Stadt Remscheid - Vergabe Sanierungsträgerleistungen für das Sanierungsgebiet "Alleestraße" in Remscheid Referenznummer der Bekanntmachung: Sanierungsträger Remscheid Referenznummer der Bekanntmachung: 12-23-0039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42853
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.remscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Remscheid - Vergabe Sanierungsträgerleistungen für das Sanierungsgebiet "Alleestraße" in Remscheid Referenznummer der Bekanntmachung: Sanierungsträger Remscheid
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung eines Sanierungsträgers als Treuhänder gem. §§ 157, 160 BauGB für das durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Alleestraße" in Remscheid. Es wird ein umfassendes Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Sanierungsverfahrens ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf voraussichtlich 10 Jahre befristet.
Stadt Remscheid, Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung Ludwigstraße 14 42853 Remscheid Remscheid
Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung eines Sanierungsträgers als Treuhänder gem. §§ 157, 160 BauGB für das durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Alleestraße" in Remscheid. Es wird ein umfassendes Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Dauer des Sanierungsverfahrens ist gem. § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf voraussichtlich 10 Jahre befristet.
Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB ist ein umfangreiches
Maßnahmenkonzept als Grundlage für das Sanierungsverfahren.
Die Maßnahme wird mit Landes- und Bundesmitteln nach der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 (FRL)
gefördert.
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich
einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Grundlaufzeit
ist zur Zeit beschränkt bis zum 31.12.2026 (Ablauf Durchführungszeitraum der Fördermittel). Eine Verlängerung
des Förderzeitraums ist angestrebt. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Bewerberauswahl erfolgt in dem folgenden Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende
Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist
nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht
berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben
und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis
zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage des Bewerbers/der
Bewerbergemeinschaft. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren
Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren
Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu
erbringen. Maßgeblich ist die anhand der Referenzangaben nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Sanierungsträgerleistungen vergleichbarer Art. Dabei ist nicht allein die Anzahl der
Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen entscheidend.
4. Bei gleicher Wertung erfolgt die Auswahl per Los.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem
Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/
Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil;
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber
behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das
Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
3. Eigenerklärung zur Erfüllung der Voraussetzung gem. § 158 BauGB
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 i.V. m. VO (EU) 2022/1269
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Gesamtumsatz (brutto) - ohne treuhänderisch verwaltet Umsätze - in den letzten 3
Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
2. Vorlage des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens
3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 3.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach
maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im
Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 2) Vorlage des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens
3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 3.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach
maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im
Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es
ausreichend, dass ein Mitglied über einen entsprechenden Nachweis verfügt.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Sanierungsträgerleistungen der unter
Ziff. II.2.4 der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten
Sanierungsträgerleistungen (Sanierungsmaßnahme, -fläche sowie Gesamtkosten), zum Leistungszeitraum und
dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;
2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen
Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert in Fachkräfte (qualifizierte Fachkräfte mit
Hochschulabschluss oder einem vergleichbarem Qualifikationsniveau) und sonstige Bürokräfte/Assistenz
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1) Der Bewerber muss über mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren
Sanierungsträgerleistungen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten
Sanierungsträgerleistungen setzt jeweils voraus, dass alle folgenden Punkte erfüllt sind:
a) Sanierungsträgerleistungen gem. §§ 157, 158 BauGB
b) Sanierungsfläche mind. 30.000 qm
c) Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme mind. 5 Mio. Euro netto (Summe Sanierungs- und
Entwicklungsträgerleistungen, ohne treuhänderisch verwaltete Summen)
d) Abschluss und vollständige Abrechnung der Leistungen in den letzten 3 Jahren oder Maßnahme aktuell seit
mind. 2 Jahren (Stichtag: Ablauf Teilnahmefrist) in Bearbeitung
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die
geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte
verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal Vergabemarktplatz
Rheinland zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation
zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte
sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue
Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3) Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu
verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal
abgerufen werden.
4) Teilnahmeanträge können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY3YWTR4ZBJE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.