KID - KreativInstitut OWL - Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 10957/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
KID - KreativInstitut OWL - Gebäudereinigung
Die TH OWL beabsichtigt, gemeinsam mit der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold, auf dem Kreativ Campus der TH OWL in Detmold die Errichtung des "KreativInstitut.OWL". Das KreativInstitut OWL ist ein zentraler Baustein des Kreativ Campus Detmold in der Region Ostwestfalen-Lippe. Das Gebäude mit einer nachhaltigen Architektur und zukunftsweisenden Forschungsschwerpunkten schafft neue Qualitäten in den interdisziplinären Feldern VR Film Production, Interactive Media, Film- und Musikinformation sowie Digital Humanities. Auf rund 1.044 qm werden dazu Labore sowie Räume für kollaboratives Arbeiten, Startups und den Dialog im digitalen Medienalltag entstehen. Das Projekt KID - KreativInstitut OWL am Kreativ Campus in Detmold wird mit Mitteln der Fördermaßnahme REGIONALE 2022, EFRE.NRW, finanziert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Holzbau mit zwei seitlichen Kernen aus Stahlbeton und einer zwischengelagerten Mittelzone mit Holzstützen. Im EG sowie in den Treppenhausbereichen des EG bis zum 2. OG befindet sich eine Bodenbeschichtung. In der Mittelzone des 1. OG und 2. OG sind Teppichfliesen verlegt und im Serverraum ist ein Kautschukbelag eingebracht worden. Neben dem Reinigen der vorbeschriebenen Flächen sind auch die Reinigung der Fenster und Fassade nach Abschluss der Bauleistungen Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblat "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualfiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden in Höhe von 1.000.000,00 Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 100.000,00 Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit
den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
2. Bieter müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen- siehe dazu nachfolgend unter "Mindeststandards").
Zu Ziff. 2:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe Angaben zu den nachstehend beschriebenen Referenzen machen:
Bieter müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens zwei Referenzprojekte ausgeführt haben, bei dem sie die Leistung der Bauendreinigung inkl. der Fensterreinigung bei einem Gebäude mit vergleichbarer Größenordnung, bezogen auf Bruttogeschossfläche des gereinigten Gebäudes, ausgeführt haben.
Bieter haben zum Nachweis der Referenzprojekter eine Referenzliste mit Angaben zu der Art der ausgeführten Leistung sowie der Bruttogeschossfläche des gereinigten Gebäudes, dem Auftraggeber, der Auftragssumme sowie dem Zeitpunkt der Auftragsausführung mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
4. Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU (Formular 523 EU) machen.
5. Bieter haben zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis als Teil des Angebotes in Form einer GAEB-Datei, als ausgefüllte PDF-Datei oder als händisch ausgefüllter Scan eingereicht werden muss. Dabei ist es ausreichend, wenn das Leistungsverzeichnis in einem der zuvor genannten Dateiformate dem Angebot beigefügt wird. Zusätzlich haben die Bieter den Gesamtpreis ihres Angebotes unter dem Punkt "Leistungsverzeichnis" auf dem Vergabeportal anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.