Postdienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1Z/007-E
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Singen
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.singen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistung
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpost im PLZ-Bereich 78 (LOS 1), national/international einschließlich Massensendungen (LOS 2),förmliche Zustellungen mit Nachweis und Einschreiben (LOS 3).
Die Leistung umfasst jährlich die Beförderung und Zustellung von ca. 200 Postkarten, 150.500 Briefen bis 20g, 14.100 Briefen bis 50 g, 14.600 Briefen bis 500 g und 775 Briefen bis 1.000 g.
Sowie 15.800 Massensenndungen und 13.750 förmliche Zustellungen mit Nachweis und Einschreiben.
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Auftragnehmer im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm § 28 Abs.1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Regelungen der Vergabeunterlagen der Auftraggeberin die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind diese Teilleistungsverträge vorzulegen. Niederlegungsstellen i. S. d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Vertragsbeginn ist der 01.08.2023. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (bis 31.07.2025) und Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Die Herstellung und Verwendung eines Klischees ist anzubieten.
Briefbeföderung für den PLZ-Bereich 78
PLZ-Bereich 78
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen im PLZ-Bereich 78, einschließlich Massensendungen.
Postkarten: 150
bis 20 g: 120.000
bis 50 g: 10.000
bis 500 g: 10.000
bis 1.000 g: 500
Massensendungen:
bis 20 g: 10.500
bis 50 g: 3.000
bis 500 g: 2.000
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Briefsendungen national und international ohne PLZ-Bereich 78
bundesweit und international
Es handelt sich um die Abholung und Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g und Zustellung der Sendungen international und im gesam-ten deutschen Bundesgebiet, ausgenommen der Sendungen im PLZ-Bereich 78.
Jährlich etwa:
national:
Postkarte: 50
bis 20 g: 30.000
bis 50 g: 4.000
bis 500 g: 4.500
bis 1000 g: 250
International:
bis 20 g :500
bis 50 g: 100
bis 500 g: 100
bis 1000 g: 25
Massensendungen:
bis 20 g: 150
bis 50 g: 150
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden.
Die Laufzeit von 24 Monaten kann zweimalig durch den Auftraggeber um jeweils 12 Monate verlängert werden.
förmliche Zustellungen mit Nachweis und Einschreiben national und international
bundesweit und international
Es handelt sich um förmliche Zustellungen im nationalen Bereich sowie Einschreiben
Jährlich etwa:
elektronisch: 10.000
normal: 2.000
Einschreiben Übergabe Briefe bis 20 g: 200
Einschreiben Übergabe Briefe bis 500 g: 350
Einschreiben Rückschein Briefe bis 50 g: 50
Einschreiben Rückschein Briefe bis 500 g: 150
Einschreiben Rückschein Briefe bis 20 g (international): 1.000
Eine Abnahmegarantie ist hiermit nicht verbunden
Die Laufzeit von 24 Monaten kann einmalig durch den Auftraggeber um weitere 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1.andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2.Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter / BG bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den aU/NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter /Bietergemeinschaften müssen außerdem diese aU/NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU(s) / NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s) / NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter / BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter / BG bereits mit dem Angebot das Formblatt "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter / BG das Formblatt "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Hinweis zur Teilleistungserbringung im Rahmen der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG:
Teilleistungen, bei denen es sich um Briefbeförderungsdienstleistungen der Deutschen Post AG gemäß §11Abs. 1 iVm. § 28 Abs. I PostG handelt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erbracht werden, sind keineNachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO sind keine Nachunternehmer.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1)Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2)Erklärung des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3)Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist;
4)Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gemäß § 5 Postgesetz in Kopie;
5)Angabe der von der Deutschen Post AG gemäß § 11 Abs. 1 iVm. § 28 Abs.l PostG auszuführenden
Briefbeförderungsleistungen nach Leistungsart, -umfang und -gebiet;
6)Ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
7)Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz;
8)Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
9)Erklärung zu Artikel 5k (siehe Anlage)
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beiim Bundeskartellamt.
1)Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und denUmsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2)Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und mindestens einer Höchstleistung pro Versicherungsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2) mindestens die genannten Deckungssummen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1)Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl desGesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2)Vergleichbare Referenzprojekte (die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen)innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe des Projektumfangs (Sendungsmengen und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
3)Benennung des vorgesehenen Projektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2) Nennung von mindestens 3 entsprechenden Referenzprojekten
zu 3) Aus den Kurzlebensläufen für den vorgesehenen Projektleiter und den vorgesehenen Stellvertreter muss jeweils mindestens Folgendes hervorgehen: gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens;
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in dieser Funktion
1) Erklärung Besondere Vertragbedinungen LTMG
2) Verpflichtungserklärung LTMG
3) Verpflichtungserklärung AEntG
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Singen
Zentrale Vergabestelle
Hohgarten 2
D-78224 Singen (Hohentwiel)
Der Öffnungstermin ist nichtöffentlich.
Der Öffnungstermin wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 18.04.2023 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de einzureichen.
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen findet die VOL/B Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRG6L1N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingelegt.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]