EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: 335.242
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen
Die RSAG betreibt auf ihren Entsorgungsanlagen stationäre Schadstoffsammelstellen. Die gesammelten Schadstoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen insbesondere aus den folgenden Einzelleistungen:
- Regelmäßige Übernahme der durch die RSAG erfassten schadstoffhaltigen Abfälle am Wertstoffhof in Troisdorf und der Entsorgungsanlage in Swisttal-Miel
- ggf. Zwischenlagerung der gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle
- ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) der gesammelten schadstoffhaltigen Abfälle.
Der Auftragnehmer hat auch die damit im Zusammenhang stehenden in der Leistungsbeschreibung benannten Vorbereitungshandlungen und Nebenleistungen zu erbringen.
Der ausgeschriebene Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und vier Monaten und einer einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von einem Jahr (maximal bis 31. Dezember 2026).
RSAG-Wertstoffhof Troisdorf und Entsorgungsanlage Swisttal-Miel
s. Ziff. II.1.4)
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und wird damit wirksam und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31. Dezember 2026), sofern er nicht spätestens zwölf Monate vor dem Vertragsende von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle:
Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in jedem der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle:
Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR
Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Annahme/Zwischenlagerung oder Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen, die mit den ausgeschriebenen Abfällen vergleichbar sind.
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Annahme/Zwischenlagerung oder Entsorgung von insgesamt mindestens 150 Mg/a schadstoffhaltigen Abfällen, die mit den ausgeschriebenen Abfällen vergleichbar sind. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre im Zeitraum 2020 - 2022 vorzulegen.
In der jeweiligen Referenz sind der Auftraggeber, die jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume anzugeben (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I. 3) "Kommunikation":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDEU5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.