BLB/Z/NL Aachen/Wiederkehrende Prüfungen_PrüfVO NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 100-23-00144
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB/Z/NL Aachen/Wiederkehrende Prüfungen_PrüfVO NRW
Der BLB NRW schreibt für seine Niederlassung Aachen die folgende Leistung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages aus:
- Prüfungen gem. PrüfVO NRW
Gegenstand der Beauftragung ist die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen an Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung durch den Auftragnehmer.
Die Ausführung der Leistungen erfolgt in und an den Gebäuden des Auftraggebers. Sachkundeprüfungen können auch in dessen Anmietungen bzw. von Mietern/Nutzern des Auftraggebers bei Dritten angemieteten Gebäuden (gem. Liegenschaftsverzeichnis, Anlage 2) beauftragt sein.
PrüfVO NRW
52062 Aachen (Großraum) Jülich, Schleiden, Erkelenz, Geilenkirchen, Euskirchen, Brühl, Düren, Frechen, Hürth, Bergheim, Bad Münstereifel, Kerpen, Eschweiler, Heinsberg, Monschau, Mechernich, Hürtgenwald, Linnich, Hückelhoven, Stolberg, Simmerath, Dahlem, Würselen, Nörvenich
Der AN wird mit der Durchführung von Prüfungen an den im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten Anlagen gemäß der PrüfVO NRW beauftragt.
Ziel der Prüfung ist es, die technischen Anlagen sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen von Prüfsachverständigen gemäß § 3 PrüfVO NRW auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) zu prüfen, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlage gemäß PrüfVO NRW festzustellen.
Baugenehmigungen und Zustimmungsbescheide werden digital durch die Niederlassung (NL) bereitgestellt bzw. in der NL die Einsichtnahme ermöglicht.
Bei allen Gebäuden des BLB NRW handelt es sich um einen genehmigten Baubestand. Sofern in Einzelfällen keine Baugenehmigung bzw. Zustimmungsbescheid vorliegt, sind in diesem Fall die gesetzlichen / bauordnungsrechtlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes bzw. bei Nutzungsänderungen zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung als Grundlage für die Prüfung heranzuziehen.
Brandschutzkonzepte / Brandschutzgutachten sind nur bindend, wenn diese durch ein geregeltes bauordnungsrechtliches Verfahren genehmigt wurden.
Umfang und Inhalt der Leistungspflichten sowie Prüffristen richten sich nach den Anforderungen der PrüfVO NRW in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere § 2 und § 8 PrüfVO NRW, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Bei den Prüfungen sind alle für die Wirksamkeit und Betriebssicherheit wesentlichen Anlagenteile zu prüfen. Angemessene Stichprobenprüfungen sind zulässig, soweit dies zu den einzelnen Prüfpunkten dieser Prüfgrundsätze ausdrücklich vermerkt ist.
Leistungsbeginn ist der 01.08.2023
2-malige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr.
Vertrags-/ Leistungsende spätestens (inkl. Verlängerungsoptionen): 31.01.2028
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Gewerbezentralregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p. a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Es sind mindestens 3 Referenzen anzugeben. Jede Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen,
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Qualifikationsanforderungen gem. Leistungsbeschreibung:
Der Bieter verpflichtet sich, dass Prüfungen nach PrüfVO NRW nur von Personen, die von der zuständigen Behörde als Prüfsachverständige in den entsprechenden Fachrichtungen gemäß § 3 ff der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) anerkannt sind, durchgeführt werden.
Der AN verpflichtet sich nur Personen einzusetzen, die von der zuständigen Behörde als Prüfsachverständige in den entsprechenden Fachrichtungen gemäß § 3 ff der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) anerkannt sind.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere
Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Eingesetztes Personal muss über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis gem. den Vertragsbedingungen verfügen. Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Das elektronische Angebot ist über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen (siehe Formular 312/322 EU_Hinweise Einreichung Angebote). Mit dem Bietertool stellt der Vergabemarktplatz eine Software zur elektronischen Angebotsbearbeitung und -abgabe zur Verfügung (siehe auch https://support.cosinex.de/unternehmen/)
Bei Einreichung des Angebots in Textform gelten alle mit dem Angebot eingereichten Unterlagen des Bieters als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltenen Eintragungsmöglichkeiten für Unterschriften und Firmenstempel sind vom Bieter nicht auszufüllen. Erklärungen Dritter (Nachunternehmer, Bietergemeinschaften) sind dagegen vom Dritten zu unterschreiben.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis je Los, ist dem elektronischen Angebot zwingend als Anhang in Dateiform (Excel) beizufügen.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Leistungsbeginn: abweichend vom Vertragsbeginn am 01.08.2023.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Auch erhöhte Sicherheitsbestimmungen sind ggf. zu beachten.
Für den Informationsaustausch der Parteien während der Vertragserfüllung durch den AN sowie zur Dokumentation seiner Leistungserbringung stellt der AG dem AN eine Webanwendung zur Verfügung, um die Kommunikation des AG mit seinen Vertragspartnern für das Gebäudemanagement zu vereinfachen und zu dokumentieren. Der AN ist verpflichtet, diese zu nutzen.
Bei Verfehlungen der vereinbarten Ergebnisse gelten die Regelungen zur Rechnungskürzung gem. Leistungsbeschreibung. Sofern der AN aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat, die verbindlichen Prüftermine überschreitet, fällt eine Vertragsstrafe an, welche der AG berechtigt ist, von der in Rechnung gestellten Vergütung des AN in Abzug zu bringen. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt für jede Woche der vom AN zu vertretenen Fristüberschreitung 1,5 % der Nettoabrechnungssumme der jeweiligen Prüfung, insgesamt höchstens 5 % der Nettoabrechnungssumme.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYW1KYQ4QC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.