Generalunternehmerleistung Neubau Luisen-Gymnasiums Völklinger Straße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0212
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistung Neubau Luisen-Gymnasiums Völklinger Straße
Generalunternehmerleistung
Düsseldorf, Völklinger Straße
Generalunternehmerleistungen (Planung ab LPH 5 HOAI und Bau) für den Neubau des Luisen-Gymnasiums nebst Dreifach-Sporthalle:
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Teile der Ausführungsplanung sowie eine schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung eines Neubaus des Luisen-Gymnasiums mit Sporthalle in Düsseldorf Unterbilk. Der Neubau soll Raum für den vierzügigen Betrieb des Luisen-Gymnasium im gebundenen Ganztag bieten. Im Schulgebäude sind eine Mensa (inkl. "Cook & Chill"-Küche), Aula, Selbstlernzentrum und Mehrzweckbereiche enthalten. Das Schulgebäude wird als Clusterschule innerhalb der Clusterhäuser organisiert. Der pädagogische Schwerpunkt der Schule liegt im MINT-Bereich, mit entsprechend ausgestatteten "Labor" - Unterrichtsräumen der Naturwisssenschaften. Die Bruttogeschossfläche des Schulneubaus beträgt ca. 13.580m².
Neben dem Schulgebäude wird als autarkes Gebäude eine Dreifach-Sporthalle als Veranstaltungshalle mit einer Nutzung von bis zu 1.200 Personen errichtet. Längs des Spielfeldes ist eine beidseitige Tribünenanlage für insgesamt 700 Sitzplätze vorgesehen. Die Hausmeisterdienstwohnung soll im 1. OG der Sporthalle verortet werden. Die Bruttogeschossfläche der Sporthalle beträgt ca. 4.980m². Zusätzlich soll der Auftragnehmer die Außenanlagen herrichten sowie PKW- und Fahrradstellplätze errichten.
Der Auftraggeber hat die Entwurfsplanung, die funktionale Leistungsbeschreibung, Teilleistungen der Ausführungsplanung sowie Leitdetails von Fachplanern erstellen lassen. Auf dieser Grundlage soll der Auftragnehmer die vollständige zusätzliche Planung erstellen und das Projekt baulich umsetzen.
Der Auftraggeber setzt folgende Schwerpunkte für ein besonders nachhaltiges Bauen:
- Der Schulneubau soll nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) mit dem Standard mindestens Gold zertifiziert werden.
-Die Gebäude werden nach den Vorgaben der zugesagten KfW-Förderung als Energiegebäude der Stufe 55 umgesetzt.
-Der Neubau soll über Fernwärme versorgt und damit die Leitlinien des Ratsbeschlusses "Klimaschutz Düsseldorf 2025" einhalten.
-Die zu begründenden Dachflächen des Schulneubaus und der Sporthalle sollen in Teilen intensiv und als Bioversitätsdächer ausgeführt werden und sollen mit 1.060 Photovoltaikmodulen zur Selbstversorgung des Schulstandorts ausgestattet werden.
- Mithilfe eines umfassenden Entwässerungskonzepts, welches neben einer Regenrückhaltung und anschließender Regenwassernutzung eine flächige Versickerung über Rigolen beinhaltet, soll besonders in Kombination mit einem vielfältigen Begrünungskonzept zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Freianlagen ein weiterer Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden.
Die Leistungen werden zu einem Pauschalfestpreis vergeben, aufgeteilt in Pauschalpreis Schule und Sporthalle. Eine Koppelung des Preises an einen Index ist Gegenstand der Verhandlungen.
Die Ausführung soll so bald wie möglich nach Zuschlag beginnen. Ein Teil der Bauleistungen (sog. Kfw-Kriterien) sind bis Anfang März 2026 prüffähig fertigzustellen. Die Übergabe an den Nutzer ist Mitte Juni 2026 geplant.
Nähere Informationen zum Projekt sowie ein - im Vergabeverfahren zu diskutierenden - Zeitplan sind auf dem Vergabeportal abrufbar.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen.
Beginn und Ende des Auftrags hängen vom Zeitpunkt der Beauftragung und dem tatsächlichen Bauverlauf ab.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1.Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2.Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3.Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Wartungsleistungen im Anschluss an die Errichtung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
(bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften haben zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3
VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied).
Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen.
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie Angabe der Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (schlüsselfertige Errichtung von Schulen sowie vergleichbaren (Bildungs-)Einrichtungen als Total- und/oder Generalunternehmer (Bau möglichst inkl. Ausführungsplanung), jeweils der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren mit mindestens zwei Referenzprojekten mit vergleichbaren kombinierten Planungs-, Koordinierungs- und Bauleistungen einen Umsatz von in Summe mindestens brutto 60 Mio. EUR erzielt hat, davon sollte auf eines dieser beiden Referenzprojekte ein Umsatz von mindestens brutto 30 Mio. EUR entfallen. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 10 Mio. EUR für Sachschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält bzw. im Auftragsfall abschließt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantragsind folgende Unterlagen vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaft von mindestens einem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Referenzen über ausgeführte Projekte der letzten bis zu 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des Auftraggebers - ggf. gemeinsam mit weiteren Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft - tätig war, mit Angaben:
1.zum Jahr der Bauausführung (laufende Ausführung oder Fertigstellung),
2.zur Art des Bauwerks (Nutzungsart),
3.zu den konkret vom Bewerber erbrachten Leistungen,
4.zur Größe des Bauwerks (BGF),
5.zum Auftragswert (nur Bauleistungen in Euro brutto; Baukosten KG 300, 400, 600).
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3
VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen iRd Vergabe miteinander kooperieren (z. B.
über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die
Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
5. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Generalunternehmervertrages. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Bauleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.