Trockenbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004554
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Trockenbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Freiburg i. Br.
Neubau Staudinger-Gesamtschule mit Stadtteilbibliothek und Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg,
Trockenbauarbeiten:
— Trockenbauwände: ca. 5 500 m2,
— Unterdecken Gipskarton: ca. 2 500 m2,
— Unterdecken Holzwollplatten: ca. 3 250 m2,
— Wandakustik Holzwolleplatten: ca. 500 m2,
— Unterdecken Metallraster: ca. 80 m2,
— Unterdecken Faserzement im Außenbereich: ca. 120 m2,
— Baffeln Metall: ca. 1 400 m,
— Tiefenabsorber Metall: ca.250 m,
— Rollläden innenliegend, Thekenbereiche: 5 St..
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Trockenbauarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Neubau Staudinger-Gesamtschule mit Stadtteilbibliothek und Kinder- und Jugendtreff, 1. Bauabschnitt, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg,
Trockenbauarbeiten
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
NT 10 und 11
Der Nachtrag erfasst verschiedene Änderungen:
Die Konkretisierung von Planungsdetails, welche direkt in die beauftragten Leistungen des Auftragnehmers eingreifen.
Die Arbeiten des bestehenden Auftrages und den Arbeiten des Nachtrages hängen wechselseitig voneinander ab. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt dabei nicht in Frage, da diese Arbeiten, auch im Hinblick auf die Gewährleistung, von einer Firma getätigt werden müssen. Zudem würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen.