Erweiterung Feuerwache II Crailsheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.crailsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Feuerwache II Crailsheim
Die Große Kreisstadt Crailsheim plant den Umbau und die Erweiterung der Feuerwache II.
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Umbau:
Die bisherige Fahrzeug-Werkstatt wird zu Umkleide- und Sanitärbereichen umgebaut. Der vorhandene Anbau wird umstrukturiert. Anstelle der Duschen werden Büros eingerichtet. Der Bereich in dem saniert bzw. umstrukturiert wird beträgt ca. 590 m².
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Erweiterungsbau / Verbindung Bestand:
Im zweigeschossigen Erweiterungsbau, mit einer BGF von 1.330 m², werden die notwendigen Werkstätten, Büroflächen, Sozial- und Sanitärräume hergestellt.
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Eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein Übersichtsplan ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Planungsgrundlagen:
Von der Stadt Crailsheim wurde ein Architekturbüro mit der Erstellung einer Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung beauftragt, was im Ergebnis Grundlage für die Leistungsphasen 5 – 9 sein wird. Die Unterlagen werden den Teilnehmern der Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
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voraussichtliche Termine:
Beginn Planung: 04/23 (unmittelbar nach Beauftragung),
Beginn Baustelle: 01/24,
Fertigstellung: 6/25.
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voraussichtliche Kosten:
5,4 Mio € brutto (KG300 - 700)
Crailsheim
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 - Leistungsphasen 5 - 9 + besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung wird auf Grundlage des Angebots und der Certiform-Formulare erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Feuerwache II Crailsheim - Gebäudeplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.