A4, Bauüberwachung Instandsetzung RB Rodenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 45-23-5016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A4, Bauüberwachung Instandsetzung RB Rodenkirchen
Örtliche Bauüberwachung und Fertigungsüberwachung für die Instandsetzung Rheinbrücke Rodenkirchen im Zuge der BAB A 4
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Ostwall 130-134
47798 Krefeld
Deutschland
Die betreffende Baumaßnahme hat die Bezeichnung: "A4, Instandsetzungen am Bauwerk Rheinbrücke Rodenkirchen (BW-Nr.:5007 829), Köln".
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die
- Bauüberwachung
- Fertigungsüberwachung des Korrosionsschutzes
Die Ausführung der Baumaßnahme, sowie Art und Abmessungen der Stahlkonstruktionen, sind in den Auszügen aus dem Ausschreibungsblankett sowie in zugehörigen Übersichtszeichnungen dargestellt (siehe Anlagen).
- Baustellenüberwachung
Die Baustellenüberwachung bezieht sich auf nachfolgende Fertigungen:
# Instandsetzung und Ausbesserung des Korrosionsschutzes
# Erneuerung der Fahrbahnübergänge
# Herstellung von Polymerbeton-Stützrippen in den Anschluss-Belägen an den Fahr- bahnübergangskonstruktionen
# Belagserneuerung Geh-/Radweg
Der Bauvertrag 45-20-0066 wurde mit einer Summe von ca. 15.157.000,00 € vergeben.
Die Vergabe erfolgte im April 2021, so dass die Arbeiten im Juli 2021 begonnen wurden. Die Bauzeit beträgt noch ca. 36 Monate, sodass die Arbeiten voraussichtlich im April 2026 beendet werden.
Die Aufnahme der Arbeiten zur Baustellenüberwachung erfolgt umgehend gemäß den besonderen Vertragsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.Qualitätsanforderungen für das zur örtlichen Bauüberwachung eingesetzte Personal:
- Abgeschlossenes Studium "Bauingenieurswesen" oder vergleichbar mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung iin der Bauüberwachung
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in der Eigenerklärung zur Eignung vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personen und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung gefordert.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Qualitätsanforderungen für das zur Bauüberwachung eingesetzte Personal:
• benannt werden müssen mind. 3 Mitarbeiter/innen inklusiv Stellvertreter/in, die maßgeblich die Leistung in 2 Schichten (8.00 Uhr bis 20:00Uhr vom montags bis samstags) erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich örtliche Bauüberwachung
• Die Eignung der Mitarbeiter ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen (wie Kompetenzprofile und Referenzlisten).
Fertigungsüberwachung
Qualitätsanforderungen für die zur Fertigungsüberwachung des Korrosionsschutzes eingesetzte Personal:
• benannt werden müssen mind. 2 Mitarbeiter/innen inklusiv Stellvertreter/in die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar im Bereich Fertigungsüberwachung im Stahlbau. Für die Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten gelten die Anforderungen gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, Ziffer E2.2 und E2.3.
•Die Eignung der Mitarbeiter ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen(wie Kompetenzprofile und Referenzlisten).
Zwingend zu beachtende Erschwernisse bei der Bau-/Fertigungsüberwachung:
Bei der Fertigungsüberwachung ist besonders zu beachten:
• Die Durchführung der Prüfung des Korrosionsschutzes erfolgt nach ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E (siehe Anlage 6).
• Für den Umfang der durchzuführenden Schichtdickenmessungen gilt ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Tabelle 4.3.1.
• Die Überwachungsarbeiten finden auch in Bereichen statt, wo Taubenkot vorhanden sein kann (siehe Anlage 7).
• Arbeiten in extremen Höhen (Gerüst der Hänger und Tragkabel)
• Arbeiten über fließendem Gewässer (Gerüst zur Bearbeitung der Fahrbahnuntersicht)
• Arbeiten und Begehung in und von beengten und dunklen Räumen/Anlagen
• Arbeiten mit Atemmaske und Schutzbegleitung (ist einzukalkulieren für das Betreten der S/W-Anlage)
Bezüglich der Schadstoffe der Korrosionsschutzbeschichtung der Rheinbrücke Rodenkirchen sind folgende Regelwerke zu beachten und die entsprechenden gesundheitlichen Voruntersuchungen und fortlaufende Kontrollen (Amtsarzt) einzuhalten:
• Für die Schwarz-Weiß-Bereiche:
- TRGS 505 "Blei",
- TRGS 524 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen"
- TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen".
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Projekt in geeigneter Form mit aussagekräftigen Unterlagen vorweisen können.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe
von 3,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 5,0 Mio. EUR (sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis incl. Angebotsdatei Format DA 84 GAEB 90
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
- EU Eigenerklärung Art.5k VO (EU) Nr. 833-2014 10017
-Liste der Projektverantwortlichen des AN
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Verzeichnis anderer Unterauftragnehmer (Eignungsleihe)
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Folgende Unterlagen sind nur einzureichen, wenn vorhanden:
-Nachweis Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem §6 AVB S-StB.
Sollten Mitarbeiter zum Einsatz kommen, die bislang noch nicht im Sinne des Verpflichtungsgesetzes verpflichtet wurden, sind diese unverzüglich nach Zuschlagserteilung namentlich zu bennen, um die notwendigen Verpflichtungen vor Leistungsbeginn noch durch den AG vornehmen zu können.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Kommunikation der Vergabeplatform eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de