Klosterkirche Weissenau, Instandsetzung und BrandschutzmaßnahmenNatursteinkonservierung an historischer Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 23-71087
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-ravensburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-ravensburg
Abschnitt II: Gegenstand
Klosterkirche Weissenau, Instandsetzung und BrandschutzmaßnahmenNatursteinkonservierung an historischer Fassade
Natursteinkonservierung an historischer Fassade
Abteistr. 1, 88214 Ravensburg - Weissenau
Natur-, Kunststeinkonservierung an historischer Fassade, nach durch Landesdenkmalamt gesetzten Standards. Festigung Sandstein Riss- und Schalenverfüllung Kittungen und Mörtelergänzungen Konservierung Kunststein Konservierung Steinergänzungsmörtel auf Hinterbeton Konservierung Giebelskulpturen Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Gesamtinstandsetzung der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Klosterkirche Weissenau. Eine Fassaden- und Dachsanierung und eine restauratorische Instandsetzung des Kircheninnenraums in 3 BE (Bauabschnitten) soll stattfinden. Erfahrung im Denkmal ist zwingend erforderlich und im Vergabeprozess nachzuweisen. Das Restaurierungskonzept sieht das Erhalten des Bestandes vor. Festigung Sandstein mit Kieselsäureester (Partielle Festigung: ca. 260 l, kleinstteilige Festigung: ca. 120 l, Flächige Festigung: ca. 250 l). Riss und Schalenverfüllung (Rissverfüllung mit Packern: ca. 85qm, freihändige Rissverfüllung: ca. 85qm, Schalenverfüllung: ca. 165qm, Vernadeln von Schalen: ca. 370 Stck.) Kittungen und Mörtelergänzungen (Antragungen flach: ca. 220 Stck., Antragungen profiliert: ca. 500 Stck., Antragungen bildhauerisch: ca. 125 Stck., Kittungen und Schlämmungen Kieselsol gebunden: ca. 180qm, Nadeln von Brüchen: ca. 17 Stck.) Konservierung Kunststein (Antragungen flach: ca. 380 Stck., Antragungen profiliert: ca. 630 Stck., Antragungen bildhauerisch: ca. 100 Stck., Rissverfüllung mit Packern: ca. 530 lfm, freihändige Rissverfüllung: ca. 530lfm, Hohlstellenverfüllung: ca. 175 qm) Konservierung Giebel (Abnahme Steinergänzungsmörtel bei Hohlstellen: ca. 50 qm, Rückvernadelung Hinterbeton ca. 650 Stck., Neuer Steinergänzungsmörtel: ca. 50qm)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls beitragspflichtig. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Registereintragungen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
keine
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten fünf Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums, der stichwortartigen Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Nachweis über vergleichbare Leistungen in Schwierigkeitsgrad und Ausführungsart an Kulturdenkmalen, Kirchen in gleicher Größenordnung und Wertigkeit.
Referenzen sind personenbezogen nachzuweisen. Referenzfotos (VZ, NZ), Kurzbeschreibung und Auftragssumme von Fassadenrestaurierung an mindestens drei Objekten in den letzten fünf Kalenderjahren. Davon 3 Nachweise über das Konservieren von Molassesandstein,, 3 Nachweise über Riss- und Schalenverfüllung mit Kieselsol gebundenen Materialien, 1 Nachweis über die Konservierung von Kunststeinwerkstücken aus den letzten 5 Jahren.
Für die durchzuführenden Arbeiten sind ständig dieselben Mitarbeitenden zu beschäftigen, um eine Erarbeitung der geforderten Leistungen in derselben, gleichbleibenden Qualität zu gewährleisten.
Benennung und Nachweis der leitenden Dipl. Restaurator/in (bei Angebotsabgabe zu benennen, inkl. Nachweis über berufliche Qualifikation)
keine
Der Auftraggeber schreibt vor, dass folgende kritische Aufgaben direkt vom Bieter selbst oder - wenn der Bieter einer Bietergemeinschaft angehört - von einem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgeführt wird:
Pos. 1.1.10-1.1.50
Pos. 1.2.10-1.2.590
Pos. 1.3.10-1.3.430
Pos. 1.4.10-1.4.490
Pos. 1.5.10-1.5.440
Pos. 1.6.10-1.6.440
Pos. 1.7.10-1.7.430
Pos. 1.9.10-1.9.40
Begründung: Erforderlich, da Arbeiten an überregionalem Denkmal/ in historischem Bestand. Besondere Anforderungen an Ausführenden (Qualität, Technik und Ausführung).
Abschnitt IV: Verfahren
Ravensburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung' bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
Postleitzahl: 88214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.vermoegenundbau-bw.de/ueber-uns/standorte/amt-ravensburg