Oracle-Java-Subscription 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: X-KRZN-2023-0005
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 055-161278)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krzn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oracle-Java-Subscription 2023
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist zuständig für Entwicklung und Beschaffung von moderner Informationstechnik sowie die Unterstützung bei Vorbereitung und Nutzung der Technik der Verbandsmitglieder und Verbandsanwender. In dieser Eigen-schaft hält das KRZN einen Vertrag, der den Premier Support für Oracle Java in der Stan-dard Edition (SE) sowie die kommerzielle Nutzung dieses Produkts gewährleistet. Dieser bestehende Vertrag über Java-Lizenzen der Fa. Oracle Deutschland B.V. & Co. KG läuft am 28.05.2023 aus. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die sich anschließende Subscription mit einer Laufzeit von 12 Monaten (vom 29.05.2023 bis 28.05.2024) für Oracle Java SE.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(1) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §123 GWB vorliegt.(2) Mit dem Angebot ist eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §124 GWB vorliegt.(3) Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.§160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:"Der Antrag ist unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.