Investorensuche Dependance BK Ehrenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0052-260-31

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 050-147524)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Investorensuche Dependance BK Ehrenfeld

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0052-260-31
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214310 Bau von Berufsschulen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vermietung eines durch eine(n) Investor*in geplanten und gebauten Dependance für ein Berufskolleg im Stadtteil Köln-Ehrenfeld oder Braunsfeld auf durch den/die Investor*in zur Verfügung gestellten Grundstück(en)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-147524

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.
Stelle des zu berichtigenden Textes: 2.4)
Anstatt:

Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der neuen Dependance für das Berufskolleg in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld oder Braunsfeld mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.Die Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem beziehungsweise maximal zwei von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (Entfernung circa 250 Meter) und untereinander gut erreichbar sein.Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen. Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil-)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.Der Flächenbedarf ist dem beigefügten Raumprogramm der Dependance für das Berufskolleg sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe "2023-01-18 Ergebnisbericht zu Bedarfsplanung" und "Anlage_Raumliste").Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für die Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Mit dem beigefügten Raumprogramm der Dependance für das Berufskolleg soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).Das/die Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf ein bis drei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befinden und uneingeschränkt einsehbar ist. Dabei wird eine Freifläche von ca. 3.000 m² für den Außenbereich benötigt. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehenDarüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.

muss es heißen:

Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der neuen Dependance für das Berufskolleg in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld oder Braunsfeld mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt. Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen im Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.Die Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem beziehungsweise maximal zwei von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (Entfernung circa 250 Meter) und untereinander gut erreichbar sein.Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen. Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil-)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.Der Flächenbedarf ist dem beigefügten Raumprogramm der Dependance für das Berufskolleg sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe "2023-03-09 Ergebnisbericht der Bedarfsplanung" und "Anlage_Raumliste").Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für die Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Mit dem beigefügten Raumprogramm der Dependance für das Berufskolleg soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).Das/die Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große Schulhoffläche einzuplanen. Diese Schulhoffläche muss auf ein bis drei Flächen realisiert werden, die sich auf dem Schulgrundstück befinden und uneingeschränkt einsehbar ist. Dabei wird eine Freifläche von ca. 3.000 m² für den Außenbereich benötigt. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehenDarüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.

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