Erweiterung Gymnasium in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen Hochbau / Architektur" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 38/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gymnasium in Korschenbroich - Verhandlungsverfahren "Planungsleistungen Hochbau / Architektur" mit Teilnahmewettbewerb gem. §17 VgV
Die Stadt Korschenbroich beabsichtigt den Umbau und Erweiterung des Gymnasiums Korschenbroich.
Das neue Schulgebäude soll sowohl inhaltlich als auch räumlich zukunftsweisend sein und flexible bzw. multifunktionale Nutzungen ermöglichen. Eine effiziente Flächen- und Ressourcennutzung soll ein optimales Kosten-Nutzungsverhältnis sicherstellen und zukünftige Betriebs- bzw. Instandhaltungskosten minimieren.
Das Gymnasiums Korschenbroich befindet sich am Standort Don-Bosco-Straße 2 - 4, 41352 Korschenbroich. Als städtische Gymnasium werden hier ca. 845 Schüler der Sekundarstufe 1 und 2 unterrichtet. Ergänzend wird eine "Offene Ganztagsbetreuung" angeboten (OGTS).
2018 wurde die Rückkehr von G8 zu G9 (Abitur nach der 13. Jahrgangsstufe) durch die Schulkonferenz beschlossen.
Der damit verbundene Mehrbedarf an Unterrichtsräumen ist ein wesentlicher Anlass der geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahme.
Das Gymnasium besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäuden unterschiedlichen Alters und grenzt über einen Verbindungsbau an das Rathaus der Stadt Korschenbroich.
Am Standort soll die aktuelle 4-Zügigkeit auf eine 5-Zügigkeit erweitert werden. Ergänzend soll der vorhandene OGTS Bereich ausgebaut werden.
Die erforderlichen städtischen Beschlüsse zur Auslobung der Planungsleistungen liegen vor. Ergänzende Beratungs- und Planungsleistungen werden aktuell erarbeitet bzw. parallel ausgelobt (z.B. Planungsleistungen TGA). Im Vorfeld der Auslobung wurden eine Machbarkeitsstudie und eigene Variantenuntersuchungen durchgeführt, so daß grundsätzliche Lösungsansätze zur Umsetzung vorliegen (s. Anlagen zur Auslobung und Aufgabenstellung 5.2).
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplan Nr. 10/6, 3. Änderung "Ortskern" (s. Anlagen zur Auslobung). Die Festlegungen sind zwingend zu beachten.
Die Baumaßnahmen sollen - so weit möglich - im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten durchgeführt werden.
1. BA - Abbruch bestehende Nebengebäude und Gebäude D, Teilabbruch Gebäude E nach Erfordernis
2. BA - Ersatzneubau und Anschlüsse an Bestandsgebäude
3. BA - Umbau und Sanierung Teilflächen Bestand, Erweiterung Lehrerzimmer/ Verwaltung
Neben den bau- und planungsrechtlichen Vorgaben (BauGB, BauONRW, SBauVO, DIN-Normen, ArbStättV, EnEV bzw. GEG, SchulBauR, etc.) sind seitens der Planer die folgenden Leitlinien bzw. Vorgaben zu berücksichtigen:
- Pädagogische Vorgaben der Grundschule Andreas
- Schulbauleitlinien der Landeshauptstadt Düsseldorf
TEILNAHMEWETTBEWERB TEIL A 4
- Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland (Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft)
- Handreichung zum Schulbau (Orientierungshilfe des Städtetags für Kommunen in NRW)
Gymnasium Korschenbroich Don-Bosco-Straße 2 41352 Korschenbroich
Die Aufgabenstellung umfasst den Umbau, Erweiterung und Teilsanierung des Gymnasiums Korschenbroich.
Vorgesehen ist der Abbruch Bauteil D sowie Teilabriss Bauteil E. An gleicher Stelle ist ein dreigeschossiger Neubau vorgesehen. Der Neubau verbindet die Bestandsbauteilen C und E.
In den bestehenden Räumlichkeiten Bauteil B und C werden kleinere räumliche Anpassungen, bauliche Erweiterungen sowie interne Umwidmungen der Nutzungen (Raumtausch) vorgenommen. Alle Maßnahmen im Bestand sollen soweit möglich ohne statische Eingriffe erfolgen.
Mit dem Neubau und den Bestandsanpassungen können die erforderlichen Mehrflächen zur 5-Zügigkeit am Standort realisiert werden.
Wesentliche Maßnahmen sind (s.a. Anlagen - Umbaukonzept):
Neubau:
- Dreigeschossig als verbindendes Bauwerk an gleicher Stelle des abgängigen Bauwerks
- Nutzung als Fach- und Unterrichtsräume
- Barrierefrei, Neue Erschließungen (Treppe, Aufzug)
- Ggf. Teilunterkellerung (Technik)
Maßnahmen im Bestand:
- Erweiterung Verwaltung Lehrezimmer
- Umbau Kunst/ Werkräume (Bestand) zu Fachräume Naturwissenschaften
- Mensa mit Erweiterung nach Erfordernis
Die gesamte Maßnahme wird von einer Sanierung und Erweiterung der gesamten haustechnischen Anlagen begleitet. Die Auswahl eines geeigneten Ingenieurbüros erfolgt parallel zu dieser Ausschreibung.
Alle Räume müssen barrierefrei erschlossen werden
Die Stadt Korschenbroich wünscht eine wirtschaftliche und nachhaltige sowie zügige Bauweise (Bauen im Bestand, laufender Betrieb). Eine Umsetzung der Maßnahme als Holzbau, Hybridholzbau oder (teil-) vorgefertigte bzw. elementierte Bauweise wird ausdrücklich gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ARCHITEKTUR.dlx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYWTMYR6NT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.