NP-Anschriften Referenznummer der Bekanntmachung: BW 04/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
NP-Anschriften
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe eines Vertrages zur Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland in zwei identischen Losen aus. Ziel der Be-schaffungsmaßnahme ist der Bezug (Anmietung) und die Nutzung qualitativ hochwertiger Anschriften von zwei verschiedenen Anschriftenanbietern.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Unter der Bezeichnung "NP-Anschriften" schreiben die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR), vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "Auftraggeber"), die Beschaffung von dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht- privaten Anschriften in Deutschland in zwei identischen Losen aus.
Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio zum Zwecke des zentralen Beitragseinzuges, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Rundfunkbeitrag gewährleisten zu können.
Hierzu führt der Beitragsservice unter Verwendung der von den zukünftigen Auftragnehmern gelieferten nicht privaten Anschriften diverse Informationsaktionen (nachfolgend "Klärungsmaßnahmen" genannt) durch, die der Akquirierung neuer Beitragszahler dienen.
Hierbei handelt es sich insbesondere um schriftliche (bis zu) 3-stufige Klärungsmaßnahmen. Zudem sollen auch durch die Landesrundfunkanstalten schriftliche und telefonische Klärungsmaßnahmen vorgenommen werden. Soweit die schriftlichen Klärungsmaßnahmen mangels Reaktion des Adressaten erfolglos bleiben, werden die Anschriften derjenigen, die auf die schriftlichen Klärungsmaßnahmen nicht reagiert haben, an einen externen Dienstleister zur telefonischen Sachverhaltsklärung weitergegeben.
Für die vorbenannten Informationsaktionen erwirbt der Beitragsservice im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Nutzungsrechte an dublettenfreien, wirtschaftsaktiven nicht-privaten Anschriften in Deutschland. Das Ziel der Beschaffung ist der Bezug von qualitativ hochwertigen Anschriften von zwei verschiedenen Anschriftenanbietern.
Der zukünftige Auftragnehmer verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit, beginnend ab dem 01.07.2023, die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus wird der Beitragsservice unmittelbar nach Zuschlagserteilung eine Testphase von ca. 4 Wochen durchführen, in der der Auftragnehmer bereits nicht-private Anschriften in Form einer Testdatei zur Verfügung stellt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die gesamte Anschriftenmenge (Gesamtbestand) je Los maximal 12 Mal pro Vertragsjahr abzurufen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, je Los mehrfache Abrufe pro Vertragsjahr über Teilmengen vorzunehmen. Die Abrufe über Teilmengen erfolgen zusätzlich zu den Abrufen über die Gesamtmenge und werden nicht den Abrufen über die Gesamtmenge zugerechnet.
Dem Beitragsservice, den Landesrundfunkanstalten sowie dem externen Dienstleister werden an den zu liefernden nicht-privaten Anschriften während der Vertragslaufzeit uneingeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt.
Darüber hinaus ist der Beitragsservice, die Landesrundfunkanstalten sowie der externe Dienstleister berechtigt, Klärungsmaßnahmen, die während der Vertragslaufzeit begonnen wurden und erst über das Vertragsende hinaus abgeschlossen werden können, auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fortzuführen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (vgl. Vergabeunterlagen, Teil B.) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Acxiom Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe beDirect GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYWT4VGHHD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt wer-den;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]