Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) - Sanierung Bewegungsbad in der Förderschule Vorgebirgsschule Alfter Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0061-22-VGV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) - Sanierung Bewegungsbad in der Förderschule Vorgebirgsschule Alfter
Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung KG 410, 420, 430, 470 und 480 - Grundleistungen gemäß § 55 HOAI Abs. 1 LP 1 bis 9, davon LP 4 nur für KG 430, LP 7 nur anteilig im Rahmen der Sanierung des Bewegungsbades der Vorgebirgsschule Alfter
Vorgebirgsschule Alfter Schlossweg 6 53347 Alfter
Vorgesehene Rahmendaten für den Projektablauf:
Planungsbeginn 2. Quartal 2023;
Abschluss Entwurfsplanung im Dezember 2023;
Beginn Vergabe Bauleistungen 2. Quartal 2024;
Beginn Bauausführung im März 2025 (Osterferien);
Baufertigstellung im August 2025 (Ende der Sommerferien)
Angaben zur Bauaufgabe:
Sanierung des Bewegungsbades inkl. neuer Anlagentechnik nach aktuellem Stand der Technik, Austausch der drei RLT-Anlagen der Schwimmhalle, der Nebenräume und von einem Teil der Schule sowie der Einsatz Erneuerbaren Energien in Form einer Wärmepumpe zur Beheizung des Bewegungsbades. Der Strom für die Wärmepumpe wird teilweise über eine PV-Anlage zur Verfügung gestellt.
Besonderheiten in der Planung und Bauausführung:
Die Sanierung des aktuell undichten, gefliesten Beckens, welche durch einen Architekten geplant wird, findet weitestgehend unabhängig von der Sanierung der Technik statt. Der beauftragte Architekt übernimmt nur die Koordination seiner Gewerke in der Schwimmhalle im EG (siehe roter Bereich in der Projektbeschreibung) und der Schnittstelle zwischen der Halle und den TGA-Leistungen. Daher muss der TGA-Ingenieur zusätzlich zu den Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI § 55 auch als Projektkoordinator die gesamte Koordinierung inkl. der Objektüberwachung der KG 300 + 400 übernehmen, die außerhalb der Schwimmhalle im EG anfallen.
Der Schulbetrieb ist während der gesamten Bauausführung aufrecht zu halten, sodass lärmintensive Arbeiten sowie Arbeiten, die z.B. Fluchtwege blockieren nur in den Schulferien stattfinden können. Den Schulbetrieb behindernde Arbeiten sind somit außerhalb der Schulzeiten zu planen.
Gebäudeplanungsdaten:
Schwimmhalle: ca. 150 m²;
Wasserfläche: ca. 63 m²,
Beckeninhalt: ca. 85 m³,
geschätzte Baukosten (KG 400): ca. 900.000 EUR brutto
Weitere Details zur Planungsaufgabe sind aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Die erwartete Ausführungsqualität wird anhand der vorgesehenen Projekt- und Bauleitung bewertet, durch die Abfrage von personenbezogenen Leistungsnachweise (s. Formblatt Projektteam).
Nur Leistungsnachweise mit folgenden Mindestanforderungen sind wertungsfähig:
Anforderungen an alle Leistungsnachweise:
- Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) mit einem Mindesthonorarwert von 70.000 EUR netto
- Erbrachte Leistung durch vorgenannte Projekt-/Bauleitung entsprechend vorgesehener Leistung (Bsp: vorgesehene Bauleitung, Leistungsnachweis für Bauleitung), mindestens jedoch LP 5 bis LP 7 für die Projektleitung und LP 8 für die Bauleitung
- Abgeschlossene Baumaßnahmen, Fertigstellung (Abschluss und Abnahme der LP 8 der TGA) im Zeitraum 03/2018 - 03/2023
Fehlende wertungsrelevante Angaben werden nicht nachgefordert. Verhindern fehlende Angaben die Prüfung der Anforderungen und/oder die Leistungsabfrage, so führt dies zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Leistungsnachweises. Der Leistungsnachweis wird in diesem Fall mit 0 Punkten bewertet
Detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Wertungsmatrix) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmenr fristgerecht vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Nachunternehmer.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Nachweis über die im Auftragsfall geforderten Auftragssummen bzw. Vorlage der Zusage der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall für den Auftragszeitraum entsprechend zu erhöhen (mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Angebotes abzugeben:
1.Bürogröße / Mitarbeiterzahlen:
- Anzahl der jahresdurchschnittlich.(2021, 2022, aktuell) beschäftigten fest angestellten Mitarbeiter sowie In- und Teilhaber (ohne freie Mitarbeiter):
- davon Anzahl Mitarbeiter mit mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Leistungsbild LP 5-8, § 55 HOAI
- davon Anzahl Mitarbeiter mit mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Bauen für öffentliche Auftraggeber
2. Qualifikation
Die vorgesehene Projektleitung und Bauleitung (Objektüberwachung) muss über ein abgeschlossenes Fachstudium (TGA) als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universität/Fachhochschule oder gleichwertig und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung/Baustellenpraxis verfügen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
3. Referenzen
Vorlage von mindestens drei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
- Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
- Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte,
- Ausführendes Ingenieurbüro (TGA)
- Art und Umfang der erbrachten Planungsleistungen (Kostengruppe) - inkl. Planungsdaten bei badetechnischen Anlagen - und Leistungsphasen
- Fertigstellung und Abnahme LP 8, TGA
- Brutto-Baukosten (KG 400, DIN 276)
Die Projektleitung/Bauleitung muss über mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als Projektleitung/Baustellenpraxis verfügen.
!! Mindestens drei Referenzen sind vorzulegen !!
>> Anforderungen an alle Referenzprojekte:
- Planungsleistungen TGA - Leistungsumfang mindestens LP 5 oder LP 6 oder LP 8 (gem. § 55 HOAI)
- abgeschlossene Baumaßnahmen, Fertigstellung (Abschluss und Abnahme der LP 8 der TGA) im Zeitraum 03/2018 - 03/2023
- Baumaßnahmen mit mindestens 200.000,00 EUR Brutto-Baukosten (KG 400, DIN 276)
>> Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte:
- mindestens zwei Projekte, bei denen die Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) der Leistungsphasen 5 - 8 (gemäß § 55 HOAI) durchgehend erbracht wurden
- mindestens zwei Projekte für eine Maßnahme mit Badtechnik im Hallen-/Freibad (Bestand oder Neubau) mit einem Mindestinhalt des Beckens von 75 m³
Referenzen, die die "Mindestanforderungen an alle Referenzen" nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen.
Einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften haben ihre Eignung für die von ihnen zu erbringende Teilleistung anhand jeweils mindestens einer Referenz nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Sofern die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte - auch durch Ausschluss - unterschritten wird oder die Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte nicht erfüllt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung der Referenzen z.B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich unzulässig.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt, das Formblatt kann diesbezüglich zur Angebotsabgabe beliebig erweitert werden.
Der Nachweis der Einhaltung der Mindestkriterien führt nicht zwingend zu der Entscheidung, dass der Bieter geeignet ist, vielmehr wird die Eignung im Rahmen der fachtechnischen Prüfung (z.B. durch Befragung der Referenzgeber) im Einzelfall geprüft und bewertet.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.
1. Abschluss des Integritätsvertrags.
2. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bieter beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Übersicht der mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Formblatt Honorar
- ausgefülltes Formblatt Projektteam
- ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (nur sofern vorgesehen, Textform ausreichend)
- ausgefülltes Formblatt Nachunternehmerleistungen (nur sofern vorgesehen)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- ausgefülltes Formblatt Eignungsnachweise
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Erläuterungen zur wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (nur sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen)
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
(Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl)
- Bietergemeinschaftserklärung (nur sofern vorgesehen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung gemäß Formblatt Eignungsnachweise
- Nachweis der bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(einschl. Nachweis über die im Auftragsfall geforderten Deckungsssummen oder Zusage der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - gemäß Ziffer 5 des Angebotsformulars)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
- Verpflichtungserklärung(en) Nachunternehmer (bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern)
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung ( abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de ) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.
Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen.
Hierzu ist im Teilnahmeantrag bzw. dem Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist.
Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben.
Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg- Kreises registriert sind.
Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben.
Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl aus der Wertung Honorar und erwartete Ausführungsqualität (Projektteam) - gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix. Bei Punktgleichheit wird das preisgünstigere Honorar-Angebot bezuschlagt. Bei Punkt- und Preisgleichheit gilt Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen (frühester Angebotseingang).
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bieterinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDET5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.