Objektplanung Verkehrsanlagen & Objektplanung der Ingenieurbauwerke für das Gewerbegebiet ECO PORT Süd in der Gemeinde Holzwickede Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV 23-52
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-kreis-unna.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Verkehrsanlagen & Objektplanung der Ingenieurbauwerke für das Gewerbegebiet ECO PORT Süd in der Gemeinde Holzwickede
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021 (Teil 1) & Objektplanung der Ingenieurbauwerke gemäß § 43, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021, (Teil 2) für das Gewerbegebiet ECO PORT Süd in der Gemeinde Holzwickede
WFG Kreis Unna Friedrich-Ebert-Straße 19 59425 Unna Gewerbegebiet ECO PORT Süd in der Gemeinde Holzwickede
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021 (Teil 1):
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar südlich der Bundesautobahn A44 bzw. B1 und des Dortmunder Flughafens. Die äußere Anbindung des Gewerbegebiets soll über einen, im Norden des Gewerbegebiets gelegenen Kreisverkehr an die Vincenz-Wiederholt-Straße erfolgen. Ausgehend vom Kreisverkehr soll die innere Erschließung mit einem Erschließungsring erfolgen, der südlich in die Rausinger Straße mündet.
Der Kreisverkehr soll als kleiner Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 30 m ausgeführt werden. Er soll eine einstreifige Kreisfahrbahn und einstreifige Zufahrten erhalten. Es muss eine ausreichende Ablenkung (Abstand zwischen Mittelinsel und Fahrlinie) zwischen Ein- und Ausfahrt erreicht werden. In den einzelnen Zufahrten sollten Fahrbahnteiler eingebaut werden, um die Verkehrsführung zu verbessern. Sie können auch als Aufstellplätze für Schilder oder als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden.
Die innere Erschließung soll einen Querschnitt von 13 m Breite aufweisen.
Der Auftrag umfasst die Planung des Kreisverkehrs an der Einmündung zum Gewerbegebiet ECO PORT Süd an der Vincenz-Wiederholt-Straße (Erschließung) und die Planung des inneren Erschließungsrings im Gewerbegebiet.
Objektplanung der Ingenieurbauwerke gemäß § 43, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021, (Teil 2):
Bei den Ingenieurbauwerken handelt es sich um die Anlagen und Bauwerke zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (Kanäle, Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken).
Die Rahmenbedingungen der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden in der Vorstudie der Planung ermittelt. Das Gebiet soll im Trennsystem durch zwei separate Entwässerungskanäle für erstens die Schmutzwasserableitung und zweitens die Niederschlagswasserbeseitigung erschlossen werden. Der Anschluss des anfallenden Niederschlagswassers der gesamten Erschließungsfläche an einen städtischen Regenwasserkanal ist, auf Grund der topographischen Situation nur in der Rausinger Straße möglich. Für den Anschluss einer Drosselwassermenge aus einer Regenrückhaltung, ist die weiterführende Kanalisation hydraulisch ausreichend. Die befestigten Verkehrsflächen (öffentliche Verkehrsfläche) von 4.460 m² soll nach Vorgabe der unteren Wasserbehörde des Kreises Unna (UWB) über ein nicht ständig gefülltes Regenklärbecken behandelt werden.
Das 2023 fertiggestellte Baugrundgutachten hat eine nicht ausreichende Wasserdurchlässigkeit der relevanten Bodeneinheiten im Plangebiet ergeben. Aus gutachterlicher Sicht wird von einer Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers abgeraten und eine Einleitung in das geplante Trennsystem empfohlen.
Die Leistungen sollen stufenweise vergeben werden:
o Stufe 1: LPH 1-2,
o Stufe 2: LPH 3-5, spätestens drei Monate nach Abschluss von Leistungsphase 2
o Stufe 3: LPH 6-9, spätestens drei Monate nach Abschluss von Leistungsphase 5
o Besondere Leistungen gemäß Abschnitt E
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Es ist beabsichtigt, auch die weiteren Leistungsstufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Die Leistungserbringung soll unverzüglich nach Zuschlagserteilung beginnen. Spätester Beginn ist der 22.06.2023, falls die Bindefrist vollständig ausgeschöpft werden muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe 521_EU")
- Eigenerklärungen zur Einhaltung der Russlandsanktionen der Europäischen Union (inhaltsgleich mit der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen 523_EU")
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
- Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Es werden mindestens die folgenden Haftungssummen gefordert:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
- Erfahrungsnachweis des Bieters (des Unternehmens) in Form der Benennung von Referenzprojekten, welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar ist. Die Leistungsphase 8 des Referenzprojektes muss innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2020) abgeschlossen worden sein. Es ist mindestens ein Referenzprojekt je Auftragsteil zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
- Eigenerklärung, dass die zur Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (inhaltsgleich mit den Angaben in der Anlage "Eigenerklärung Eignung 2023")
Mindestanforderungen an Referenzprojekte:
- Teil 1:
Aufträge über die Objektplanung Verkehrsanlagen mit den Leistungsphasen 1 bis mindestens 8 für Gewerbegebiete ab einer Größe von 5 ha (brutto). Die Leistungsphase 8 muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein.
- Teil 2:
Aufträge über die Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung mit den Leistungsphasen 1 bis mindestens 8 für Gewerbegebiete ab einer Größe von 5 ha (brutto). Die Leistungsphase 8 muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Bieter und Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5D0SJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.