Reinigung öffentlicher Anlagen der Stadt Hamm (Müllbeseitigung und Entsorgung) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/012

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDD0Z6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDDD0Z6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung öffentlicher Anlagen der Stadt Hamm (Müllbeseitigung und Entsorgung)

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/012
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Reinigung von 47 städtischen Grünanlagen, Spielplätzen und Parkplätzen (Müllsammlung, Müllbeseitigung, Leerung der Mülleimer und Entsorgung) für die Jahre 2023 und 2024 öffentlich aus.

Die Standorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets Hamm

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung von Parkanlagen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
90511300 Müllsammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Parkanlagen im Stadtgebiet Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung hat grundsätzlich zweimal wöchentlich zu erfolgen.

Die erste Reinigung hat montags zu erfolgen. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag durchzuführen. Die zweite Reinigung hat zum Wochenende (freitags oder samstags) zu erfolgen. Bei gesetzlichen Feiertagen ist die Reinigung am vorherigen Werktag durchzuführen.

Bei erheblichen Neuverschmutzungen können zusätzliche Reinigungen erforderlich werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Auftragnehmer vereinbart.

Wird die Reinigung einer Anlage oder auch von mehreren Anlagen nicht an den vereinbarten Tagen durchgeführt, so ist der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des Grundes zu informieren. Die nicht durchgeführte Leistungserbringung ist in Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah nachzuholen.

Die Müllbeseitigung hat auf der gesamten Fläche der jeweiligen Anlagen zu erfolgen, inklusive der Rasen-, Pflanz- und Gehölzflächen.

Die Müllbeseitigung umfasst u.a.:

- Entleerung der vorhandenen Abfalleimer

- Aufsammeln von Unrat und Müll (z.B. Glasscherben, Getränkedosen, Verpackungsmüll, Lebensmittelreste, Sperrmüll, Zigarettenstummel).

Der anfallende Müll ist fachgerecht zu entsorgen, beispielsweise über den Recyclinghof der Stadt Hamm, Am Lausbach 4, 59075 Hamm. Die Stadt Hamm behält sich vor den Nachweis der fachgerechten Entsorgung vom Auftragnehmer stichprobenartig zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/06/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023.

Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der zweite Ausführungszeitraum am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung Szenetreff

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
90511300 Müllsammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Szenetreff im Stadtgebiet Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung hat grundsätzlich zweimal wöchentlich zu erfolgen.

Die erste Reinigung hat montags zu erfolgen. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag durchzuführen. Die zweite Reinigung hat zum Wochenende (freitags oder samstags) zu erfolgen. Bei gesetzlichen Feiertagen ist die Reinigung am vorherigen Werktag durchzuführen.

Bei erheblichen Neuverschmutzungen können zusätzliche Reinigungen erforderlich werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Auftragnehmer vereinbart.

Wird die Reinigung einer Anlage oder auch von mehreren Anlagen nicht an den vereinbarten Tagen durchgeführt, so ist der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des Grundes zu informieren. Die nicht durchgeführte Leistungserbringung ist in Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah nachzuholen.

Die Müllbeseitigung hat auf der gesamten Fläche der jeweiligen Anlagen zu erfolgen, inklusive der Rasen-, Pflanz- und Gehölzflächen.

Die Müllbeseitigung umfasst u.a.:

- Entleerung der vorhandenen Abfalleimer

- Aufsammeln von Unrat und Müll (z.B. Glasscherben, Getränkedosen, Verpackungsmüll, Lebensmittelreste, Sperrmüll, Zigarettenstummel).

Der anfallende Müll ist fachgerecht zu entsorgen, beispielsweise über den Recyclinghof der Stadt Hamm, Am Lausbach 4, 59075 Hamm. Die Stadt Hamm behält sich vor den Nachweis der fachgerechten Entsorgung vom Auftragnehmer stichprobenartig zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/06/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023.

Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der zweite Ausführungszeitraum am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung von Spielplätzen

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
90511300 Müllsammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Spielplätze im Stadtgebiet Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung hat grundsätzlich zweimal wöchentlich zu erfolgen.

Die erste Reinigung hat montags zu erfolgen. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag durchzuführen. Die zweite Reinigung hat zum Wochenende (freitags oder samstags) zu erfolgen. Bei gesetzlichen Feiertagen ist die Reinigung am vorherigen Werktag durchzuführen.

Bei erheblichen Neuverschmutzungen können zusätzliche Reinigungen erforderlich werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Auftragnehmer vereinbart.

Wird die Reinigung einer Anlage oder auch von mehreren Anlagen nicht an den vereinbarten Tagen durchgeführt, so ist der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des Grundes zu informieren. Die nicht durchgeführte Leistungserbringung ist in Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah nachzuholen.

Die Müllbeseitigung hat auf der gesamten Fläche der jeweiligen Anlagen zu erfolgen, inklusive der Rasen-, Pflanz- und Gehölzflächen.

Die Müllbeseitigung umfasst u.a.:

- Entleerung der vorhandenen Abfalleimer

- Aufsammeln von Unrat und Müll (z.B. Glasscherben, Getränkedosen, Verpackungsmüll, Lebensmittelreste, Sperrmüll, Zigarettenstummel).

Der anfallende Müll ist fachgerecht zu entsorgen, beispielsweise über den Recyclinghof der Stadt Hamm, Am Lausbach 4, 59075 Hamm. Die Stadt Hamm behält sich vor den Nachweis der fachgerechten Entsorgung vom Auftragnehmer stichprobenartig zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/06/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 30.11.2023.

Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der zweite Ausführungszeitraum am 01.03.2024 und endet am 30.11.2024.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Reinigung von Parkplätzen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90600000 Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
90914000 Parkplatzreinigung
90511300 Müllsammlung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Parkplätze im Stadtgebiet Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Reinigung hat grundsätzlich zweimal wöchentlich zu erfolgen.

Die erste Reinigung hat montags zu erfolgen. Ist der Montag ein gesetzlicher Feiertag, ist die Reinigung am nächsten Werktag durchzuführen. Die zweite Reinigung hat zum Wochenende (freitags oder samstags) zu erfolgen. Bei gesetzlichen Feiertagen ist die Reinigung am vorherigen Werktag durchzuführen.

Bei erheblichen Neuverschmutzungen können zusätzliche Reinigungen erforderlich werden. Diese werden im Einzelfall mit dem Auftragnehmer vereinbart.

Wird die Reinigung einer Anlage oder auch von mehreren Anlagen nicht an den vereinbarten Tagen durchgeführt, so ist der Auftraggeber unverzüglich unter Angabe des Grundes zu informieren. Die nicht durchgeführte Leistungserbringung ist in Absprache mit dem Auftraggeber zeitnah nachzuholen.

Die Müllbeseitigung hat auf der gesamten Fläche der jeweiligen Anlagen zu erfolgen, inklusive der Rasen-, Pflanz- und Gehölzflächen.

Die Müllbeseitigung umfasst u.a.:

- Entleerung der vorhandenen Abfalleimer

- Aufsammeln von Unrat und Müll (z.B. Glasscherben, Getränkedosen, Verpackungsmüll, Lebensmittelreste, Sperrmüll, Zigarettenstummel).

Der anfallende Müll ist fachgerecht zu entsorgen, beispielsweise über den Recyclinghof der Stadt Hamm, Am Lausbach 4, 59075 Hamm. Die Stadt Hamm behält sich vor den Nachweis der fachgerechten Entsorgung vom Auftragnehmer stichprobenartig zu prüfen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/06/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber kann eine Option ausüben und die Vertragslaufzeit einmalig zu den Konditionen dieser Ausschreibung um einen Zeitraum von weiteren 12 Monaten verlängern. Die Option wird durch den Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich ausgeübt.

Der Vertrag endet in diesem Falle automatisch nach Ablauf des Optionszeitraumes, spätestens jedoch am 31.12.2024. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Ausführungszeitraum beginnt sofort mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023.

Im Falle der Ausübung der Option zur Vertragsverlängerung beginnt der zweite Ausführungszeitraum am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung im Vordruck Haftpflichtversicherung

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(1.1) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen.

(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.

(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Geforderte Deckungssummen der Haftpflichtversicherung:

Personenschäden 3.000.000 EUR

Sachschäden: 3.000.000 EUR

Vermögensschäden: 1.000.000 EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:

(1.1) Referenzliste (Vordruck) für qualitatitv und quantitativ vergleichbare Leistungen im Bereich "Reinigungsarbeiten in Freianlagen" in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.

Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.

(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:

(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"

(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.

(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:

(2.1) Beschreibung der technischen Ausstattung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung

(3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Eignung auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. Es wird in diesem Falle gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 06:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 06:00
Ort:

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm;

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Herbst 2024

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Mit dem Angebot einzureichen:

(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen".

(1.2) Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"

(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:

(1.3.1) der von allen Mitgliedern eigens unterzeichnete Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"

(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der eigens unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen.

(1.4) Bei Eignungsleihe:

(1.4.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz:

(1.5.1) Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"

(1.6) Angebot (Vordruck)

(1.7) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 - 4 sowie die Zusammenfassung der Lose (Vordruck)

(1.8) Haftpflicht (Vordruck)

(1.9) Unternehmensangaben (Vordruck) inklusive Anlage

(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.

(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.

(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:

(5.1) Leistungsbeschreibung

(5.2) Bewerbungsbedingungen

(5.3) BVB Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen

(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe

(5.6) Informationsblatt DSGVO

(6) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0Z6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023

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Brüggen
Brühl
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Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
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Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
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Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
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