6002418204-Gebaeudereinigung am Standort Hoexter Referenznummer der Bekanntmachung: 6002418204-BwDLZ Augustdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 6002418204
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augustdorf
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002418204-Gebaeudereinigung am Standort Hoexter
Abschluss eines Gebaeudereinigungsvertrages für mehrere Liegenschaften am Standort Hoexter.
Hoexter
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebaeudereinigung am Standort Hoexter. Dieser umfasst die folgenden Liegenschaften:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf - Objektmanagement Hoexter, Triftweg 2, 37671 Höxter,
General-Weber-Kaserne, Brenkhaeuser Straße 28, 37671 Hoexter,
Pionierübungsplatz (Wasser) Hoexter, Im Brückfeld, 37671 Hoexter,
Pionierübungsplatz (Land) Hoexter, Pionierstraße, 37671 Hoexter,
Standortschießanlage 353/1 Hoexter, Taubenborn, 37671 Hoexter,
Radarstation Auenhausen, Zum Roehn 2a, 33034 Brakel-Auenhausen,
Funksendestelle Siddessen, Frohnhauser Straße, 33034 Brakel-Siddessen.
Die Fußbodenflaeche belaeuft sich auf 16.183,59 m².
Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 4 Jahren ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Unternehmens zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2022),
- Handwerkskarte, Kopie des Gewerbescheins bzw. Abschrift aus dem Berufs- und Handelsregister, aus dem die Eintragung als Reinigungsunternehmen hervorgeht,
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Behörde/Stelle, aus der hervorgeht, dass der Bieter seinen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Zahlung von Abgaben und Beiträgen,
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (bei der die meisten Beschäftigten versichert sind), aus der hervorgeht, dass der Bieter seinen Pflichten zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, nachgekommen ist,
- Erklärung mit Angabe der in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Jahresumsätze und durchschnittlichen Beschäftigtenzahl.
Neufirmen, die noch keine Angaben zu den letzten drei Geschäftsjahren machen können, reichen eine Erklärung für den Zeitraum ein, für den dies möglich ist,
- Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
- Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass die Objektleitung über die Qualifikation "gelernte/r Gebäudereiniger/in" verfügt,
- Referenzen von mindestens drei Referenzkunden mit vergleichbaren Leistungen in Bezug auf Leistungsart und Leistungsumfang, ausgenommen hiervon sind Neufirmen.
In diesem Fall hat der Bieter seinem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit