Beschaffung von LANCOM LMC-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; LANCOM LMC-Lizenzen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von LANCOM LMC-Lizenzen
Im Rahmen der Beschaffung werden LANCOM LMC-Lizenzen ausgeschrieben. Aufgrund bereits vorhandener Infrastruktur werden produktspezifisch ausschließlich LANCOM-Produkte angefragt. Die Lieferung anderweitiger Produkte kommt nicht in Betracht, da andernfalls Kompatibilitätsprobleme bestehen. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
47059 Duisburg
Die Infrastruktur der Polizei NRW verfügt über die LANCOM Management Suite. Für eine Implementierung der vorhandenen LANCOM Router und vHubs über eben diese Management Suite, bedarf es für jedes dieser physischen und virtuellen Geräte einer entsprechenden Lizenz. Erst mit diesen Lizenzen ist sowohl der Import als auch die spätere Verwaltung vorgenannter physischer und virtueller Geräte möglich.
Der Auftrag umfasst daher die Lieferung von Lizenzen nachfolgend beschriebener Art:
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- 437x LANCOM LMC-B-3Y License (3 Years), Art.-Nr. 50104, EAN-Code: 4044144501043, Laufzeit 3 Jahre einschließlich Updates.
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- 163x LANCOM LMC-C-3Y License (3 Years), Art.-Nr. 50107,EAN-Code: 4044144501074, Laufzeit 3 Jahre einschließlich Update.
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Die Einzelheiten des Auftrags können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
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Wichtiger Hinweis: Die Lieferung hat umgehend nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Erhöhung Anzahl der Lizenzen für die Standardsoftware gemäß Ziffer 3.1 lfd. Nr. 1 und 2 des EVB-IT Überlassungsvertrags um jeweils bis zu 30% der in Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 und 2 genannten Anzahl zu dem in Anlage Nr. 1 ausgewiesenen Preis pro Lizenz. Die Option kann für die Dauer von drei Jahren ab Vertragsschluss vom Auftraggeber (einmal oder mehrmals bis zum Erreichen der Grenze von 30%) jederzeit durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle wird vom Zuschlagsprätendenten vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vornehmen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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- Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
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- Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden.
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- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das beigefügte Formular III "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022" zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 1,5 Mio. EUR für Sachschäden, 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hierfür ist das Formular V "Erklärung zum Gesamtumsatz" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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- Eigenerklärung zum Unternehmen, unter Berücksichtigung folgender Punkte: Firma, Hauptsitz und Gründungsjahr des Bieters, Geschäftsfelder, Erreichbarkeit im Notfall, Regelarbeitszeit im Unternehmen. Für die Darstellung des Unternehmens ist das Formular VI "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.
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- Es ist mindestens 1 Eigenerklärung über Referenzen des Bieters vorzulegen betreffend die Lieferung von LANCOM LMC-Lizenzen mit einem Lieferumfang in vergleichbarer Höhe. Hierzu ist das Formular VII "Unternehmens-Referenz betreffend die Lieferung von LANCOM LMC-Lizenzen mit einem Lieferumfang in vergleichbarer Höhe" zu verwenden.
Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Achtung: Das Offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind daher dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich und qualitativ) zu legen.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DSRM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer