Bundesstadt Bonn, Beethovenhalle - VE 23.3 Tischlerarbeiten Studio Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2023-1604
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, Beethovenhalle - VE 23.3 Tischlerarbeiten Studio
Tischlerarbeiten Studio
Beethovenhalle Bonn Wachsbleiche 16 53111 Bonn
Gegenstand der Ausschreibung sind:
Stahlbau Vorsatzschale als freistehende, tragende Pfosten-Riegel-Konstruktion aus Profilstahl HEA 160 zur Ausfachung der Trockenbauwand mit Aufhängung der Wand-Akustikpaneele: 653 m2; Nichttragende Trockenbau-Vorsatzschale: 653 m2; Akustikpaneele an Wänden: 510 m2; Akustikkörper an Decken (Diffusoren, Breitbandabsorber, Jalousieklappen): 222 St; Akustikvorhänge: 280 m2; Innenliegende Fenster / Türen - 14 St; Verkleidungen in Regieräumen: 77 m2; Belegung von Hubpodesten: 415 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
Einzureichende Unterlagen:
- Jahresabschlüsse (VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich werden ggf. weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt.
Einzureichende Unterlagen:
- Eignung 124 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung" verwenden.
- Mindestlohngesetz 522 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "522 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz" verwenden.
- Technische Fachkräfte (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bieters angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei Bauleistungen derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 236 (VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 236 - Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen" verwenden.
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 235 (VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen" verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden.
- Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme 222 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme" verwenden.
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 221 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation" verwenden.
- Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYW1K980JQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de