15 Rettungswagen für die Feuerwehr Essen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
15 Rettungswagen für die Feuerwehr Essen
Es ist erforderlich für die Feuerwehr der Stadt Essen insgesamt 15 neue Rettungswagen (RTW) anzuschaffen.
Die Ausschreibung erfolgt hierbei unterteilt in 3 Losbereiche:
Los 1 = 9 x RTW mit Straßen Fahrgestell
Los 2 = 6 x RTW mit Allrad Fahrgestell
Los 3 = Auf- / Ausbau der 15 RTW
9 x RTW mit Straßen Fahrgestell
Es ist erforderlich für die Feuerwehr der Stadt Essen insgesamt 15 neue Rettungswagen (RTW) anzuschaffen.
Bestandteil es Los 1 ist die Beschaffung von 9 RTW mit Straßen Fahrgestell.
6 x RTW mit Allrad Fahrgestell
Es ist erforderlich für die Feuerwehr der Stadt Essen insgesamt 15 neue Rettungswagen (RTW) anzuschaffen.
Bestandteil es Los 2 ist die Beschaffung von 6 RTW mit Allrad Fahrgestell.
Auf- / Ausbau der 15 RTW
Es ist erforderlich für die Feuerwehr der Stadt Essen insgesamt 15 neue Rettungswagen (RTW) anzuschaffen.
Bestandteil es Los 3 ist die Beschaffung von 15 Auf- und Ausbauten der RTW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
9 x RTW mit Straßen Fahrgestell
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6 x RTW mit Allrad Fahrgestell
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auf- / Ausbau der 15 RTW
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.