Betreuung Kaffeepoints und Bereitstellung Automatenpark
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinenergie.com
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung Kaffeepoints und Bereitstellung Automatenpark
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Betreuung von 25 Kaffeepoints die u.A. Befüllung + Reinigung von Kaffeemaschinen, Reinigung und Bereitstellung von vorhandenem Geschirr und Besteck.
Zusätzlich soll eine Bereitstellung von Snackautomaten, Getränkeautomaten inkl. Pfandrücknehmer im Hauptgebäude und Snackautomaten an den Außenstandorte der RheinEnergie AG erfolgen.
50823-Köln
gemäß beigefügte Leistungsbeschreibung
2 mal um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: "Formular Unternehmensselbstauskunft" 2.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: "Formular Selbsterklärung Zuverlässigkeit" 3.) Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Dokuments: " Formular Vertraulichkeitserklärung"
4.) Formular "Eigenerklärung EU- Sanktionspaket"
1.) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall gemäß der Leistungsbeschreibung "Betreuung Kaffeepoints und Bereitstellung Automatenpark" die Dienstleistung erbracht werden kann.
2.) Mindestens 1 Referenz für eine der ausgeschriebenen Dienstleistungen (z.B. Kaffeeversorgung), in einem Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeiter. Referenzzeitraum innerhalb der letzten 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens durch die
Vergabekammer unzulässig ist, wenn ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb der Fristen gemäß
§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).