zertifikat gemäß DIN 77200-1:2017-11 oder neuer bzw. vergleichbare Zertifizierung, wobei die Vergleichbarkeit durch den/die Bieter*in darzulegen ist, verfügen.
Dem Angebot ist das aktuell laufende Zertifikat in Kopie beizufügen.
*****
Als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ausreichenden personellen Mittel ist die Zahl
der durchschnittlich jährlich in den letzten drei Jahren bei der Bieter*in im Bereich Sicherheitsdienstleistungen
beschäftigten Mitarbeitenden anzugeben.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden anzugeben, hierzu sind entsprechende Angaben in der Anlage Eignung (Formular 5.2) Punkt 7
zu tätigen.
Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes haben die Bieter*innen und Bietergemeinschaften die Möglichkeit,
sich durch die Besichtigung aller vom Schließ- und Kontrolldienst betroffenen Objekte über die örtlichen
Gegebenheiten zu informieren. Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden sich die potentiellen
Bieterinnen und Bietergemeinschaften bitte per E-Mail an:
Team Infrastruktur des Jobcenter Köln
E-Mail: jobcenter-koeln.infra(at)jobcenter-ge.de
Zur Dokumentation der Besichtigung der betroffenen Objekte liegt die Anlage Besichtigungsbestätigung vor,
welches dem Angebot bei Inanspruchnahme der Objektbesichtigung ausgefüllt beizufügen ist. Spätere Einreden
wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt.
Objektbesichtigungen können ab dem 15.03.2023 bis zum 31.03.2023, Mo-Fr, durchgeführt werden
(Besichtigungsfrist).
Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit dem o.g. Ansprechpartner. Terminliche Anfragen, die
nicht mindestens 5 Werktage vor Ablauf der Besichtigungsfrist eingehen, können ggf. nicht mehr berücksichtigt
werden.
*****
Der Vertrag wird durch die Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren auf das Angebot des/der Bieter*in
geschlossen (Angebot und Annahme). Eine Unterzeichnung der Vertragsurkunden im Nachgang hat lediglich eklaratorischen Charakter und lässt den Vertragsschluss unberührt. Der AG übersendet der/dem AN im
Anschluss an die Zuschlagserteilung die auf den/die AN ausgestellten Vertragsunterlagen zur Unterschrift.
*****
Fragen im Vergabeverfahrebn sind bis zum 05.04.2023 zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen
auch nach Ablauf dieser Frist zu beantworten.
*****
MIT DEM ANGEBOT EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
o Angebotsschreiben (Formular 1)
o Preisblatt (Formular 1.1)
o Anlage Kalkulation SVS (Formular 1.2)
o Anlage Auftragsdurchführung (Formular 1.3)
o (sofern einschlägig:) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 3)
o (sofern einschlägig:) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (Formular 4.1)
o (sofern einschlägig:) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsleiher*in (Formular 4.2)
o Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 5)
o Eigenerklärung Referenz (Formular 5.1)
o Anlage Eignung (Formular 5.2)
o Eigenerklärung Sanktionen Russland
o Anlage 1 zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung
o (sofern einschlägig:) Anlage 2 zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung
o (sofern einschlägig:) Anlage Besichtigungsbestätigung
o Nachweis Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung oder ggf. ausländische Erlaubnis in Kopie
o Bestätigung Versicherung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten
Versicherungssummen
o Bankauskunft über aktuelle Liquidität von mind. 200.000,00 EUR
o Zertifikat über aktuell gültige Zertifizierung des/der Bieter*in nach DIN EN ISO 9001
o Zertifikat über die aktuell gültige Zertifizierung des/der Bieter*in nach DIN 77200 Leistungsstufe 2
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y946FPD
Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes haben die Bieter*innen und Bietergemeinschaften die Möglichkeit,
sich durch die Besichtigung aller vom Schließ- und Kontrolldienst betroffenen Objekte über die örtlichen
Gegebenheiten zu informieren. Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wenden sich die potentiellen
Bieterinnen und Bietergemeinschaften bitte per E-Mail an:
Team Infrastruktur des Jobcenter Köln
E-Mail: jobcenter-koeln.infra(at)jobcenter-ge.de
Zur Dokumentation der Besichtigung der betroffenen Objekte liegt die Anlage Besichtigungsbestätigung vor,
welches dem Angebot bei Inanspruchnahme der Objektbesichtigung ausgefüllt beizufügen ist. Spätere Einreden
wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt.
Objektbesichtigungen können ab dem 15.03.2023 bis zum 14.04.2023, Mo-Fr, durchgeführt werden
(Besichtigungsfrist).
Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin mit dem o.g. Ansprechpartner. Terminliche Anfragen, die
nicht mindestens 5 Werktage vor Ablauf der Besichtigungsfrist eingehen, können ggf. nicht mehr berücksichtigt
werden.
*****
Der Vertrag wird durch die Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren auf das Angebot des/der Bieter*in
geschlossen (Angebot und Annahme). Eine Unterzeichnung der Vertragsurkunden im Nachgang hat lediglich eklaratorischen Charakter und lässt den Vertragsschluss unberührt. Der AG übersendet der/dem AN im
Anschluss an die Zuschlagserteilung die auf den/die AN ausgestellten Vertragsunterlagen zur Unterschrift.
*****
Fragen im Vergabeverfahrebn sind bis zum 19.04.2023 zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen
auch nach Ablauf dieser Frist zu beantworten.
*****
MIT DEM ANGEBOT EINZUREICHENDE UNTERLAGEN:
o Angebotsschreiben (Formular 1)
o Preisblatt (Formular 1.1)
o Anlage Kalkulation SVS (Formular 1.2)
o Anlage Auftragsdurchführung (Formular 1.3)
o (sofern einschlägig:) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 3)
o (sofern einschlägig:) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (Formular 4.1)
o (sofern einschlägig:) Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer*in/Eignungsleiher*in (Formular 4.2)
o Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 5)
o Eigenerklärung Referenz (Formular 5.1)
o Anlage Eignung (Formular 5.2)
o Eigenerklärung Sanktionen Russland
o Anlage 1 zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung
o (sofern einschlägig:) Anlage 2 zur Vereinbarung Auftragsverarbeitung
o (sofern einschlägig:) Anlage Besichtigungsbestätigung
o Nachweis Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung oder ggf. ausländische Erlaubnis in Kopie
o Bestätigung Versicherung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den geforderten
Versicherungssummen
o Bankauskunft über aktuelle Liquidität von mind. 200.000,00 EUR
o Zertifikat über aktuell gültige Zertifizierung des/der Bieter*in nach DIN EN ISO 9001 bzw.
vergleichbare Zertifizierung, wobei die Vergleichbarkeit durch den/die Bieter*in darzulegen ist
o Zertifikat über die aktuell gültige Zertifizierung des/der Bieter*in nach DIN 77200-1:2017-11 oder neuer bzw. vergleichbare Zertifizierung,
wobei die Vergleichbarkeit durch den Bieter darzulegen ist
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y946FPD