Beschaffung von zwei Cash Deposit Systemen für die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.revg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.revg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei Cash Deposit Systemen für die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Beschaffung von zwei Cash-Deposit-Systemen
Rhein-Erft-Kreis
Die REVG plant die Ersteinführung eines EFM-/ITCS-Gesamtsystems bis zum 31.12.2023. Das Gesamtsystem umfasst Systemeinheiten in den Fahrzeugen des ÖPNV, Kommunikations- und Hintergrundsysteme. Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist dabei die Lieferung, Inbetriebnahme nebst Wartung und Support von zwei Cash-Deposit-Systemen inkl. technischem Hintergrundsystem. Die Lieferung muss innerhalb von längstens 6 Monaten ab Zuschlag erfolgen. Die Installation sowie Inbetriebnahme muss innerhalb von längstens 7 Monaten ab Zuschlag erfolgen. Der vollständige Termin- und Leistungsplan kann Ziff. 8 des beigefügten EVB-IT-Systemvertrages entnommen werden.
Einzelheiten können der auf der Vergabeplattform abrufbaren Leistungsbeschreibung entnommen werden.
zu Ziff. II.1.6) Die Einführung des EFM-/ITCS-Gesamtsystems wurde in sechs gesondert zu vergebene Lose aufgeteilt. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Vergabe des Loses 6. Die übrigen zur Einführung des Gesamtsystems erforderlichen Leistungen werden gesondert vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote.
2. Falls eine Bietergemeinschaft vorliegt: Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt T-1).
3. Falls zutreffend: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt T-2).
4. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, Formblatt T-3.
5. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt T-4.
6. Im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung Drittunternehmen, Muster bereitgestellt als Formblatt T-5.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt T-5. Zudem sind für das Drittunternehmen die Formblätter T-3 und T-4 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt T-6. Als vergleichbare Leistung gilt die Lieferung von Cash-Deposit-Systemen.
2. Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt T-7.
zu 2) Mindest-Deckungssummen je Schadensfall: Personen- und Sachschäden 1 Mio. Euro, Vermögensschäden; 100.000 Euro.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber einen Verfügbarkeitsnachweis des Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt T-5) vorlegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1) Eigenerklärung zu Referenzen über die Lieferung von Cash-Deposit-Systemen im Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt T-8
2) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001-2015 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten, Formblatt T-9.
zu 1) Mindestens 2 Referenzen über die Lieferung von Cash-Deposit-Systemen. Die Cash-Deposit-Systeme müssen im genannten Zeitraum geliefert, abgenommen und in Betrieb genommen worden sein.
Im Auftragsfall werden die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern auf der Vergabeplattform www.subreport.de barrierefrei zur Verfügung gestellt.
2. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt T-5 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
3. Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform www.subreport.de durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
4. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html