Erweiterung Grundschule Andreas in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen Hochbau / Architektur" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Andreas in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen Hochbau / Architektur" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV
Die Stadt Korschenbroich beabsichtigt den Umbau und Erweiterung der Grundschule Andreas.
Das neue Schulgebäude soll sowohl inhaltlich als auch räumlich zukunftsweisend sein und flexible bzw. multifunktionale Nutzungen ermöglichen. Eine effiziente Flächen- und Ressourcennutzung soll ein optimales Kosten-Nutzungsverhältnis sicherstellen und zukünftige Betriebs- bzw. Instandhaltungskosten minimieren.
Die Grundschule Andreas befindet sich derzeit an zwei Standorten:
Hauptstandort Korschenbroich, Pescher Str. 127, 41352 Korschenbroich und Teilstandort Pesch. Der Teilstandort Pesch ist nicht Bestandteil der Aufgabenstellung.
Am Hauptstandort Korschenbroich soll die aktuelle 3-Zügigkeit auf eine 4-Zügigkeit erweitert werden. Ergänzend soll der vorhandene OGTS Bereich ausgebaut werden.
Am Hauptstandort Korschenbroich werden aktuell rund 220 Schüler unterrichtet. Die Verwaltung (Sekretariat) der Grundschule Andreas befindet sich ebenfalls am Hauptstandort.
Die erforderlichen städtischen Beschlüsse zur Auslobung der Planungsleistungen liegen vor. Ergänzende Beratungs- und Planungsleistungen werden aktuell erarbeitet bzw. parallel ausgelobt (z.B. Planungsleistungen TGA). Im Vorfeld der Auslobung wurden eine Machbarkeitsstudie und eigene Variantenuntersuchungen durchgeführt, so daß grundsätzliche Lösungsansätze zur Umsetzung vorliegen (s. Anlagen zur Auslobung und Aufgabenstellung 5.2).
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10/6, 3. Änderung "Ortskern" (s. Anlagen zur Auslobung). Die Festlegungen sind zwingend zu beachten.
Die Baumaßnahmen sollen - so weit möglich - im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten durchgeführt werden.
1. BA - Abbruch bestehende Turnhalle (Bauteil A), dreigeschossiger Ersatzneubau
2. BA - Sanierung und Umbau Bauteil B (Verwaltung, Lehr- und Differenzierungsflächen)
3. BA - Sanierung und Umbau Bauteil C (OGTS)
Neben den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben (BauGB, BauONRW, SBauVO, DIN-Normen, ArbStättV, EnEV bzw. GEG, SchulBauR, etc.) sind seitens der Planer die folgenden Leitlinien bzw. Vorgaben zu berücksichtigen:
- Pädagogische Vorgaben der Grundschule Andreas
- Schulbauleitlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf
- Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft)
- Handreichung zum Schulbau (Orientierungshilfe des Städtetags für Kommunen in NRW)
Grundschule Andreas Pescher Str. 127 41352 Korschenbroich
Die Aufgabenstellung umfasst den Umbau, Erweiterung und Teilsanierung der Grundschule Andreas. Vorgesehen ist der Abbruch der alten 1-Feld-Turnhalle (Bauteil A) und Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes an gleicher Stelle. Der Neubau fungiert gleichzeitig als Verbindungsbauwerk zwischen den Bestandsbauteilen B und C.
In den bestehenden Räumlichkeiten Bauteil B und C werden kleinere räumliche Anpassungen sowie Umwidmungen der Nutzungen (Raumtausch) vorgenommen. Alle Maßnahmen sollen soweit möglich ohne statische Eingriffe erfolgen.
Mit dem Neubau und den Bestandsanpassungen können die erforderlichen Mehrflächen zur 4-Zügigkeit am Hauptstandort realisiert werden.
Wesentliche Maßnahmen u.a.:
Erdgeschoss:
- Neubau Multifunktionsraum (Speisen, Veranstaltungen) mit Küchenbereich (Aufwärmküche?), Anlieferung und Nebenräume
- Verlegung Verwaltung und Lehrerzimmer ins 1. OG
- Schaffung von Unterrichts- und Differenzierungsflächen sowie zugehörigen Nebenräumen
- Neues Behinderten WC
- Sanierung OGTS-Bereich (Bauteil C)
- Neue Erschließung (Treppe und Aufzug)
- Sanierung der restlichen Flächen nach Erfordernis
1. Obergeschoss:
- Neubau von Unterrichts- und Differenzierungsflächen sowie zugehörigen Nebenräumen
- Verwaltung und Lehrezimmer in angepassten bzw. optimierten Bestandsflächen
- Sanierung OGTS-Bereich (Bauteil C
- Neue Erschließung (Treppe und Aufzug)
- Sanierung der restlichen Flächen nach Erfordernis
2. Obergeschoss:
- Neubau von Unterrichts- und Differenzierungsflächen sowie zugehörigen Nebenräumen
- Neue Erschließung (Treppe und Aufzug)
- Ggf. als Staffelgeschoss
3. Kellergeschoss
- Als Technik-Geschoss
TEILNAHMEWETTBEWERB TEIL A 5
- Lager, Abstellräume
- Ggf. als Teilunterkellerung sofern wirtschaftlich sinnvoll
- Sanierung der restlichen Flächen nach Erfordernis
Alle Räume müssen barrierefrei erschlossen werden. Ein Behinderten-WC ist im Erdgeschoss angedacht.
Die Stadt Korschenbroich wünscht eine wirtschaftliche und nachhaltige sowie zügige Bauweise (Bauen im Bestand, laufender Betrieb). Eine Umsetzung der Maßnahme als Holzbau, Hybridholzbau oder (teil-) vorgefertigte bzw. elementierte Bauweise wird ausdrücklich gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wichmann Architekten Ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYWT5T8Y67
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.