Ableitungskanal Schramberg Tennenbronn Referenznummer der Bekanntmachung: 155b
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ableitungskanal Schramberg Tennenbronn
Planungsleistungen für den Neubau eines Ableitungskanals für Schmutzwasser von der Kläranlage in Tennenbronn bis zum städtische Kanalnetz der Stadt Schramberg mit dem Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Abwasserentsorgung) gem. § 41 Nr. 2 HOAI 2021.
78713 Schramberg
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen des Leistungsbilds Ingenieurbauwerke (Abwasserentsorgung) gem. § 41 Nr. 2 HOAI 2021für das Projekt "Ableitungskanal Schramberg Tennenbronn" auf der Grundlage der HOAI 2021.
Beschreibung der Maßnahme:
Auf Grundlage eines Strukturgutachtens und einer Vorkonzeption zur zukünftigen Abwasserreinigung in Tennenbronn, hat sich die Stadt Schramberg dazu entschlossen, die Kläranlage in Tennenbronn stillzulegen und auf einer Länge von ca. 6 km einen Schmutzwasserkanal nach Schramberg neu zu bauen. Der Transportkanal soll von der Kläranlage in Tennenbronn parallel entlang der L 175 Richtung Schramberg verlegt werden und dort an das bestehende, städtische Kanalnetz anschließen. Die Kanaltrasse führt durch das teilweise relativ schmale, tief eingeschnittene Bernecktal, welches von der Schiltach durchflossen wird. Das bedeutet, dass in Teilbereichen eine Verlegung innerhalb des bestehenden Straßenkörpers erforderlich wird.
Der Beginn der Baumaßnahme ist südöstlich von Tennenbronn an der Kläranlage. Das bestehende Nachklärbecken soll zukünftig als zusätzliches RÜB-Volumen dienen und muss entsprechend in die Planungen integriert werden. Der geplante Transportkanal ist als Freispiegelleitung für eine Ableitung von ca. 40 l/s zu planen. Die Kanaltiefen liegen in Abhängigkeit von der Topografie zwischen 1,5 m und 5,0 m. Bestehende Gehöfte/Weiler/Anwesen entlang der L 175 entwässern bisher über Hebeanlagen/Pumpstationen zur Kläranlage nach Tennenbronn. Diese sollen zukünftig an den neuen Schmutzwasserkanal angeschlossen werden. Aufgrund des Straßen- und Gewässerverlaufs muss der Transportkanal die Schiltach an einer Stelle kreuzen. Die geplante Baumaßnahme endet im Südwesten von Schramberg an der Einmündung der Falkensteinstraße, wo der geplante Kanal an den städtischen Mischwasserkanal anschließt.
Zu beachten ist bei der Planung, dass abschnittsweise oberflächennah mit anstehendem Felsen zu rechnen ist. Ein Baugrundgutachten liegt vor. Des Weiteren sind auch andere Versorgungsträger zu berücksichtigen, die im Bereich der Kanaltrasse Leitungen verlegt haben (z.B. Gashochdruckleitung).
Ein Erläuterungsbericht zu LPH 2 (Ingenieurbauwerke) und ein Übersichtslageplan sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt. Die entsprechenden Anlagen zum Erläuterungsbericht werden in der 2. Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Leistungsphasen 1 und 2 wurden bereits erbracht, Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die weiteren Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke § 41-44 einschließlich örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung.
Fertigstellung bis Genehmigungsplanung und Erstellung Förderunterlagen bis 30.09.2023
Ausführungsplanung bis März 2024
Vorbereitung der Vergabe und Vergabe bis Juni 2024
Baubeginn der Kanalbaumaßnahme September 2024
Gesamtfertigstellung Kanal Ende 2025
Geschätzte Baukosten KGR 300/400 rd. 3.187 TEUR
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen 3 bis 9 vor. Mit Abschluss des Vertrages werden zuerst die Leistungsphasen 3 bis 5 vergeben, die Leistungsphasen 6 bis 9 sollen nach der Förderzusage sukzessive beauftragt werden.
Die örtliche Bauüberwachung soll optional beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.breinlinger.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH46NZD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.